Welche Rechte habe ich beim Zoll?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Na mal nicht so aggressiv bitte. Man kann doch durchaus anderer Auffassung sein ohne sich hier gegenseitig an die Gurgel zu gehen oder? Also ich sehe hier nur einen unsachlichen Kommentar und das ist die Antwort von chilon an crazyrat.

crazyrat hat im Prinzip recht.

Bei der Einfuhr von Waren handelt der Zoll nicht willkürlich, sondern im Auftrag des Markenrechtsinhabers. Dieser hat einen Schutzrecht beim Zoll beantragt. (Geschmacksmuster)

Der Zoll beschlagnahmt im Fall der Einfuhr die Ware nicht, sondern hält sie zurück und schickt sie an den Markenrechtsinhaber zwecks Begutachtung ob es sich unter Umständen um ein Plagiat handelt. Ist das der Fall wird die Ware nicht ausgehändigt, sondern erst dann klassisch beschlagnhamt und der Vernichtung zugeführt. Hiergegen kann man sich per Einspruch wehren. In diesem Fall prüft das Gericht. Der Fragesteller müßte dann aber beweisen, dass das erstellte Gutachten des Markenrechtsinhabers falsch ist, bzw. die Uhr eben kein Plagiat darstellt. dies kann er nur per Gegengutachten machen. Also im Kern ist die Sache nicht gerade Aussichtsreich.

Im Falle eines Einspruches gegen die zollrechtliche Zurückhaltung wird nicht geprüft, ob es sich um ein Plagiat handelt, sondern lediglich ob der Zollbeamte die Voraussetzungen für die Zurückhaltung erfüllt hat. Das hat er in jedem Fall getan, wenn der Markenrechtsinhaber einen Schutzantrag gestellt hat und dieser bewilligt wurde. Somit wird ein eventueller Einspruch durch den Zoll in der Regel auch negativ beschieden.

Kommt der Markenrechtsinhaber per Begutachtung zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um ein Plagiat handelt, sendet er die Uhr zum Zollamt zurück und dieses händigt die Ware dann aus.

Wenn Gegenstände beschlagnahmt werden, dann werden sie schließlich noch durch einen Sachverständigen geprüft, also falls die Uhr echt ist, bekommst du sie zurück. Beschlagnahmen dürfen sie natürlich um sicherzugehen, dass du nichts verschwindenlässt, bis du einen Anhörungstermin bekommst ;)

Nicht durch Sachverständige, sondern durch Mitarbeiter des Herstellers, an den die Waren dann geschickt werden, solange es nur um Plagiatsverdacht geht.

@crazyrat

Das stimmt ja dann so aber auch nicht. Beispiel Tierfelle von geschützen Tierarten. Wer ist dann bitteschön der Hersteller? Mutter Natur? :D Auch Tierärzte. Da wird ganz einfach von einem Zoll Mitarbeiter geprüft ob das Tier geschützt ist oder nicht und das wars

Du hast dann keine Chance. Der Zoll schickt die Uhr zum Hersteller. Stellt der fest, dass sie echt ist, geht sie wieder zum Zill zurück. Und informiert Dich, dass Du sie abholen kannst. Evtl. sogar mit Echtheitszertifikat für Dich.

Ist der Hersteller aber der Ansicht, dass die Uhr doch ein Plagiat ist, wird sie an den Zoll übergeben, um sie dann entsprechend dann vernichten zu lassen. Da wird auch kein Einspruch helfen.

Das ist die Aufgabe des Zolls und da kannst Du gar nichts machen. Er würde Dir evtl. eine Bescheinigung geben. Aber das hängt von der Laune der Leute und dem Ansturm ab. Einen Anspruch kannst Du aber geltend machen, was auch sicherlich gemacht würde.

Zollbeschlagnahmen erfolgen entsprechend dem Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003.
Kannst Du im Markengesetz nachlesen. Der Zoll greift nur bei hinreichend begründetem Verdacht ein.

http://dejure.org/gesetze/MarkenG/150.html

und verfolgung unschuldiger kommt noch hinzu. denn sie leiten ja ein verfahren gegen dich ein. habe ich fast vergessen