Meister Abendschule Plötzlich arbeitslos zahlt das Amt trotzdem?

2 Antworten

Wenn du die ganze Zeit in Vollzeit gearbeitet hast,dann solltest du ja die Anwartschaftszeiten für dein ALG - 1 Anspruch erfüllt haben,wenn du nicht selber gekündigt hast oder für die Kündigung verantwortlich gemacht werden kannst,solltest du auch generellen Anspruch haben !

Dein Problem wird dann aber sicher deine Verfügbarkeit werden,denn wenn du das ganze von dir aus machst und nicht von der Agentur für Arbeit vermittelt bekommen hast,darfst du nicht auf 15 Wochenstunden kommen,denn sonst zählst du bei der Agentur für Arbeit nicht mehr als Arbeitslos und dir würde kein ALG - 1 zustehen.

Du könntest dann nur deine Vermittelbarkeit absenken,also angenommen du hast vorher Vollzeit 160 Stunden pro Monat gearbeitet und darauf wurde auch dein ALG - 1 berechnet,dann könntest du diese Stunden z.B.auf 80 Stunden ( 20 pro Woche ) reduzieren,dann hättest du aber auch nur Anspruch auf 50 % deines ALG - 1 Tagessatzes.

Aber das wirst du eh in einem persönlichem Gespräch klären müssen,denn eine sichere Antwort wirst du nur da bekommen.

Normalerweise unterstützen die das. Aber wir sind auch nur laien und wissen nicht, wie deine genauen Umstände sind. Daher wirst du das leider im direkten Gespräch klären müssen.

Tut mir leid, dass dir gekündigt wurde! Viel viel Erfolg bei der Jobsuche! Es wird nicht leicht, ich kenn das leider sehr gut.