Berufsunfähigkeit + Agentur für Arbeit?
Hallo,
Ich bin jetzt seit ca . 3 Jahren Berufsunfähig. Meinen ersten Job hatte ich nach langer Abwesendheit verloren. Meine Therapie lief dann so gut, das ich letztes Jahr im November wieder anfangen konnte zu arbeiten. Dieses Jahr im Februar müsste ich dann gezwungenermaßen aufgrund von kopfschmerzen kündigen, da ich seit letztem Jahr meinen fachbezogenen Hochschulzugang nachgemacht habe und im Februar ebenfalls die Prüfungen waren. Die Kopfschmerzen waren jedoch kein Symptom meiner Psychose, wodurch kein Grund für einen Rückfall bestand. Ich versuche mich zur Zeit für den zweiten Teil meiner Prüfung vorzubereiten und merke jedoch bereits, dass wieder vereinzelt Symptome auftauchen und mir das lernen immer schwerer fällt. Ich bin mir nicht sicher, ob ich damit die Prüfung, geschweige denn das Studium packe. Ich habe mich nach der Kündigung nicht wieder arbeitslos gemeldet, um genug zeit für die Prüfungsvorbereitung zu haben. Es sieht im Moment nicht danach aus, dass ich weiter machen kann ohne wieder eine Therapie und/oder Medikamente zu schlucken. Meine Frage ist nun, wie ich am besten vorgehe. Sollte ich mich erst Arbeitslos melden bevor ich zum Arzt gehe. Zahlt die Agentur überhaupt wenn ich berufsunfähig bin. Was passiert im schlimmsten Fall wenn es wieder so schlimm wird, dass ich garnicht mehr arbeiten gehen kann? Zahlt dann die Rentenversicherung und wie läuft das ganze von statten?
7 Antworten
Hallo,
mit deiner bereits aufgeführten Erwerbsbiografie geht nicht hervor, ob du Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Krankengeldanspruch hattest.
Insgesamt kann es also knapp werden, die rentenrechtlichen Zeiten zu erfüllen.
erstmal 60 Monate allg. Wartezeit und dann in den letzten 5 Jahren 36 Monate.
Je länger du mit einem Rentenantrag wartest, je eher schiesst du dich selber heraus.
Also, mach dich bei und stellen den Antrag.
Beste Grüße
Dickie59
zunächst solltest du dir vielleicht erstmal über die Begrifflichkeit Gedanken machen, um überhaupt herauszufinden, wo deine "Reise" hingehen soll.
Berufsunfähigkeit (BU-Rente durch eine private Versicherung) bedeutet nur, dass du nicht mehr in deinem erlernten und ausgeübten Beruf arbeiten kannst. in einem anderen aber durchaus noch leistungsfähig wärest.
Erwerbsunfähigkeit (EM-Rente durch den Rentenversicherungsträger) bedeutet, dass du überhaupt gar nicht mehr arbeiten kannst, auch nicht in der geringsten einfachsten Tätigkeit (z.B. Pförtner), unabhängig davon was du gelernt hast oder was dein Beruf mal war.
Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass du vorübergehend nicht arbeitsfähig bist, aber durch Therapien/Behandlungen in Zukunft eine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. und auch hier gilt, es geht um einen generelle Arbeitsfähigkeit, ungeachtet dessen was du gelernt hast, oder dein Job ist.
für die Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung müssen bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen vorliegen, um überhaupt eine Prüfung deiner Erwerbsminderung zu erhalten. und selbst dann ist es fraglich, ob du wirklich überhaupt für gar nichts mehr erwerbsfähig bist.
generell gilt zudem Reha vor Rente. d.h. z.B. erstmal stationäre klinische Aufenthalte, Umschulung, ambulante Therapien. ohne das alles durchlaufen zu haben und ohne ein Gutachten (im Auftrag der Rentenversicherung), gibts da keine Rente.
du schreibst du bist 3 Jahre berufstätig. warst du vorher auch in einer Ausbildung? diese Zeiten würden auch zählen.
Ich habe meine Ausbildung beendet und ca. ein 3/4 Jahr gearbeitet bis ich krankgeschrieben wurde. seit dem habe ich Krankengeld erhalten, dass dann aufgrund der langen Zeit in Arbeitslosengeld überging. nach dem die Therapie durch war, war ich wieder soweit zu arbeiten. jedoch hat mein damaliger Arbeitgeber entschieden mich zu kündigen. nach einiger Zeit fand ich dann wieder einen Job, den ich nach ca. 4 Monaten aus oben genannten Gründen wieder gekündigt habe. somit ergibt sich:
- 3-4 Monate Arbeiten vor der Ausbildung
- 6 Monate Zivildienst
- 3 Jahre Ausbildung
- ca. 9 Monate gearbeitet im Ausbildungsberuf.
- anschließend krankgeschrieben (weiterhin angestellt) für ca. 1,5 Jahre.
- dann noch 4-5 Monate Arbeitslosengeld bis zur endgültigen Kündigung.
- 4 Monate arbeitslos ohne Einstellung, aber weiter krank geschrieben.
- und zuletzt noch die letzten ca. 4 Monate Arbeiten in einer anderen Firma.
Die Bundesagentur für Arbeit leistet nur, wenn du der Vermittlung auch zur Verfügung stehst. Das ist nach deinen Ausführungen ja nicht der Fall.
Die erste Frage für mich wäre: wer bezahlt den Arzt! Du solltestvdringend klären ob du überhaupt aktuell krankenversichert bist.
Und dann solltest du zur Agentur für Arbeit gehen.
Es kann allerdings sein das die Agentur deine Schule als privates Vergnügen ansieht und die bei Jobangeboten dort keine Rücksicht drauf nehmen.
Ich bin zur Zeit freiwillig krankenversichert. zum Arzt gehen wäre also kein Problem. arbeiten gehen ist bei meinem aktuellen Zustand unmöglich. Ich kann ja nicht mal alleine zu Hause lernen.
jetzt wäre eine Berufsunfähigkeitsversicherung gut.. hast du diese ? falls nein .. sieht es schlecht für dich aus..
du hast dich nicht arbeitslos gemeldet.. wie soll dann das Amt für dich zahlen ?
Erwerbsminderungsrente wäre auch noch eine Option
Die schauen dann leider in die Röhre..private Absicherung ist das A und O..das Amt nimmt da keine Rücksicht
Ich habe die Versicherung und diese bezahlt auch. Sollte ich jedoch tatsächlich nicht mehr arbeiten gehen können. wird das Geld der Versicherung alleine nicht reichen. was machen denn Leute, die nicht so eine Versicherung haben? ich war ja noch nicht wieder beim Arzt. deswegen kann ich mich immer noch vorher arbeitslos melden.