Berufsschultag als voller Arbeitstag?

5 Antworten

und ich habe von 07:30 bis 17:30 berufschule und darf auch nur 8 stunden eintragen

Schulzeit=Arbeitszeit. Deine Kollegen haben einfach Glück.

Minderjährige Azubis müssen für die Berufsschule von der Arbeit freigestellt werden. Die Berufsschulzeit wird auf die Arbeitszeit angerechnet.

Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird pauschal mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet.

Wenn es einen weiteren Berufsschultag pro Woche gibt, wird nur noch die konkrete Zeit in der Schule mit Pausen angerechnet.

Eine Blockwoche in der Berufsschule wird mit 40 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet, wenn der Azubi an fünf Tagen und mindestens 25 Stunden die Schule besucht.

Oder

Volljährige müssen laut §15 Berufsbildungsgesetz für den Berufsschulunterricht freigestellt werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts geregelt. Dieses Urteil findet im Arbeitsrecht Anwendung. Bei der Anrechnung der Berufsschulzeiten gilt laut Urteil folgendes:

Die gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtende (auch Pausen, Freistunden usw.) werden auf die Arbeitszeit angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen!

Wenn der Volljährige vor oder nach der Berufschule im Betrieb arbeitet, wird ihm auch die Wegzeit von oder zur Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet.

Der Volljährige Azubi muss an einem Berufsschultag aber nur dann noch im Betrieb arbeiten, wenn nach der Anrechnung noch genügend Ausbildungszeit im Betrieb übrig bleibt, in der sinnvoll Ausbildung statt finden kann, also zum Beispiel mindestens 30 Minuten.

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit

Frag den Lehrmeister.

Minderjährige Auszubildende müssen für den Berufsschulunterricht vom Arbeitgeber freigestellt werden. Der Berufsschultag wird auf die Arbeitszeit angerechnet, sofern der Berufsschultag zwischen 5 und 8 stunden beträgt.