Nach 6 Stündigee Berufsschule restlichen 2h nacharbeiten?
Hallo, Montag UND Dienstag hatten wir statt den normalen 8h (bis 14:45Uhr) bereits nach der 6h (12:45) Schluss. Ich bin 16, damit minderjährig. Meine Cheffin meinte ich solle die restlichen Stunden von BEIDEN Tagen nacharbeiten. Ich dachte eigentlich, dass nach 5h bereits ein voller Arbeitstag angerechnet werden muss. Oder wie ist das genau? (von Ende der 6h bis Anfang der 7h liegt eine halbe Stunde Pause, so dass 13:15-14:45 jeweils ausgefallen ist=2x90min.)
4 Antworten
Das ist in vielen Unternehmen so üblich. Und solange du nicht über die im Jugendschutzgesetz angegeben täglichen Arbeitsstunden kommst beziehungsweise entsprechend Pause hast, auch zulässig. In meiner Ausbildungszeit war das ebenso geregelt, da wir aber sehr sehr selten Ausfall hatten und die ersten Zeit auch nicht mobil war, also auf den Bis angewiesen war und der Fahrtweg von der Schule zum Betrieb recht lang war, musste ich sehr selten nacharbeiten.
Ja, wenn der ausbildungsbetrieb nacharbeit verlangt ist das rechtens. Ich hatte früher glück und musste aufgrund der fahrtwege nicht in die firma kommen. War aber auch noch eine wirtschaftlich bessere zeit.
Ein voller Arbeitstag besteht aus 8 vollen Stunden. Mir erging es in der Lehre nicht anders. Ich musste auch nach der Berufsschule zum Betrieb. Es ist leider rechtens.
Um 12:45 Uhr ist Dein Arbeitstag noch nicht vorbei. Wenn der Betrieb möchte dass Du dann noch 2 Stunden arbeitest ist das korrekt.
Pausenheiten sind keine Arbeitszeiten.