Beschäftigungsverbot als Fleischereifachverkäuferin

4 Antworten

Das kann man doch mit dem AG und Kollegen besprechen,warum ein Beschäftigungsverbot.Sie ist Schwanger und nicht Krank. Wenn sie Beschwerden hat wird der Frauenarzt sie krankschreiben,ansonsten können die Kollegen das schwere Heben übernehmen.

Darüber muss sie schon mit ihrem Arzt sprechen, wie der das sieht. Grundsätzlich braucht es für ein BV schon ganz bestimmte Voraussetzungen.

Das kann nur der Arzt entscheiden