Was wenn der Arbeitgeber gar nicht existiert?

5 Antworten

du mußt doch eine Abrechnung bekommen haben! Da steht alles drauf. Ich würde nie so dubiose Jobangebote wahrnehmen. Wahrscheinlich hast du jetzt schwarz gearbeitet und bist nicht versichert

Der vertrag besteht erst seit Anfang November

Hi Cielo888,

Naja, wenn der AG nicht existiert, dann hast du keinen AG. Blöde Antwort, ich weiß. Aber ich weiß auch nicht wirklich was für eine Antwort du jetzt erwartest. Wenn dein Chef dir vorlügt eine Firma, die nicht existiert, zu leiten um sich so umsonst Arbeit von dir erschleichen zu können, dann ist das eine Straftat und kann sowohl Straf- als auch Zivilrechtlich vor Gericht angeklagt werden. Nur frage ich mich ganz ernsthaft, warum in aller Welt jemand so etwas machen sollte...? Jeder Mensch mit annäherndem Enterpreneur-Know-How weiß, - spätestens mit dem ersten Mitarbeiter - ist eine Betriebsnummer fällig...

Wieso meldet sich die Krankenkasse bei dir? Ansprechpartner wäre hier der Arbeitgeber. Dieser muss dich anmelden.

Bin mir nicht ganz sicher, aber passiert dies nicht erst mit der ersten Abrechnung?

Ich hatte wegen einer anderen Sache Kontakt und da kam das zur Sprache. Aber ehrlich gesagt weiß ich nicht was das gerade zur Sache tut ! Dieses Portal ist langsam die absolute Katastrophe, ständig diese absolut vom Thema abweichenden, unwichtigen und überflüssigen Kommentare. Wird Zeit sich hier zu verabschieden.

@Cielo888

@ Cielo888 :

Ich habe mal eine ganz blöde Frage

Hierzu und zu deinem Kommentar fällt mir ein Spruch von Johann W. Goethe ein:

"Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen."

Du stellst deinen Arbeitgeber in frage, nur weil die Krankenkasse noch nichts weiß?

Lies mal hier: 4. Meldefristen

Seit der Lockerung der Meldefristen ist die Anmeldung bei der Krankenkasse mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens jedoch sechs Wochen nach Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung abzugeben (§ 6 DEÜV) und nicht bereits binnen zwei Wochen nach Beginn der Beschäftigung.

http://m.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Sozialversicherung/Kranken_Pflege_Renten_und_Arbeitslosenversicherung/503026/Meldepflichten.html?view=mobile#Meldefristen

Demzufolge Brauch dein Arbeitgeber dich erst mit der Abrechnung anmelden, wie ich bereits vermutet habe. Da du dort erst per November arbeitest, also nicht ungewöhnlich, dass deine Krankenkasse noch nichts weiß.

Thema abweichend? Überflüssiger Kommentar? Schönen dank auch. Einfach mal richtig lesen und selber Recherchieren.

Das auf der Internetseite keine Betriebsnummer steht, wundert mich nicht. Die geht keinen außenstehenden was an. Welche umsatzsteuernummer meinst du? Es gibt nur eine Steuernummer, die aber auch nicht auf der Internetseite stehen muss. Oder eine Umsatzsteuer Ident Nummer, welche man aber nur haben muss, wenn man innerhalb der EU Geschäfte tätigt.

Ohne genauer zu wissen, wie dein Arbeitgeber (angeblich) heißt kann man also nicht viel machen.

Sprich mit deinem arbeitgeber.

Wenn er dich nicht bezahlt, kannst du was unternehmen. Es gibt ja Schriftverkehr.

Auf seiner Internetseite unter "Impressum" muss eigentlich so manches ersichtlich sein.

oder auch nicht.

@Cielo888

Existiert kein Impressum auf einer gewerblichen Seite ist auch dies nicht Rechtens und kann zumindest teuer abgemahnt werden. Das zeugt jedenfalls von massiver Unseriösität.

Der Vertrag ist dementsprechend auch über Mailversand der Dokumente zustande gekommen

So etwas geht nur schriftlich/persöhnlich! War wohl ein Betrüger/Abzocker... Frage mal bei der Polizei nach.

Stimmt nicht. Arbeitsverträge müssen nicht persönlich geschlossen werden. Mal im Arbeitsrecht nachlesen.

@Cielo888

Hast du Recht, Blödsinn was Cliff erzählt.