Beschäftigungsverbot im Außendienst?

3 Antworten

Hallo Austria,

es gibt sehr wohl ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Dieses kann sowohl von deinem Arbeitgeber als auch von deinem Frauenarzt ausgestellt werden. Dein Arbeitgeber stellt es dir aus, wenn er meint, dass die Arbeit zu Gefährlich ist und keine Mögkichkeit hat dich anderweitig zu beschäftigen. Dein Frauenarzt stellt es dir aus, ebenfalls wenn er deine berufliche Tätigkeit zu gefährlich findet, oder aber wenn du gesundheitliche Probleme dadurch entwickelst, die natürlich auch deinem Baby schadet. Normalerweise fragt dich dein FA schon beim ersten Termin, was du beruflich machst.

Überstunden darfst du als Schwangere ohnehin nicht mehr machen, vielleicht sollte dein Arbeitgeber sich mal mit dem Mutterschutzgesetz auseinandersetzen. Er muss dafür sorgen, dass du vor bestimmten Sachen/Gefahren/Einflüssen am Arbeitsplatz geschützt bist und muss gewährleisten, dass du regelmäßige Ruhepausen einlegen kannst. Wenn du das Gefühl hast, dass etwas gegen die Richtlinien ist, dann kannst du dich auch an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wenden - dort musste dein Arbeitgeber auch deine Schwangerschaft angeben und die sind für die Überwachung zuständig, dass die Gesetze und Richtlinien an deinem Arbeitsplatz eingehalten werden.

schau mal: arbeits-abc.de/schwangerschaft-was-berufstaetige-frauen-wissen-sollten da kannst du noch mehr über den Mutterschutz und das individuelle Bewchäftigungsverbot nachlesen.

Ich bin gerade selbst in der 20. Woche schwanger und habe direkt in der 8. Woche, wo ich meinen Vorgesetzten über die Schwangerschaft informiert habe, ein Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber bekommen, weil er die Richtlinien nicht einhalten kann. (Es gibt keinen Pausenraum, ich müsste täglich über 8 Std Arbeiten/wöchentlich über 42 std, Pausen konnte ich so gut wie gar nicht machen und ich hätte auch dem Außendienst zur Verfügung stehen müssen, wo ich unter Umständen auch Hitze, Kälte und Staub ausgesetzt gewesen wäre, was in der Schwangerschaft auch nicht erlaubt ist. Selbst ein zu hoher Stresslevel kann ein Grund für ein BV sein.)

Falls du noch mehr Fragen hast, meld dich gerne bei mir 😊

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Grundsätzlich alles richtig, eine kleine Korrektur habe ich bei den Einsatzzeiten. Du Schreibst:

ich müsste täglich über 8 Std Arbeiten/wöchentlich über 42 std

Das wäre an für sich zulässig:

MuSchgG §4 Abs. 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/BJNR122810017.html):

Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. [...]

Wenn der FA dich auf Grund deiner körperlichen Verfassung krank schreibt, ist es seine Sache. Dann bist du krank und brauchst nicht mehr arbeiten.
Aber Aussendienst ist kein Grund dich krank zu schreiben.

Nein. Ein Beschäftigungsverbot gibt es nicht. Aber vielleicht schreibt er dich krank.