Wieviele Stunden werden mir für die Berufsschule angerechnet?
Hallo, Ich mache eine Umschulung in Vollzeit, aber mit 35- Wochenstunden ! ( ich bin volljährig )
Ich weis das der Weg zur Schule (je eine halbe Stunde) , die Pausen und natürlich die Unterrichtsstunden a 45 Minuten zählen .
Ich habe Dienstags von 8:00 bis 12:45 Schule bei 6 Unterrichtsstunden und einer Pause von 15 Minuten . Plus eine Stunde Wegzeit sind demnach 5 Stunden und 45 Minuten .
Nun zu meiner ersten Frage: Mein Unterrichtstag hat mehr als 5 Unterrichtsstunden , gilt er dann als voller Arbeitstag oder müsste ich trotzdem noch die 2 Stunden in den Betrieb ( wenn mein Weg Schule -Arbeit 15 Minuten beträgt ).
Desweiteren habe ich Freitags von 8:00 - 15:45 Schule ; bei 9 Unterrichtsstunden und einer Stunde Pause . Plus eine Stunde Wegzeit sind demnach 8 Stunden und 45 Minuten .
Ich habe keine geregelten Arbeitszeiten , heißt an einem Tag arbeite ich bis 6 und an einem bis 4, das konnte ich selbst festlegen . Es ist also nicht so , das meine Arbeitszeit in einem bestimmten Rahmen geleistet werden muss ( zB von 8:00 - 16:00 ( bei 35 Stunden jeweils 7 Stunden pro Tag)) .
Nun also zu meiner zweiten Frage : Darf mein Chef mir nur 7 Arbeitsstunden für meinen zweiten Berufsschultag berechnen ? ( wegen der 35 Stunden Woche 35:5=7). Oder muss er mir 8 oder sogar 8,45 Stunden gutschreiben , da meine Arbeitszeit in einem Rahmen von 8:00-18:00 liegt ?
Finde leider nichts genaues im Netz..
Für Antworten bin ich sehr dankbar ..
2 Antworten
Wenn ich das lese kommt bei mir die Frage auf, ob Du überhaupt Lust hast auf die neue Arbeit. Die Arbeitszeiten hören sich sehr moderat an. Die Schule... rechne einfach einen Arbeitstag pro Schultag, egal ob es mal 4 oder mal 8 Schulstunden sind. Ich bezweifele auch, daß die Anfahrt und Rückfahrt von der Schule überhaupt als Arbeitszeit berechnet werden kann. Ein normaler Büro-Arbeiter kann auch nicht die Anfahrt ins Büro als Arbeitszeit rechnen lassen. Nur Handwerker, die von zu Hause direkt zur Arbeitsstätte/Baustelle fahren, können meines Wissens da eine Anfahrt anrechnen lassen.
Wie gesagt, insgesamt hört es sich an als ob Du die Arbeit eigentlich gar nicht machen willst...
Schulweg und Pausen gelten als Arbeitszeit
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 26. Januar 2001 ( AZ: 5 AZR 413/99) entschieden, dass jugendliche und volljährige Azubis nicht nur die Zeiten im Unterricht, sondern auch die Pausen in der Berufsschule und den Schulweg auf ihre Arbeitszeit anrechnen können.
Das hört sich vll so an ist aber nicht so. Im Gegenteil, es ist sogar sehr interessant !
Aber ich habe zuhause 2 Kinder sitzen , da habe ich meiner Meinung nach eben keinerlei Zeit zu verschenken..
Du sagst rechne einfach einen Arbeitstag pro Schultag - aber meine Frage ist ja wieviel das dann wäre
Die Wegezeiten spielen keine Rolle, außer wenn Du nach ! dem Unterricht noch arbeiten müßtest. Also am Dienstag.
Und am Dienstag kann Dein Ausbildungsbetrieb nach Beendigung des Unterrichtes noch eine Arbeitsleistung einfordern. Und zwar anders als Du denkst.
Beginnt Deine betriebliche Ausbildungszeit üblicherweise z.B. erst um 9.15 Uhr, dann müßtest Du trotz Unterrichts von 8.00 - 9.15 trotzdem nach der Schule noch 3,25 Stunden arbeiten um Deine betrieblichen Stunden zu erfüllen, wenn Deine übliche Arbeitszeit bis 17.00 Uhr ginge. So sieht dies bei volljährigen Auszubildenden aus.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html
Am Freitag bist Du von 8 -15.45 Uhr in der Schule anwesenend - ergo 7.75 Zeitstunden abzüglich Deiner Mittagspause - somit erarbeitest Du sicherlich keinerlei Überstunden.
Ich weis das der Weg zur Schule (je eine halbe Stunde) , die Pausen und natürlich die Unterrichtsstunden a 45 Minuten zählen .
Ganz sicherlich nicht.
Man sollte bitte Gesetze, welche man zitiert auch verstehen.
Wie gesagt die Wegezeiten als solche werden nicht angerechnet. Es wird nur die notwendige Wegezeit ( zwischen Schule und Betrieb) nach Beendigung des Unterrichts anerkannt - in diesem Fall wohl 15 Minuten ( Zitat: wenn mein Weg Schule -Arbeit 15 Minuten beträgt ).
BAG Urteil vom 26.März 2001 (Az: 5 AZR 413/99)
Die Freistellung umfasst dabei nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des »notwendigen Verbleibs« in der Berufsschule, zum Beispiel unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb
Deswegen frage ich ja , weil ich mir eben bei allem nicht so ganz sicher bin .
Schulweg und Pausen gelten als Arbeitszeit
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 26. Januar 2001 ( AZ: 5 AZR 413/99) entschieden, dass jugendliche und volljährige Azubis nicht nur die Zeiten im Unterricht, sondern auch die Pausen in der Berufsschule und den Schulweg auf ihre Arbeitszeit anrechnen können.