Hundeverbot in Mietwohnung von Eigentümergemeinschaft

4 Antworten

In einer Gemeinschaftswohnanlage bestimmt die Eigentümergemeinschaft die Hausordnung. Wenn es feststeht, dass Hundehaltung nicht gestattet ist, kannst du dir nicht einfach einen Hund anschaffen. Egal was im Mietvertrag steht. Auch eine einzelene Wohnungsinhaberin kann dann die Tierhhaltung nicht einfach erlauben.

In der Hausordnung gibt es bzgl. der Tierhaltung keine Klausel, welche diese verbietet. Meines wissens benötigt die Änderung der Hausordnung einen einstimmigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Oder liege ich da falsch. Da sich unsere Vermieterin nicht gegen die Hundehaltung ausgesprochen hat und uns die Hunndehaltung auch schriftlich erlaubt, was meiner Meinung nach einem Nachtrag zum Mietvertrag gleich kommt, wird eine solche Abstimmung nicht einstimmig ausfallen können. Es sei denn unsere Vermieterin ändert Ihre Meinung.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann dir die Hundehaltung nur dann versagen, wenn durch den Hund die Störung des Hausfriedens zu befürchten ist. Der Verweis auf die Hausordnung der WEG spielt für dich zunächst einmal keine Rolle, weil die WEG nicht dein Vertragspartner ist. Entscheidend ist, was in deinem Mietvertrag steht und welche Hausordnung vereinbart wurde.

Denn entgegen landläufiger Meinung kann Tierhaltung nicht generell ausgeschlossen werden. Also, so lange dein Mops sein Geschäft außerhalb des Grundstücks der WEG verrichtet und nicht durch ständiges oder zur Unzeit lautes Bellen den Hausfrieden (-ruhe) stört, kann dir die WEG die Hundehaltung nicht untersagen.

Die Hausordnung der Eigentümergemeinschaft hat bestimmt, dass Hundehaltung nicht erlaubt ist und in dem vorliegenden Mietvertrag wird die Hundehaltung auch nicht ausdrücklich erlaubt. Damit ist Deine rechtliche Stellung bei Deinem Vorhaben sehr klar.

Hallo Lacus, danke für deine Antwort. In der Hausordnung gibt es aber keinen Vermerk über die Haustierhaltung. Also besteht kein ausdrückliches Verbot. Dieses wurde nur mündlich von unserem Nachbarn ausgesprochen. Meines Wissens muss ein solcher Beschluss von der Eigentümergemeinschaft einstimmig entschieden werden.

Hallo Lacus, danke für deine Antwort. In der Hausordnung gibt es aber keinen Vermerk über die Haustierhaltung. Also besteht kein ausdrückliches Verbot. Dieses wurde nur mündlich von unserem Nachbarn ausgesprochen. Meines Wissens muss ein solcher Beschluss von der Eigentümergemeinschaft einstimmig entschieden werden.

@MMops

Hallo MMops, danke für Deinen Beitrag. Das mit der Hausordnung erledigt nun die Vermieterin und das muss durch sie alt Miteigentünerin geklärt werden. Wenn Ihr mit der Hundehaltung auf der sicheren Seite sein wollt, muss die Erlaubnis dazu auf jeden Fall im Mietvertrag nachträglich vereinbart und schriftlich festgehalen werden. Wenn dies nicht gemacht wird, steht Ihr mit mündlichen Zusagen nur auf einem schwachen Bein.

ja können sie, die eigentümerversammlung ist endlos mächtiger als dein vermieter, weil er auch machen muss, was die sagen

sie zwingen ihn, er zwingt dich, wenn du nen hund anschaffst

je besser das wohnumfeld ist, desto eher werden unerwünschte tiere vergiftet btw