Versicherungsfall (Zeitwert) von Kaution abziehen? Erlaubt oder nicht?

Das verstehe ich nicht, wieso denn H, wenn die VGV alles bezahlt?

VGV? H?

Und H. ist Deine, Die Haftpflichtversicherung ist zum Glück, die nur den Restwert bezahlt, also nie in Anspruch genommen werden sollte für LW-Schäden.

Nun ja, der Wasserschaden ist ja durch mich verursacht worden. Da wäre es nicht fair, wenn seine Versicherung dafür aufkommen muss.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zum Wasserschaden: Selbstverständlich musst du nicht die Differenz zum Neuwert am Boden bezahlen. Eine ziemliche Frechheit, dass überhaupt zu probieren seitens des Vermieters.

…zum Schrank kann ich nichts sagen. Da blick ich nicht durch durch deine Beschreibung.

Danke für deine Antwort

Ich kenne auch keinen Vermieter, der die H mit Zeitwert einbindet, wenn seine VGV die komplette Reparatur bezahlt. Für mich stimmt da etwas nicht.

Also habe jetzt die Schlussabrechnung bekommen, es war nur der Schrank mit 70% vermerkt. Ist mir jetzt auch mehr oder weniger egal, der Wasserschaden wurde jedenfalls nicht abgezogen. Von daher alles gut.

Dem Vermieter steht nur die Entschädigung zu, die ihm der VR zugemessen hat. Wenn er damit nicht zufrieden ist, muss er Klage erheben, bei der dann dein VR an deiner Stelle in das streitige Verfahren eintreten und dich verteidigen wird. Eine Inabzugnahme im Rahmen der Kaution ist hier unzulässig, da der Schaden bereits abschließend erstattet wurde.

Beim Schrank sieht es ähnlich aus; auch hier wäre nur ein Zeitwert angemessen, da der VM durch die Regulierung nicht besser gestellt werden kann als ohne das Schadensereignis. Auch dieses Ereignis würde ich der PHV übergeben, denn auch hier wird der VR sehr wahrscheinlich wenn überhaupt nur einen wesentlich geringeren Betrag leisten. Ein gebrauchter Badschrank hat - selbst als Spiegelschrank und in Anbetracht der hier häufig aufgerufenen Preise - eine regelmäßige Abnutzung, und ist m.E. spätestens nach 7 Jahren auf Restwert 0.

Nb: Deine PHV würde dich hier auch juristisch beraten.

Danke für deine Antwort.

PHv = Privathaftpflichtversicherung

Wenn deine Versicherung den Zeitwert erstattet hat, ist ja bereits berücksichtigt, dass es kein NEUER Fußboden war. Die "normale" Abnutzung muss der Eigentümer tragen. Er kann die Differenz selbstverständlich NICHT von der Kaution einbehalten. In dem Fall wirkt deine private Haftpflicht wie eine PASSIVE Rechtsschutzversicherung, die den unberechtigten Anspruch (auch vor Gericht) abweist.

Das läuft auf ein Gerichtsverfahren hinaus, bei dem Sie allerdings sehr gute Chancen haben!

Uff naja, ich bin jetzt im Ausland. Ich glaube fast, da wäre es ein kleineres Übel wenn ich einfach klein beigebe.

@Chris1202

Das ist unnötig, da hier der VR an deiner Stelle als Beklagter agieren wird. Du wirst sehr wahrscheinlich - solte es tatsächlich zu einer Verhandlung kommen - gar nicht geladen werden. Kannst du also vermutlich getrost seinen Gang gehen lassen.

@FordPrefect

Das Problem besteht ja darin, dass der Vermieter einfach die Kaution in Anspruch nimmt. Diese Differenz muss der Fragesteller dann u.U. wieder einklagen.