Berechnungsdauer einer Neuberechnung von Alg 2

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Weiterbewilligung sollte, wenn sich nicht gravierende Änderungen ergeben haben, höchstens 2 - 3 Wochen dauern, genau wie eine Neu-Berechnung.

Möglicherweise sind die Unterlagen nicht angekommen (hast du Eingangsbeleg?).

Ich würde Frist setzen und nach Verstreichen bei Gericht eine Verfügung auf sofortige Bearbeitung erwirken.

Btw: Leistungen welcher Höhe sind eingestellt worden? In der Rest-BG wäre maximal sein Kindergeld anrechenbar; wenn also bei euch Leistungen (über seinen Anspruch hinaus) in Höhe von deutlich mehr als 200 EUR eingestellt worden sind, dann wär das vollkommen unagemessen.

blacksweet 
Fragesteller
 26.07.2013, 23:21

Einen Brief mit einer Frist, den ich per Einschreiben mit Rückschein weggeschickt habe, hat Wunder bewirkt. Eingestellt worden waren die komplette Hilfe plus Mietbeihilfe für Oktober 12, November 12 und das Geld für Dezember 12 kam erst Mitte Dezember, obwohl ich immer alle Unterlagen sehr früh abgegeben hatte. Im Dezember kamen zwei Summen, die ich nicht Nachvollziehen konnte, da ich ja keinen Änderungsbescheid und neuen Bewilligungsbescheid ab Dezember 12 erhalten hatte und die Summe nicht der Berechnung des mir vorliegenden Bescheides für Zeitraum bis Ende November entsprach. Höhepunkt war, als ich eine Aufforderung zur Sachstandsklärung, oder wie sich das nennt erhielt, in dem wir alle drei uns dazu äussern sollten, angeblich ZUVIEL Leistungen erhalten zu haben.......

Von larah10 hast Du ja schon den wichtigen Link mit den sehr guten Infos bekommen.

Wenn Du gefragt wirst, wovon Du die ganze Zeit gelebt hast:

Damit Du nachträglich ab Antragstellung Dein Geld bekommst:

Du hast NICHT Dein Konto überzogen, sondern Du hast Dir Geld von Freunden / Familie leihen müssen, das Du ZÜRCKZAHLEN musst. (Überzogenes Konto interessiert die Behörde nicht.)

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Wenn Du Unterstützung bei Deinen nächsten Schritten brauchst, hole Dir auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

um zu erfahren, wie genau Du jetzt vorgehen und worauf Du achten musst.

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Nimm am besten als Zeugen eine Begleitung mit, der Du vertraust. Nach dem Besuch beim Amt macht ein Erinnerungsprotokoll für den Fall, dass Du es später brauchst. - Es gibt auch ehrenamtliche Behördenbegleiter. - Google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterlotsen haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine Ausbildung genossen und kennen sich mit den Gesetzen aus. - Zum Amt mit einer Begleitpersonen zu gehen ist in Deiner Situation sehr empfehlenswert.

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Vorsorglich schon mal:

Falls Du in Hamburg wohnst (wäre genial), geh zur Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben auf oder schreiben direkt an die Gegenseite.

http://www.hamburg.de/oera/rechtsberatung/

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Wenn Du nicht in Hamburg wohnst, kannst Du Dir für 10 Euro beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen. - Google dazu mit

beratungsschein amtsgericht 10 Euro akademie

Mitbringen musst Du dann Deinen Bescheid vom Jobcenter und ich meine auch Deinen Mietvertrag, naja Ausweis sowieso, und die 10 Euronen.

Mit dem kannst Du dann einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und Dich beraten lassen. - Möglicherweise erfährst Du aber auch schon alles durch die Arbeitslosen-Telefonhilfe.

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Falls Du das nicht weißt:

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger behandelt.

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(Weil hier pro Antwort und pro Kommentar immer nur EIN Link erlaubt ist, setze ich nun neu an.)

Wenn sich der Zahlungsmodus einmal eingespielt hat, geht das normalerweise problemlos.

Wenn du mittellos bist (Vorlage des Kontoauszugs) kannst du jederzeit einen Vorschusss beantragen.

blacksweet 
Fragesteller
 02.01.2015, 00:48

Lebensmittelgutschein...tanken, Tabak geht damit nicht, sogar für Windeln musste ich mit der Verkäuferin diskutieren, da diese nicht auf dem Gutschein vermerkt waren. Vorkurzen in 2014/ Nov passiert da wegen der alten Sache s.o. neuberechnet wird. Siehe hierzu eine meiner weiteren Fragen vom heutigen Tag.