Privatverkauf mit Schaden?
Hallo, ich habe einen Wohnzimmertisch über Facebook verkauft. Die Käufer haben den Tisch gekauft, das Treppenhaus hinunter getragen und einen Schaden an dem Türrahmen eines Nachbarn verursacht. Der Nachbar hat genau gesehen, dass ich es nicht war. Verlangt jedoch von mir für den Schaden aufzukommen. Wer muss nun für den Schaden haften? Ich denke nicht, dass meine Versicherung zahlt, wenn ich es nicht war und ich selbst kann es mir auch nicht leisten, weil ich in der Ausbildung bin, zumal ich es nicht verursacht habe. Hatte jemand schon so ein Problem und kennt die Rechtslage?
Mietwohnung?
Ja Mietwohnung
6 Antworten
Für Schäden außerhalb der Wohnung ist der Vermieter zuständig, was also will der Mieter von dir? Er muss den Schaden ja nicht bezahlen, oder beheben.
Der Schadenverursacher muss den Schaden bezahlen bzw. dessen private Haftpflichtversicherung, wenn er denn eine hat.
Der Verursacher. Dessen Daten hast du ja. Vordere ihn auf den Schaden zu beheben und gebe die Daten notfalls an den Eigentümer weiter
Der Verursacher muss den Schaden ersetzen. Den musst du dann deinem Nachbarn auch benennen. Wenn du den Tisch verkauft hast, müsstest du ja auch wissen, WER ihn gekauft hat.
Es haftet der Verursacher. Das warst wohl nicht du. Also haftest du nicht.