Muss ich dem Jobcenter Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung und Kontoauszug vorlegen?

5 Antworten

Seit September 2012 beziehe ich ALG II und habe diese Woche endlich einen Job gefunden in dem ich seit Dienstag auch schon arbeite :)

Du hast Ende Februar deine ALG2-Hilfeleistung für den Bedarfsmonat März im Voraus erhalten. Falls dir noch im Monat März "neues" Einkommen/ das erste Gehalt zugeht, verringert sich dein Hilfebedarf im Monat März entsprechend, und das Jobcenter hat dir u.U. zuviel Hilfeleistung für März gezahlt, die dann rückerstattet werden muss (wofür man Ratenzahlung beantragen kann).

Gehaltsabrechnung und Kontoauszug geht nicht weil ich immer erst zum 15. bezahlt werde

Dann teilst du ihnen das nachweislich mit und legst ihnen ide Unterlagen vor, wenn du sie dann hast. - Wenn dir dein Gehalt für den Arbeitsmonat März erst Anfang/ Mitte April zufließt, hast du für den Monat März noch den gewohnten "vollen" ALG2-Anspruch. Entscheidend ist der Zuflussmonat des Lohns... nicht, wann dein Arbeitsvertrag anfing oder dein erster Arbeitstag stattfand.

wenn meine Leistungen sowieso eingestellt werden weil ich nun einen Job habe?

Ob du keinen Leistungsanspruch mehr hast, hängt davon ab, wieviel anrechenbares Einkommen du hast. Nettolohn ist nicht gleich anrechenbares Einkommen (-> Freibeträge, Absetzbeträge: http://hartz.info/index.php?topic=17.0 ) Die geforderten Einkommens-Infos sind nötig, um dein anrechenbares Einkommen und ggf. deinen Leistungsanspruch zu berechnen. Mit dem Kontoauszug wird das Datum des Zahlungszuflusses nachgewiesen.

Erstmal Glückwunsch zum Job. 2. Danke für einen Text mit Groß- unnd Kleinschreibung, Interpunktion etc.(hat man hier nicht mehr oft).

Meiner Erfahrung nach, weiß der eine Mitarbeiter nicht was der Andere tut und oftmals gehen Anweisungen und Verfahrensweisen total durcheinander. Das liegt wahrscheinlich aam Bürokratismus. Egal. Du solltest deine Situation auf jeden Fall dem für dich zuständigen Mitarbeiter schildern. Vielleicht klärt sich die Sache ganz einfach auf. Die genauen Verfahrensweisen wird hier mit Sicherheit kaum jemand kennen, da es ganz von deiner Situation anhängig ist. Hier gibt's zuviel "gefährliches Halbwissen". Sorry, mehr kann ich dir hier nicht weiter helfen.

Dabei handelt es sich um eine reine Routinemaßnahme um zu prüfen, ob die Märzleistung noch zu Recht gezahlt wurde. Von dem gefährlichen Halbwissen, hast du scheinbar eine Menge selbst mit bekommen.

@DerHans

Gut gebrüllt Löwe. Musst deswegen ja nicht gleich rumkacken. 1. Lies dir hier mal (nicht in dieser Frage - sondern in allen) die Antworten durch. Da wirst du sehen wieviel Müll geantwortet wird.

2.Ich habe geraten, das mit dem zuständigen Mitarbeiter zu klären, denn ich weiß es nicht! Was ist daran falsch?

@EgonEimer

Auch wenn du dich mit der Materie auskennst und eine fundierte Antwort geben konntest, hättest du dir deinen Spruch sparen können. Ich habe nämlich nicht behazuptet irgendetwas zu diesem Thema zu wissen. War nur ein Rat.

Ich war 3 Minate arbeitslos und habe zu viele Widerspüchliche Aussagen von verschiedenen Mitarbeiten gehört, dass ich nmeine Meinung durchaus vertreten kann. Das nennt man Erfahrung.

Sie haben ja für den Monat März einen Restanspruch auf ALGII. Deshalb will das Jobcenter die Kontoauszüge von Ende März, um die Höhe des Gehaltes/Lohnes festzustellen, dass der Restbetrag errechnet werden kann. Sie sollten mit dem Sachbearbeiter sprechen, dass bei Ihnen erst zum 15. eines Monats gezahlt wird, zum Nachweis sollte hier auch der Arbeitsvertrag herangezogen werden, denn da sind ja die Lohnzahlungsmodalitäten genau geregelt, deshalb auch die Bitte des Jobcenters um Einreichen des Vertrages. Die Drohung mit Kürzung oder Einstellung der Zahlung ist eben der Standartsatz, wenn es darum geht irgendwelche Unterlagen beizubringen. M.E. haben Sie für den Monat März noch vollen Anspruch auf ALG II, da der tatsächliche Geldeingang auf dem Konto maßgeblich ist. Sie sollten also die gewünschten Unterlagen einreichen, mit dem Hinweis, dass erst zum 15.04. die erste Zahlung zu erwarten ist. Sollten noch Fragen sein hier gibt es auch eine website, wo man sich per email beraten lassen kann.

http://beratung-hilft.jimdo.com/

Ansonsten viel Glück mit dem neuen Job.

Die Leistung für März hat der Fragesteller bereits erhalten. Hier geht es darum, ob er evtl. etwas erstatten muss.

Und warum schreibt das Jobcenter das nicht auch genau so? So wie Sie es ausgedrückt haben macht die Bitte des Jobcebters auch Sinn und nun verstehe ich auch warum das Jobcenter die Unterlagen haben will... Naja, hab den Vertrag heute kopiert und werde meiner Sachbearbeiterin am Montag telefonisch mitteilen, dass ich erst zum 15. April bezahlt werde und ihr die Unterlagen vorher nicht schicken kann. Aber verstehe ich das richtig, dass wenn der Erhalt des Gehaltes (in meinem Fall der 15.04.) maßgeblich ist ich auch noch fuer den halben Monat April Anspruch habe?

Du hast am 28.2.2013 die Leistung für März erhalten. Es geht jetzt darum, zu prüfen, ob dir aus dem neuen Job schon im März Geld zufließt. Wenn das der Fall ist, wird das auf die Märzleistung angerechnet. Wenn das Geld erst im April zur Verfügung steht, ist die Sache damit erledigt.

mache es einfach, die wollen wohl diene akte schließen...

informiere über den zahltag deiner neuen firma, reiche diese unterlagen nach