Ist das ein Haftpflichtschaden?
Folgende Situation: ich bewohne eine Mietwohung, in der Fliegengitter an den Fenstern angebracht sind. Weil es sich um einen ehemaligen Bauernhof handelt, sind die Fenster in solche Bögen eingelassen. Jedenfalls waren die Fliegengitter nicht dicht, weil oben - durch die Rundung - ein ca. 5cm großer Spalt war. Um zu vermeiden, dass durch diesen großen Spalt Ungeziefer kommt, hat mein Vater den Spalt mit Bauschaum abgedichtet. Nun habe ich die Wohnung gekündigt und der Vermieter will, dass der Bauschaum entfernt wird. Er meint, dass dadurch Klinker beschädigt wurden.
Mein Vater hat den Bauschaum schon wieder entfernt. Zurückgeblieben sind ganz leichte helle Fleckem am Klinker. Ich befürchte nun, dass der Vermieter sich deshalb beschweren wird. Ich weiß aber nicht, was ich noch gegen die Flecken tun soll.
Deshalb meine Frage: ist das ein Fall für meine Haftpflichtversicherung oder die meines Vaters?
Danke schon jetzt für Eure Antworten.
5 Antworten
Hallo,
im Gegensatz zu einigen anderen Äußerungen hier, bin ich der Meinung, dass es sich NICHT zwingend um einen nicht-versicherten Schaden handelt.
Zwar ist der Hinweis richtig, dass Vorsatz zu den in der Haftpflichtversicherung nicht gedeckten Schäden gehört.
ABER: Aus der Schilderung ist nicht zu erkennen, dass der Vater den Bauschaum eingebracht hat, um den Vermieter absichtlich zu schädigen. Somit handelt es sich nicht um Vorsatz. (Ein Gegenbeispiel wäre, wenn jemand einem anderen z.B. ein Türschloss absichtlich "zukleistert", damit dieser das Schloss nicht mehr öffnen kann.) Die Tatsache, dass er den Bauschaum bewusst eingesprüht hat, bedeutet eben noch nicht, dass er den SCHADEN vorsätzlich herbeigeführt hat.
Vielmehr hat er allenfalls fahrlässig gehandelt, weil er bei der Montage das mögliche Beschädigungsrisiko an der Fassade außer Acht gelassen hat.
Welche Haftpflichtversicherung (Vater oder Tochter) angesprochen ist, lässt sich leider an dieser Stelle nicht eindeutig bestimmen:
Den Vater trifft sicherlich aufgrund der oben beschriebenen Fahrlässigkeit ein Verschulden.
Andererseits kann auch die Tochter in Haftung geraten, nämlich dann, wenn sie hätte erkennen können, dass die Abdichtungsmaßnahmen des Vaters nicht fachmännisch waren und die Gefahr eines Schadens für den Vermieter bestand.
Tipp: Schaden beiden Versicherern unter Hinweis auf die Beteiligten melden. In den Schadenabteilungen sollten Fachleute sitzen, die in der Lage sind, die Haftungsbeteiligungen zu erkennen.
Leider droht aber u.U. noch ein "Pferdefuß": In manchen Haftpflichtversicherungen sind Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen. Sollte dies hier zutreffen und die entstandenen Schäden am Klinker auf ein solches Ereignis zurück zu führen sein, ist der Versicherer u.U. aus der Deckung "raus".
Viele Grüße
Loroth
DH ! Alle Anderen waren einfach nur voreilig mit "Vorsatz".
Lol.
Du bist ja ein ganz schlauer :-)Belege Deine Kommentar und dann gibt es auch wenig sinnlose Diskusionen und so mancher wird dann auch einsehen, dass er falsch liegt, so jedenfalls verbreitest Du lediglich oft nur Deine Meinung.
Ich versuche sehr oft meine Aussagen zu belegen.
1. im Baumarkt gibt es speziellen Entferner für Bauschaum. Probiers mal damit
2. Die Haftpflichtversicherung deines Vaters greift NICHT. Aus dem Grund, daß er nicht unbeabsichtigt etwas beschädigt hat, sondern er hat den Bauschaum wissentlich und willentlich dort angebracht. Für solche Handlungen keine Haftung.
hat mein Vater den Spalt mit Bauschaum abgedichtet.
Wer vorsätzlich einem anderen einen Schaden zufügt, darf auch die Kosten tragen.
So empfindet es auch ein Jugendlicher der mit Grafiti die Häuser besprüht, denn er verbessert ja schließlich das Aussehen der Häuser, da er ein Kunstwerk erschafft.
Anstelle alles zu kommentieren, beantworte bitte die Frage in einer eigenen Antwort und belege oder begründe dein Argument!
So funktioniert gutefrage nämlich. Überall Kommentare hinterlassen aber selbst nichts beitragen ist nicht der Sinn der Sache.
LG
Ich HABE die Frage beantwortet, lies nach! Und meine Kommentare dienen dazu, darauf hinzuweisen, dass andere Antworten leider nicht zielführend, weil falsch, waren.
Zudem führst Du Dein eigenes Argument ad absurdum, indem Du meine - übrigens im einzelnen unterschiedlichen - Kommentare selbst kommentierst und das auch noch pauschal und ohne selbst zur Beantwortung der eigentlichen Frage beizutragen.
Und über den Sinn oder Unsinn der Kommentarfunktion benötige ich darüber hinaus keine Belehrung, vielen Dank.
Und über den Sinn oder Unsinn der Kommentarfunktion benötige ich darüber hinaus keine Belehrung,
Dann bin ich auf jeden Fall mal auf deine Antwort auf meine Frage etwas weiter oben gespannt.
Denn erst dann entscheidet sich der Sinn bzw. Unsinn deines Kommentars.
dann musst du sie mit Aceton entfernen.
Absichtlich herbeigeführt, Versicherung zahlt nicht.
Wo steht, dass der Vater den Vermieter absichtlich geschädigt hat? Nur das wäre nämlich Vorsatz...
Anstelle alles zu kommentieren, beantworte bitte die Frage in einer eigenen Antwort und belege oder begründe dein Argument!
So funktioniert gutefrage nämlich. Überall Kommentare hinterlassen aber selbst nichts beitragen ist nicht der Sinn der Sache.
LG
Wo steht, dass der Vater den Vermieter absichtlich geschädigt hat?
Er hat in die Bausubstanz eingegriffen und das hätte er vorher abklären müssen.
Wenn ein Mieter z.B. etwas verändert dann kann der Vermieter verlangen, dass der Urzustand wiederhergestellt wird.
Er hat in die Bausubstanz eingegriffen und das hätte er vorher abklären müssen.
Wenn ein Mieter z.B. etwas verändert dann kann der Vermieter verlangen, dass der Urzustand wiederhergestellt wird.
Diese Aussagen sind richtig und werden auch von mir nicht bestritten.
Dennoch hat das nichts damit zu tun, ob hier Vorsatz vorliegt.
Ein vorsätzlich herbeigeführter Schaden würde bedingen, dass der Vater ABSICHTLICH die Fassade beschädigt hätte. Und eben nicht nur, dass er bewusst den Bauschaum eingesetzt hat.
Und ändert trotzdem nichts an der Tatsche, das der Vermieter das behoben haben will und die Versicherung nix zahlt.
Ich kann aus der Schilderung keinen Vorsatz erkennen...