Darf der Arbeitgeber ohne Zustimmung Arbeitsstunden kürzen?

6 Antworten

Nein, dass darf der ArbG nicht! Eine Vertragsänderung kann nur durch Einverständnis zwischen ArbG und ArbN oder Änderungskündigung zustande kommen. Eine Änderungskündigung ist an ebenso strenge Vorgaben geknüpft wie eine Beendigungs-Kündigung, weshalb ich mir an deiner Stelle dazu keinen allzu großen Kopf machen würde. Sollte die Änderung (mit oder ohne entsprechende Kündigung und ohne dein Einverständnis) einfach erfolgen, hast du mE gute Aussichten vor Gericht deinen alten Status zu erstreiten.

Wenn der Anfangs-Arbeitsvertrag mit den vereinbarten vier Stunden vor sieben Jahren nicht schriftlich auf sechs Stunden geändert wurde,kann die Chefin deine Arbeit auf die vier Stunden zurückfahren.

Hast du eine schriftliche Vereinbarung über die sechs Stunden,so kann die Arbeitszeit natürlich nicht willkürlich von ihr geändert werden,sondern nur mit deiner Zustimmung, oder mithilfe einer Änderungskündigung.

Sumsi107  09.04.2017, 17:13

Ich habe nur ein geringfügigen Arbeitsvertrag.

Ich arbeite an 2 tagen die Woche.

Mittwoch sind es ca 3h und Samstag 7h

Die Arbeitszeit wird mir mit dem Lieferschein mitgeteilt. Diese variiert, da mal mehr und mal weniger unterschiedliche Prospekte kommen.

Also die eine Woche ist zB Der Obi Baumarkt dabei, die andere Woche nicht.

massgebend dafür ist dein derzeit gültiger Arbeitsvertrag. Stehen da 6 Stunden, so könnte dein AG die Stundenzahl nur mit deinem Einverständnis oder via Änderungskündigung verringern. Sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, wende dich an diesen.

Ein Kürzung wäre auf die Stunden zulässig, die vertraglich vereinbart sind - sind dort nur 4 Stunden täglich vereinbart, dann musst du dies akzeptieren, nur darunter muss du nicht akzeptieren und wäre nur durch eine Änderungskündigung zulässig.

ralosaviv  24.06.2012, 16:36

Die vertragliche Vereinbarung der 6 Stunden darf wohl unterstellt werden, nachdem sie seit 7 Jahren praktiziert worden ist. Wie wir wissen, haben auch mündliche Verträge ihre Gültigkeit und die Abrechnungen genügen hier als Beweis über die Vereinbarung durchaus.

Ich finde es immer wieder traurig wie man als Arbeitnehmer behandelt wird.Kenne das aus eigener Erfahrung. Hast Du denn einen Arbeitsvertrag? Da muss ja die Stundenanzahl vermerkt sein. Ansonsten würde ich mich mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht erkundigen.

Sumsi107  09.04.2017, 17:15

Ja einen Arbeitsvertrag habe ich, dort steht, dass ich die jeweilige Gesamtzeit mit dem Lieferschein mitgeteilt bekomme.

Diese ist immer anders, kommt immer darauf an, wieviele verschiedene Prospekte ich jrweils geliefert bekomme