Freistellung bei Autounfall des Ehepartners

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Du hast (leider) auch in diesem Fall kein Anrecht auf eine Arbeitsbefreiung. Aber jeder gute Arbeitgeber würde dir in einem solchen Fall befristet freigeben (mit Anrechnung der Stunden: unbezahlte Freistellung oder Nacharbeit der fehlenden Stunden).

Ja, die verpassten Stunden musst du nacharbeiten oder mit Urlaub verrechnen (wenn der AG das macht). Es gibt kein Gesetz, dass den AG verpflichtet in einem solchen Fall deinen Lohn zu zahlen.

Es gibt keine arbeitsrechtliche Freistellung, nur weil dein Ehepartner verunfallt ist. - Du kannst aber Urlaub für die Fehlzeit nehmen. Dein Arbeitgeber hat in dieser Situation sicher Verständnis dafür.

"Ich habe mich bewusst nicht Krankschreiben lassen" - Daran hast du gut getan, denn allein den Gedanken, sich ohne Krankheit "krank schreiben zu lassen" empfinde ich als Zumutung gegenüber der Gemeinschaft.

Vielleicht hätte ich erwähnen sollen das ich in der Tat krank bin. Ich habe aufgrund der Panik wieder große Probleme mit meinem Asthma bekommen, dazu noch Kreislaufbeschwerden, ich hätte also schon berechtigten Grund gehabt für eine Krankmeldung aber habe aus Rücksicht auf das Kollegium durch gehalten.

Selbstverständlich bin ich sofort zu ihm gefahren. Ich war ab 12 Uhr dann wieder Arbeiten, also nur einen halben Tag. Jetzt muss ich die verpassten Stunden nacharbeiten.

Dann nimmt man entweder einen halben Tag Urlaub oder arbeitet die Stunden nach - wo ist das Problem?

Ich habe mich bewusst nicht Krankschreiben lassen weil die andere Kollegin ab Mittags ihren Mann zum Arzt fahren musste.

Krankschreiben? Wegen was denn? Du warst doch nicht krank, sondern wolltest lediglich an der Seite Deines Mannes sein. Das Krankenhaus schreibt "Begleitpersonen" nicht krank.

Ob sie dafür frei gestellt wurde möchte sie mir nicht beantworten, was für mich ja bedeutet.

Es ist vollkommen irrelevant, ob sie dies über Überzeit regelt, einen halben Tag Urlaub nimmt oder der Chef mit ihr besprochen hat, dass sie so gehen kann. Rein rechtlich ist der Chef nicht verpflichtet, jemandem für die Begleitung des Ehepartners zum Arzt freizugeben / die Stunden zu schenken. Aber es ist dem Chef auch nicht verboten, dies im Einzelfall so zu entscheiden.

Dafür musst Du Urlaub nehmen.

Es gibt eine Möglichkeit zur Freistellung, wenn Du kurzfristig eine Pflege organisieren musst. Aber das war ja nicht nötig, da Dein Mann offenbar schon im Krankenhaus versorgt wurde. Außerdem muss man auch solche Freistellungen zumindest mit dem Chef besprechen.