Beschädigung im Treppenhaus durch verkauften Möbeln vom Käufer- Haftung?

3 Antworten

Das ist Sache des Käufers wenn er für den Abtransport verantwortlich war. Deine Verantwortung hat dann mit der Übergabe der eingebauten Küche geendet. Seine Haftpflicht muss das übernehmen. Inwieweit man sich erstmal an dich hält müsste in der Satzung festgehalten sein.

Na an den Käufer, du haftest nicht für Schäden die von dritten verursacht wurden.

Wer haftet hier?

immer die Person die den Schaden verursacht hat.