Ist das ein Haftpflichtschaden?

5 Antworten

Hallo,

im Gegensatz zu einigen anderen Äußerungen hier, bin ich der Meinung, dass es sich NICHT zwingend um einen nicht-versicherten Schaden handelt.

Zwar ist der Hinweis richtig, dass Vorsatz zu den in der Haftpflichtversicherung nicht gedeckten Schäden gehört.

ABER: Aus der Schilderung ist nicht zu erkennen, dass der Vater den Bauschaum eingebracht hat, um den Vermieter absichtlich zu schädigen. Somit handelt es sich nicht um Vorsatz. (Ein Gegenbeispiel wäre, wenn jemand einem anderen z.B. ein Türschloss absichtlich "zukleistert", damit dieser das Schloss nicht mehr öffnen kann.) Die Tatsache, dass er den Bauschaum bewusst eingesprüht hat, bedeutet eben noch nicht, dass er den SCHADEN vorsätzlich herbeigeführt hat.

Vielmehr hat er allenfalls fahrlässig gehandelt, weil er bei der Montage das mögliche Beschädigungsrisiko an der Fassade außer Acht gelassen hat.

Welche Haftpflichtversicherung (Vater oder Tochter) angesprochen ist, lässt sich leider an dieser Stelle nicht eindeutig bestimmen:

Den Vater trifft sicherlich aufgrund der oben beschriebenen Fahrlässigkeit ein Verschulden.

Andererseits kann auch die Tochter in Haftung geraten, nämlich dann, wenn sie hätte erkennen können, dass die Abdichtungsmaßnahmen des Vaters nicht fachmännisch waren und die Gefahr eines Schadens für den Vermieter bestand.

Tipp: Schaden beiden Versicherern unter Hinweis auf die Beteiligten melden. In den Schadenabteilungen sollten Fachleute sitzen, die in der Lage sind, die Haftungsbeteiligungen zu erkennen.

Leider droht aber u.U. noch ein "Pferdefuß": In manchen Haftpflichtversicherungen sind Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen. Sollte dies hier zutreffen und die entstandenen Schäden am Klinker auf ein solches Ereignis zurück zu führen sein, ist der Versicherer u.U. aus der Deckung "raus".

Viele Grüße

Loroth

DolphinPB  11.04.2015, 13:47

DH ! Alle Anderen waren einfach nur voreilig mit "Vorsatz".

johnnymcmuff  11.04.2015, 20:36

 Kommentar von Loroth  , vor 6 Stdund schlauer zu werden.

Lol. 
Du bist ja ein ganz schlauer  :-)Belege Deine Kommentar und dann gibt es auch wenig sinnlose Diskusionen und so mancher wird dann auch einsehen, dass er falsch liegt, so jedenfalls verbreitest Du lediglich oft nur Deine Meinung.

Ich versuche sehr oft meine Aussagen zu belegen.

1. im Baumarkt gibt es speziellen Entferner für Bauschaum. Probiers mal damit

2. Die Haftpflichtversicherung deines Vaters greift NICHT. Aus dem Grund, daß er nicht unbeabsichtigt etwas beschädigt hat, sondern er hat den Bauschaum wissentlich und willentlich dort angebracht. Für solche Handlungen keine Haftung.

 hat mein Vater den Spalt mit Bauschaum abgedichtet.

Wer vorsätzlich einem anderen einen Schaden zufügt, darf auch die Kosten tragen.

Loroth  10.04.2015, 16:05

Ich kann aus der Schilderung keinen Vorsatz erkennen...

Apolon  10.04.2015, 17:37
@Loroth

So empfindet es auch ein Jugendlicher der mit Grafiti die Häuser besprüht, denn er verbessert ja schließlich das Aussehen der Häuser, da er ein Kunstwerk erschafft.

Segnbora  10.04.2015, 21:04
@Loroth

Anstelle alles zu kommentieren, beantworte bitte die Frage in einer eigenen Antwort und belege oder begründe dein Argument!

So funktioniert gutefrage nämlich. Überall Kommentare hinterlassen aber selbst nichts beitragen ist nicht der Sinn der Sache.

LG

Loroth  11.04.2015, 02:52
@Segnbora

Ich HABE die Frage beantwortet, lies nach! Und meine Kommentare dienen dazu, darauf hinzuweisen, dass andere Antworten leider nicht zielführend, weil falsch, waren.

Zudem führst Du Dein eigenes Argument ad absurdum, indem Du meine - übrigens im einzelnen unterschiedlichen - Kommentare selbst kommentierst und das auch noch pauschal und ohne selbst zur Beantwortung der eigentlichen Frage beizutragen.

Und über den Sinn oder Unsinn der Kommentarfunktion benötige ich darüber hinaus keine Belehrung, vielen Dank.

Apolon  11.04.2015, 15:08
@Loroth

Und über den Sinn oder Unsinn der Kommentarfunktion benötige ich darüber hinaus keine Belehrung,

Dann bin ich auf jeden Fall mal auf deine Antwort auf meine Frage etwas weiter oben gespannt.

Denn erst dann entscheidet sich der Sinn bzw. Unsinn deines Kommentars.

dann musst du sie mit Aceton entfernen.

Absichtlich herbeigeführt, Versicherung zahlt nicht.

Loroth  10.04.2015, 16:06

Wo steht, dass der Vater den Vermieter absichtlich geschädigt hat? Nur das wäre nämlich Vorsatz...

Segnbora  10.04.2015, 21:04
@Loroth

Anstelle alles zu kommentieren, beantworte bitte die Frage in einer eigenen Antwort und belege oder begründe dein Argument!

So funktioniert gutefrage nämlich. Überall Kommentare hinterlassen aber selbst nichts beitragen ist nicht der Sinn der Sache.

LG

johnnymcmuff  10.04.2015, 21:12
@Loroth

Wo steht, dass der Vater den Vermieter absichtlich geschädigt hat?

Er hat in die Bausubstanz eingegriffen und das hätte er vorher abklären müssen.

Wenn ein Mieter z.B. etwas verändert dann kann der Vermieter verlangen, dass der Urzustand wiederhergestellt wird.

Loroth  11.04.2015, 02:59
@johnnymcmuff

Er hat in die Bausubstanz eingegriffen und das hätte er vorher abklären müssen.

Wenn ein Mieter z.B. etwas verändert dann kann der Vermieter verlangen, dass der Urzustand wiederhergestellt wird.

Diese Aussagen sind richtig und werden auch von mir nicht bestritten.

Dennoch hat das nichts damit zu tun, ob hier Vorsatz vorliegt.

Ein vorsätzlich herbeigeführter Schaden würde bedingen, dass der Vater ABSICHTLICH die Fassade beschädigt hätte. Und eben nicht nur, dass er bewusst den Bauschaum eingesetzt hat.

johnnymcmuff  11.04.2015, 03:01
@Loroth

Und ändert trotzdem nichts an der Tatsche, das der Vermieter das behoben haben will und die Versicherung nix zahlt.