WEG - können wir gezwungen werden eine Reinigungsfirma für die Treppenhausreinigung zu beauftragen?

5 Antworten

Die Frage passt nicht zu deinem Text.

Denn ihr werdet ja nicht gezwungen eine Reinigungsfirma zu beauftragen, sondern die Kosten derselben mit zu bezahlen, sofern der Beschluss zu Stande kommt.

Es gibt leider keine andere Möglichkeit den Reinigungsdienst innerhalb der WEG rechtlich verbindlich zu organisieren, wenn dies nicht vertraglich geregelt ist. Denn im Beschlusswege oder mittels Hausordnung können die Wohnungseigentümer nicht gezwungen werden das Treppenhaus (oder im Winter Schneedienst) zu leisten. Dies geht nur per Vertrag (z. B. Teilungserklärung). Bei Mietern geht es nur deshalb, weil hier eben ein solcher Vertrag (Mietvertrag) zu Grunde liegt, in welchem dies in der Regel vereinbart wurde.

Es spielt auch überhaupt keine Rolle, ob ihr selbst putzt oder nicht, da die Kosten der Reinigungsfirma auf alle Wohnungseigentümer umgelegt werden.

Wo eure Verwalterin jedoch schief liegt, ist dass sie diesbezüglich etwas zu melden hätte. Die Wohnungseigentümerversammung entscheidet und nicht der Verwalter. Und wenn die WEG sich nicht entscheidet, dann ist das auch eine Entscheidung, welche der Verwalter hinzunehmen hat.

Es tut mir Leid, wenn ich dir hier keine Hoffnung machen kann, aber der BGH hat dies 2012 noch einmal sehr deutlich den Wohnungseigentümern und insbesondere den Verwaltern ins Stammbuch geschrieben.

Danke! Stimmt, wir sollen zahlen. Dann besteht die einzige Möglichkeit in der Kommunkation/Diskussion über den Grund des Antrags? (Siehe Kommentar zur anderen Anwort.)

"Wo eure Verwalterin jedoch schief liegt, ist dass sie diesbezüglich etwas zu melden hätte. Die Wohnungseigentümerversammung entscheidet und nicht der Verwalter."

So ist es und nicht anders! Also d.h., während der Versammlung die Sachlage unter allen Miteigentümern abklären. Ein einfache Mehrheit ist zu diesem Punkt in der Lage, den Vorschlag der Verwalterin entweder zu billigen oder abzulehnen. Eigentlich sehe ich persönlich keinerlei Unbill, eine Putzfirma damit zu beauftragen. Denn selber seine Bereiche vor der Wohnung und den Treppen zu reinigen birgt oftmals die Gefahr, dass einer der übrigen Bewohner die Sorgfalt kritisiert und dann hängt der Haussegen erst recht schief. Also lieber Neutralität hierzu mit einer Reinigungsfirma schaffen., ist meine Empfehlung. (Mieter haben hier gar nicht mitzureden, sie werden über die Nebenkosten mitbezahlen müssen).

Hi,

wenn in einer WEG über die Hausreinigung abgestimmt wird, ist das Ergebnis bindend für alle Eigentümer.

Wem das Ergebnis nicht passt, muss ein neue Abstimmung herbeiführen, sich aber an die bestehende halten.

Das ist eigentlich sehr einfach zu verstehen.

Hi herja, danke für die schnelle Antwort! Das klingt ja ganz eindeutig. Normalerweise kann ich Abstimmungen auch gut akzeptieren. In diesem Fall beschwert sich ein Eigentümer über uns, weil wir die Haustreppe nicht putzen. In der Hausordnung steht eindeutig, dass die Haustreppe von den Erdgeschosswohnungen zu reinigen ist, wir wohnen im 1. Stock. (Ich fege sie trotzdem meistens mit.) Dem Eigentümer ist es aber gleichgültig, was in der Hausordnung steht, glaubt, dass er Recht hat und besteht darauf. Deswegen sehen wir nicht ein, dass wir jetzt „hintenherum“ dazu gezwungen werden sollen. Zumal nie eine Kommunikation seinerseits mit uns darüber lief. Wir wären ja im Gespräch zu Änderungen bereit. Haben wir keine Möglichkeit, uns dagegen zu wehren? Gruß Gudrun

Aber laut Frage wird nicht über eine Änderung der Hausordnung abgestimmt.

Nein, natürlich nicht. Lasse die einen Beschluß fassen und danach müßt ihr dann leider ein Beschlußanfechtungsverfahren betreiben. Keine WEG kann so einfach mal so in das Sondereigentum per Beschluß eingreifen. Der Mieter wird diese Kosten und Lasten auch nicht tragen, es sein denn, er möchte auch eine Firma. Frau K. kann sich ja eine Reinigungskraft einstellen. Keiner kann ihr das verbieten. Ich rege an, auf diese Hinweise in der Versammlung hinzuweisen. Dann kann der Zustimmer nicht meckern, wenn er vom Gericht mit den Kosten des Verfahrens belastet wird. Viel Glück.

Hallo, wenn die Eigentümer darüber abstimmen, ob die Treppenreinigung vergeben werden soll, dann sollen sie diese auch bezahlen. In meinem Mietvertrag steht, dass ich für die Reinigung zuständig bin und so bleibe ich auch dabei und reinige selbst! Anders wäre es ja eine einseitige Mietvertragsänderung der ich nicht zustimmen muss. Sehe ich dies falsch?

Ja, wenn die Eigentümerversammlung dies so mehrheitlich beschlossen hat.

Und wird dann, wie in unseren Hütten, von den vermietenden ET zur Kasse gebeten, weil die Mieter solche Kosten und Lasten aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarung, siehe Hausordnung, nicht zu bezahlen hat, so jedenfalls die Gerichte in Leipzig. Eine WEG hat keine Beschlußkompetenz in diesen Angelegenheiten, so der Tenor.

@schleudermaxe

Wer seine Eigentumswohnung vermietet kann natürlich die Kosten der Treppenhausreinigung etc. seinen Mietern als Nebenkosten aufdrücken. Das ist dann eine Frage des jeweiligen Mietvertrages.