Haftung bei Beschädigungen an Möbeln durch fehlerhafte Montage der Spedition?

4 Antworten

Du musst beweisen können, dass die Schäden während des Umzugs entstanden sind. Hast du Fotos, aus denen der Vorher-Nachher-Unterschied hervorgeht?

Ich würde der Spedition anwaltlich eine Aufforderung zur Zahlung zukommen lassen. Ein Briefkopf vom Anwalt wirkt oft wunder. Wenn das nicht hilft, muss wohl ein Gutachter her, der den Schaden beziffert und dann gehts vor Gericht.

LilithAmelie 
Fragesteller
 19.10.2015, 10:00

Danke für deine Antwort.

Die Spedition hat die neuen Türen usw. direkt vom Möbelhaus abgeholt, d.h. nur die Monteure haben die Türen in der Hand gehabt bis sie am Schrank dran waren und wir den Schaden gesehen haben.

Wir wollten es ersteinmal ohne Anwalt versuchen. Wonach bestimmt man den Wert, den man von der Spedition fordert?

Miramar1234  19.10.2015, 10:11
@LilithAmelie

Laß eine Fachfirma das Parkett anschauen.Am Besten im Benehmen mit dem Vermieter.Dies scheint mir der deutlich höhere Schaden.Wenn Du Rechnungen hast,nimm die Rechnungen als Maßstab.Abzüge wegen Alters und Abnutzung sollen die machen,wenn die glauben es tun zu müssen.

Die werden sich mit Händen und Füßen wehren. Hier hilft nur die Einschaltung eines Anwalts. Wenn der Vorfall erst vor kurzem passiert ist, sehe ich zumindest bei einem Teil der Mängel / Schäden (z.B. fehlerhaft montierte Griffe Schranktüren) noch Chancen, etwas finanziell zu retten.

Grundsätzlich: Möbel selber aufbauen und nur das an Aufträgen vergeben, was selbst nicht zu leisten ist. (Zeugen sollten anwesend sein)

Zukünftig skeptischer sein und schon den Vorher-Zustand dokumentieren (Treppenhaus Fotos / Zeugen).

Ggf. helfen beim Beweisen Zeugenaussagen (Anwohner, die mitbekommen haben, dass nach der Möbellieferung das Treppenhaus viele Schäden abbekommen hat).

Umzugsspeditionen haften mit einem gewissen Betrag je Kubikmeter Umzugsvolumen (ich glaube, 600 EUR). Für die Beschädigungen im Treppenhaus und am Parkett haften sie voll, da dies die Betriebshaftpflicht betrifft.

Für Schäden an den Möbeln ist der Zeit- oder Reparaturwert zu ersetzen.

Hast Du eine Transportversicherung eingedeckt, kommt es darauf an, ob Du auf Zeit- oder Neuwert versichert hast.

Die Haftungsbedingungen stehen in den AGB des Unternehmens, welche Du mit dem Angebot erhalten hast.

Falls Du nicht einig mit denen wirst, wende Dich an den Verband, dem sie angehören (Confern, DMS, UTS, AMÖ), sofern Du ein Qualitätsunternehmen ausgewählt hast.

Bei Billigheimern wird die Sache natürlich schwieriger.

Schau ob Du eine Haftungsbegrenzung unterschrieben hast.Diese Klausel kann wirksam sein,aber auch nicht.Wäre bei einigen hunderten Euro sehr riskant mit einer Klage.Steht davon nichts,du hast nichts separat unterschrieben,dann schreibst Du einen Brief an die Geschäftsleitung,in dem Du dokumentierst,darlegst,welchen Schaden in welcher Höhe(Kostenschätzung die gratis ist reicht vorerst) entstanden ist.Nicht knausern.Im Bestreitensfall,Du schaltest einen Anwalt ein,der den Anspruch notfalls auf dem Rechtswege einfordern wird.Du könntest einfach nur bitten,einen Gutachter der Betriebshaftpflichtversicherung vorbeizuschicken....oder erbittest die Daten der Versicherung um den Schaden anzumelden und regulieren zu lassen.Das kann gut wirken.LG

Miramar1234  19.10.2015, 10:08

Bei dem Parkett,ist es möglich je nach Tiefe und Beschädigungen großflächig oder kleiner,eine Raparatur auszuführen.Wenn ein Austausch notwendig ist,handelt es sich in jedem Falle um einen vierstelligen Betrag.Sollte es sich um eine Mietwohnung handeln,bist Du verpflichtet! den Schaden dem Vermieter oder seiner beauftragten hausvewrwaltung anzuzeigen.Dies könnte sich neben der reinen Pflicht zu Deinem Vorteil auswachsen.Hausverwaltungen haben oftmals einen sehr Guten Draht zu Versicherungen und Anwälten.