Wird meine Umschulung von der Agentur bezahlt, auch wenn ALG I ausgelaufen ist?
Hallo
Aufgrund eines Unfalls wurde bei mir die Notwendigkeit einer beruflichen Qualifizierung festgestellt. Meinen Platz zur Umschulung habe ich, Bildungsgutschein habe ich auch, alle Unterlagen eingereicht. Zum 1 Juli geht es zum Mechaniker auch endlich los!!!! ABER: ALG 1 läuft bei mir aber nur noch bis Aug 2015.
Alles läuft über die Agentur für Arbeit. Die bezahlen die Kosten für die Umschulung und Fahrtgeld bekomme ich auch. Aber wovon soll ich leben? Gibt es keine Leistungen von der Agentur während der Umschulung??? Telefonisch waren beide Behörden nicht erreichbar - daher frage ich mal Euch vornweg.
DANKE
3 Antworten
Alles läuft über die Agentur für Arbeit. Die bezahlen die Kosten für die Umschulung und Fahrtgeld bekomme ich auch. Aber wovon soll ich leben? Gibt es keine Leistungen von der Agentur während der Umschulung??? Telefonisch waren beide Behörden nicht erreichbar - daher frage ich mal Euch vornweg.
Ich kann Dir das Du 100% richtig erklären, da ich selber eine Umschulung mache und kurz vordem Ende bin.
Du erhälst während der Umschulung weiterhin Dein ALG I plus Fahrgeld.
Solltest Du allerdings ergänzende Leistungen beziehen, würde die Umschulung vom Jobcenter bezahlt werden.
Leistungsdauer ist die Zeit der Umschulung + 30 Tage ab dem Zeitpunkt ab dem man die Prüfungen bestanden hat.
Bei mir war eingetragen vom 2.7.2013 - 2.7.2015, aber da ich den Facharbeiterbrief am 19. Juni bekomme, laufen ab dem 20. Juni die 30 zusätzlichen Tage.
MfG
Johnny
Genau so ist es.
Ich habe den Bildungsgutschein ein paar Tage vor Beginn der Maßnahme bekommen und dann als die Umschulung anfing wurde noch ein Vertrag mit dem BfZ gemacht.
Ist denn alles mit der Umschulungstätte abgeklärt? Die hätten Dir doch bestimmt gesagt wie der weitere Verlauf ist.
Mit dem Gutschein frage den Sachbearbeiter.
Ja, ALLES ist geklärt...aber wegen der Leistung zum Lebensunterhalt wurde noch kein großes Wort verloren. Hab sogar schriftlich, dass es dann los geht.
Du bekommst während der Ausbildung zwei Zahlungen von der Agentur für Arbeit. Das ALG und separat Fahrgeld zur Umschulungstätte.
Wenn Du dann irgendwann das Praktikum anfängst kannst/ musst Du die Kilometerangaben ändern, das geht auch per mail (brauchte nicht extra dahin fahren).
Du bekommst das gleiche Geld weiter. Es nennt sich nur anders..(Unterhaltsgeld)
Auch dein Restanspruch auf AlG 1 bleibt erhalten
Wen dein Alg 1 Ausgelaufen ist bekommst du Alg 2 Du solltest dich am besten Schnell an deinen Fallmanger wende da der sich auch ändert.Befor dein Alg 1 ausläufst kannst du auch einen Antrag auf Alg 2 Stellen.
Gute Antwort! Das bedeutet: Auch wenn mein ALG I kurz nach Start der Umschulung endet, bekomme DENNOCH weiter ALG I bekomme. Ich hab keinen Antrag bekommen - ich denke mal das läuft automatisch seinen Weg? THX