Beschädigung im Treppenhaus durch verkauften Möbeln vom Käufer- Haftung?
Ich habe eine gebrauchte Küche verkauft. Der Käufer musste die selbst abbauen und abtransportieren. Beim Abtransport hat der Käufer das Treppenhaus (nach Aussagen der Nachbarn) beschädigt. Wer haftet hier? Wie bin ich dort involviert? Kann die Eigentümergemeinschaft zunächst an mich dran treten und ich dann an den Käufer oder muss die Eigentümergemeinschaft sofort an den Käufern rantreten?
3 Antworten
Das ist Sache des Käufers wenn er für den Abtransport verantwortlich war. Deine Verantwortung hat dann mit der Übergabe der eingebauten Küche geendet. Seine Haftpflicht muss das übernehmen. Inwieweit man sich erstmal an dich hält müsste in der Satzung festgehalten sein.
Na an den Käufer, du haftest nicht für Schäden die von dritten verursacht wurden.
Wer haftet hier?
immer die Person die den Schaden verursacht hat.