Privat krankenversichert, arbeitslos und berufsunfähig - gibt es nach 6 Wochen Krankheit Hartz 4?

5 Antworten

Bei Bedürftigkeit beziehst du die Grundsicherung für Arbeitslose (Voraussetzung ist, dass du generell arbeitsfähig bist.) Wenn du keine vorrangigen Krankengeldanspruch hast, bist du eben weiter bedürftig und erhältst weiter die Grundsicherung.

Das hätte dein damaliger "Versicherungsspezialist" dir sagen müssen, dass du für genau diesen Fall eine BU-Versicherung brauchst, die nahtlos an der Krankentagegeld der Krankenversicherung anschließt.

Aber vielleicht hat er es dir ja auch gesagt, und du fandest das unnötig oder zu teuer.

Ob du jetzt Hartz IV oder Sozialhilfe beziehst, ist in der Summe das gleiche. Es kommt nur aus einem anderen Topf.

Hallo,

entscheidend ist das Kleingedruckte der Krankentagegeldversicherung. Dort ist meistens geregelt, was bei Eintritt von Berufsunfähigkeit passiert. Ggf. enthält auch die Umwandlung in eine Anwartschaft wichtige Einzelheiten.

Wurde ein Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung gestellt?

Die Arbeitsagentur zahlt bei Arbeitsunfähigkeit für alle vermittelbaren Tätigkeiten nur für 6 Wochen das Alg weiter. Die Privatversicherung richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen (die je nach Unternehmen und Tarif unterschiedlich sein können). Solange keine volle Erwerbsminderung vorliegt, besteht bei Bedürftigkeit beim Jobcenter Anspruch auf Alg II. Ggf. ist auch ein Rehaantrag bei der Rentenversicherung sinnvoll.

Gruß

RHW

Das ist in der Tat sehr kompliziert und nur für wirkliche Spezialisten. Ruf bei einem (FAch-)Anwalt für Sozialrecht an und frage nach. Die Erstberatung ist kostenlos.

Aber nur die ersten 6 Wochen! Was passiert aber danach? Die Krankenversicherung hat meine Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaft umgewandelt - denn wer berufsunfähig ist, kann kein Krankentagegeld beziehen (sagt die Krankenversicherung).

Hallo drpuetz,

das sagt nicht nur die Krankenversicherung, sondern dies hast du beim Vertragsabschluß deines KTG mit unterschrieben in den Allg. Bedingungen: Unter sonstige Beendigungsgründe findest du die Lösung für dein Problem!

Also: Ich bin privat krankenversichert. Nachdem ich im vergangenen Jahr länger krank war, hat mich der Gutachter der privaten Krankenversicherung untersucht und Berufsunfähigkeit diagnostiziert.

Sobald die Berufsunfähigkeit dem KTG-Versicherer mitgeteilt wird, endet der KTG-Anspruch spätestens drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit!

Zum Glück hatte ich eine private BU-Absicherung und mußte demzufolge nicht zum Sozialamt...

Gruß siola

Seit August dieses Jahres bin ich arbeitslos.

Frage bei deinem Sachbearbeiter im AA nach, ob du in die gesetzliche KV wechseln kannst. Was besseres kann dir nicht passieren. Die Job-Berater sollten dich da beraten können. Dieser berufliche Einschnitt sollte den Wechsel ermöglichen. Wenn du sowieso wegen Erwerbsunfähigkeit verrentet wirst, solltest du schnellstens deine Finanzen prüfen …

Nichts gegen PKV, bin es leider selbst, mittlerweile verrentet und komme leider nicht mehr dort heraus. Natürlich kann man in „Billigtarife“ wechseln, bekommt dann aber nicht mehr alle Leistungen. Bei speziellen Verordnungen solltest du dir angewöhnen, alles vorher mit dem Versicherer zu klären …

… denn wer berufsunfähig ist, kann kein Krankentagegeld beziehen (sagt die Krankenversicherung).

Das ist doch wohl nachvollziehbar. Welcher Versicherte liest auch die tausend Seiten „Kleingedrucktes“ genauer. Das steht dort auch sicherlich im Vertrag, den man vor dem Unterschreiben lesen sollte. Aber die vielen kleinen „Ausschlüsse“ kennen nicht einmal die Versicherungsverkäufer. Mir hat schon einer gesagt, notfalls solle ich mich ans Sozialamt wenden …

Eigentlich sind Versicherer eher Verunsicherer …