Muss der Gesundheitszustand sich gebessert haben oder verschlechtert haben, wenn man seine Rente umwandeln lassen möchte?

5 Antworten

Da frägst Du am besten bei Deiner Rentenversicherungsstelle nach. Auf alle Fälle werden sie Dich zum Gutachter schicken. Das mit der Erwerbsunfähigkeitsrente wird schon so seine Richtigkeit haben. Das ist nämlich gar nicht so einfach, dass die so ohne weiteres gewährt wird. 

Um auf Deine Frage einzugehen - der Gesundheitszustand muß sich erheblich verbessern - und dass kann eben nur ein neues Gutachten bestätigen oder auch nicht. "Ich fühle mich gesund und arbeitsfähig" das reicht  nicht aus. Das Gutachten schafft objektive Fakten.

Wenn Du das 65. Lebensjahr erreichst - dann wird diese Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Vollrente umgewandelt. Diese Erwerbsunfähigkeitsrenten laufen in der Regel bis zum Erreichen des Rentenalters.

Wie gesagt, schreibe da einmal hin und schildere Dein Anliegen. Die können Dir dort bessere Auskunft geben als hier in der GF.

LA

lachs4709 
Fragesteller
 30.06.2015, 13:11

Ich hätte die Frage bestimmt nicht gestellt, wenn ich nicht schon 100 mal bei der RV nachgefragt hätte und immer wieder andere Auskünfte erhalte. Das einzigste was ich weiß habe ich geschrieben, dass die volle Erwerbsminderungsrente deutlich höher liegt habe ich schriftlich und dass man selbständig auf 450 Euro arbieten kann. Nur wie wandele ich diese um, das ist die Frage und muss man kränker oder gesünder sein als vorher, das war die zweite Frage. Der andere Forist schreibt, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtern muss, so langsam weiß ich jetzt nicht mehr was stimmt und was nicht. ist das wirklich so schwer? Und mit dem 65. Lebensjahr hat das Ganze nichts zu tun. Soviel kann ich dir jetzt schon verraten, da muss ich noch 15 Jahre arbeiten. Außerdem wird diese Rente dann automatisch umgewandelt in Altersrente. Aber das war und ist nicht meine Frage. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass hier alle nicht richtig lesen könnt.

webya  30.06.2015, 21:54
@lachs4709

Es gibt keine Selbstständigkeit auf 450€.

Wenn sich dein Gesundheitszustand verbessert, läufst du Gefahr, dass die Rente in eine Teilerwebsminderungsrente hinaus läuft. Dann bekommst du weniger Geld.  

Ich beziehe eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente (nach altem recht 2001), und möchte diese umwandeln in eine volle Erwerbsminderungsrente.

Hallo lachs4709, eine Rentenart-Umwandlung kannst du doch nicht einfach nach deinem Wunschdenken beliebig ändern nur wegen deiner geplanten Nebentätigkeit! Du müßtest einen Neuantrag auf Erwerbsminderungsrente stellen auf die Gefahr hin, dass du dann evtl. gar keine Rente mehr bekommst - weder eine EM-Rente noch eine EU-Rente!!!

Zu beachten ist hier beim Neuantrag auf EM-Rente: um die volle EM-Rente zu bekommen, darfst du überhaupt keine Tätigkeit (egal welcher Art und mit welcher Zumutung für dich) mehr ausüben können, welche bei 3 Stunden täglicher Arbeit liegt!

Gruß siola55

lachs4709 
Fragesteller
 06.07.2015, 11:56

Ja, richtig. Ich habe ein Schreiben von der DRV Bund bekommen, indem Sie meinen Gesundheitszustand überprüfen. Ich soll das meiner Hausärztin vorlegen. Meine Hausärztin sagte, dass sie das so ausfüllt, dass ich voll EM-Rente erhalte, Schließlich habe ich zuvor Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten. In dem Bescheid steht drin, ob sich mein Gesundheitszustand gebessert oder verschlechtert hat. Ich konnte auch vorher schon keine Tätigkeit über 3 Stunden ausüben. Weshalb sollte ich jetzt plötzlich eine Tätigkeit über 3 Std. ausüben können, nur weil ich einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt habe?

Hallo lachs4709,

Sie schreiben:

Muss sich der Gesundheitszustand gebessert oder verschlechtern wenn man Erwersunfähigkeitsrente bezieht und diese in volle Erwerbsminderungsrente umwandelt?

Ich beziehe eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente (nach altem recht 2001)

Antwort:

Die Sache ist gesetzlich eindeutig definiert:

Das alte Recht betreffs Erwerbsunfähigkeitsrente galt nicht 2001, sondern bis 31.12.2000.

Ab 1.1.2001 gilt die Erwerbsminderungsrente!

Es ist kein Geheimnis, daß die Zugangshürden für eine Erwerbsminderungsrente höher liegen als für die ehamalige Erwerbsunfähigkeitsrente!

Des weiteren ist es kein Geheimnis, daß die Erwerbsminderungsrenten um ca. 1/3 geringer ausfallen als die Erwerbsunfähigkeitsrenten!

Weiterhin müßen Sie bedenken, daß Sie seit Inanspruchnahme Ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente in der Regel keine Beiträge mehr auf Ihr Rentenkonto abgeführt haben!

Wo soll denn da in der Praxis eine Rentensteigerung herkommen?

Um eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt zu bekommen, müßen Sie in der Regel an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar nachweisen, daß Sie auch leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt auf Dauer nur noch unter 3 Stunden ausüben können!

Dies ist eine sehr hohe Zugangshürde, welche erst einmal überwunden werden muß!

Wer vor dem 1.1.1961 geboren ist, der hat ggf. Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit, wenn die Leistungsfähigkeit im allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf auf Dauer auf 3 bis unter 6 Stunden abgesunken ist!

Bei einem Hinzuverdienst ist außerdem darauf zu achten, daß die im Rentenbewilligungsbescheid ausgewiesene, zulässige Arbeitszeit pro Tag nicht überschritten und keine Tätigkeit ausgeübt wird, welche im Antragsverfahren als nicht mehr ausübbar deklariert worden ist!

Diese Dinge können Sie z.B. unter folgendem Link nachlesen:

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Im Zweifelsfall Rücksprache mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt und/oder mit Ihrem Rechtsbeistand, z.B. VDK, oder bei einem Fachanwalt!

Sie müßen ohnehin jegliche Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen und die Art und Dauer der ausgeführten Tätigkeit bei Ihrer DRV umgehend melden!

Hier laufen Sie allerdings Gefahr, daß Sie schlafende Hunde wecken und Ihre Rente gefährden, zumindest kann diese Aktivität eine erneute Leistungsprüfung nach sich ziehen!

Voll Erwerbsgemindert heißt eben "voll erwerbsgemindert!"

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

lachs4709 
Fragesteller
 01.07.2015, 17:49

"Des weiteren ist es kein Geheimnis, daß die Erwerbsminderungsrenten um ca. 1/3 geringer ausfallen als die Erwerbsunfähigkeitsrenten!"

Selten so gelacht.

Für mich ist es auch kein Geheimnis Ihnen mitzuteilen, dass die Erwerbsminderungsrente bei mir um ca. 170 Euro höher liegt (also um ca. 25 Prozent höher ausfällt), je nachdem wann man diese beantragt. Die Leute die diese Rente im Juli 2014 beantragt haben, haben die höchste Rente. wenn man diese jetzt beantragt ist sie ein bischen niedriger als im Juli im letzten Jahr. Die Leute die eine Rente im Juni letzten Jahres hatten, hatten eine wesentlich geringere Rente wie jetzt im Juli 2015.

Wenn Sie von Geheimnis schreiben, so sind Sie hier einfach und definitiv nicht richtig informiert und leben in einer Scheinwelt. Schließlich habe ich mir eine Vergleichsberechnung geben lassen und die ist genauso ausgefallen wie ich mir gedacht habe. Und ein bischen Mathematik kann ich auch. Auch wenn ich nicht Mathematik studiert habe.

Wenn Sie meine Beiträge richtig gelesen hätten, hätten Sie gesehen, dass ab 1.7.14 die Zurechnungszeiten geändert wurden und deshalb hat man eine höhere Zurechnungszeit, weil man länger arbeiten kann bis zur regulären Altersrente. So schwer ist das nicht zu verstehen.

Wo Sie Recht haben ist das mit der Leistungsprüfung. Das habe ich erhalten. Allerdings ist es so, dass mir vor 6 Wochen von der Rentenversicherung eine Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt wurde, da keine Belastbarkeit gegeben ist. Hier weiß ich nicht, ob das sein darf. Das widerspricht sich zumindest. Schliesslich habe ich Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer.

Konrad Huber  01.07.2015, 22:00
@lachs4709

Hallo lachs4709,

bei allem Verständnis für Ihr Anliegen, aber jeder Einzelfall ist anders!

Niemand hier hat Einblick in Ihre Akten und das ist auch gar nicht notwendig!

Sie können und werden hier keine Rechtsberatung, speziell für Ihren Fall erhalten und erwarten können!

Gehen Sie zu einem kompetenten Rechtsbeistand und lassen Sie sich entsprechend beraten!

Es ist mittlerweile schon grenzwertig, wie Sie hier in Ihren unzähligen Kommentaren die gutgesinnten Kommentatoren anfeinden!

Bitte immer sachlich bleiben, sonst kommen Sie auf keinen grünen Zweig!

Ist doch klar, daß bei einer Konstellation ab 1.7.2014 die neuen Regeln gelten und ob sich dies bei Ihnen letztendlich so auswirkt, wie Sie sich das momentan vorstellen, das muß die Zeit zeigen!

Da Sie derzeit die Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem alten Recht vor 31.12.2000 beziehen und seit Rentenbewilligung keine weiteren Beiträge mehr auf Ihr Rentenkonto abgeführt haben ist nicht einzusehen,. daß Sie plötzlich in die neue Regelung flüchten und die Rosinen rauspicken!

In jedem Fall laufen Sie volle Gefahr, daß Sie durch Übereifer schlafende Hunde wecken und letztendlich den "Kürzeren" ziehen werden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

lachs4709 
Fragesteller
 06.07.2015, 12:27
@Konrad Huber

Ich habe Sie nicht angefeindet. Ich wollte damit nur sagen, dass ich eine Vergleichsberechnung erstellen lassen habe und die zeigt einfach, dass ich ca. 25 Prozent mehr hätte. Kann Ihnen das auch per e-mail zukommen lassen wenn Sie mir nicht glauben. Das sind also Fakten und ist Realität. Mit "Rosinen rauspicken" hat das überhaupt nichts zu tun. Dann würden sich bei ihrer Argumentation, alle die nach dem 31.12.2000 in Rente gegangen sind auch "Rosinen rauspicken".

lachs4709 
Fragesteller
 03.07.2015, 20:17

"Wo soll denn da in der Praxis eine Rentensteigerung herkommen?"

Die Rentensteigerung kommt daher, dass die Leute seit Juli 2014 länger arbeiten müssen.

"Voll Erwerbsgemindert heißt eben "voll erwerbsgemindert!""

Auch bei meiner Erwerbsunfähigkeitsrente bin ich voll erwerbsgemindert und kann nicht mehr länger als 3 Std. täglich arbeiten.

lachs4709 
Fragesteller
 23.07.2015, 12:27

Du hast leider meine Frage nicht richtig gelesen. Heute habe ich die Antwort von der Rentenversicherung erhalten. Meine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird abgelehnt, da mein Leistungsvermögen zwar nur noch unter 3 Stunden täglich liegt aber wenn man eine rente wegen Erwerbsunfähigkeit schon hat diese nicht in eine volle Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden kann, dazu müsste ich eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, z.B. auf 450Euro. Oder auch nur 1 Euro pro Monat. Erst dann bekomme ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente. Eine erneute Prüfung gibt es dann nicht, da erst vor 2 Wochen eine Prüfung stattgefunden hat und ich die ärztlichen Unterlagen an die DRV schickte.

Kann ich dann sicher sein, wenn ich heute die selbständige Tätigkeit aufnehme, ich diese Rente auch bekomme. Oder auf was muss ich achten. Muss ich dann am gleichen Tag wenn ich die selbständige Tätigkeit aufnehme, einen Rentenantrag wegen voller Erwerbsminderungsrente stellen, da ich ja sonst ganz ohne Geld da stehe, weil ja die Rente, selbst wenn ich nur einen Euro im Monat verdiene gänzlich wegfällt.

Konrad Huber  23.07.2015, 14:19
@lachs4709

Antwort von hubkon vor 4 Min.

Hallo lachs4709,

Sie schreiben:

Auf was muß man achten bei Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente, damit man diese bekommt?

Antwort:

Diese Frage haben Sie in letzter Zeit wiederholt und in abgewandelter Form immer wieder präsentiert!

Unter folgendem Link der DRV finden Sie die aktuelle Broschüre zum Thema Erwerbsminderungsrente!

google>> deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Wenn ich dann angenommen heute ein Gewerbe anmelde, würde meine Rente erstmals wegfallen.

Müsste ich dann auch am gleichen Tage, sprich heute einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen, damit ich dann ab Antragsdatum auch weiterhin eine Rente bekomme?

Antwort:

Niemand außer Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt kann Ihnen zu Ihren diversen und ganz speziellen Fragen und unter Berücksichtigung Ihrer Renten-Akten eine verbindliche Auskunft erteilen!

Im Zweifelsfall sollten Sie unbedingt einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuziehen, der Teufel steckt im Detail!

Z.B. den VDK oder einen Fachanwalt:

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Wenn du Pech hast stellen die fest das dir weder eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente noch eine volle Erwerbsminderungsrente zu steht. Weil sich z.B. die Vorraussetzungen geändert haben. Du solltes nur versuchen etwas daran zu ändern wenn sich dein Gesundheitszustand erheblich verschlechtert hat. Du kannst mehr verlieren wie gewinnen. Selbstständig für 450 Euro funktioniert sowieso nicht.

lachs4709 
Fragesteller
 30.06.2015, 13:04

Der Gesundheitszustand hat sich erheblich verschlechtert. Das widerspricht sich dann mit der 450 Euro Hinzuverdienstgrenze bei Selbständigkeit bei der vollen Erwerbsminderungsrente, was ich bei meiner jetzigen Erwerbsunfähigkeitsrente nicht habe. Und wie geht es jetzt weiter?

lachs4709 
Fragesteller
 30.06.2015, 13:05

Selbständig bei voller Erwerbsminderungsrente auf 450 Euro funktioniert. Bitte meinen Text genau lesen, nicht einfach drauf los schreiben.

lachs4709 
Fragesteller
 01.07.2015, 19:00

Mir wurde vor 3 Wochen eine Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt weil keine Belastbarkeit besteht.

du solltest dafür in die Rentenberatungsstelle vor Ort gehen. alternativ könntest du deine Frage noch hier posten: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=46&no_cache=1 die Deutsche Rentenversicherung beantwortet dann deine Fragen direkt dort.

lachs4709 
Fragesteller
 30.06.2015, 13:21

Leider war ich schon gefühlte 20 mal vor Ort und nichts wurde geklärt. Das macht alles die Rentenversicherung in Gera wurde gesagt und da wird keine Frage beantwortet. Also was und wo und wie jetzt? Ich komme nicht weiter. Anruf bei Auskunfts- und Beratungsstele ungefähr gefühlte 100mal. Jeder sagt was anderes und die Leute kennen sich überhaupt nicht aus. Am besten diese beratungsstellen sofort schliessen. Nur falsche auskünfte habe ich jetzt erhalten. Dies habe ich daran gemerkt, dass immer gesagt wurde, dass volle Erwerbsminderungsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente das gleiche ist. Dies habe ich jetzt schriftlich dass dies nicht so ist.