Berechnung der Wohnfläche bei teilweiser Unterschreitung der Mindestdeckehöhe

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

leider gehen bisher die antworten an der frage vorbei.

die regelung für dein problem steht in der II. berechnungsverordnung §§ 42 - 44.

da heißt es: nicht anrechenbar sind Zubehörräume wie Keller, Waschküche, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden, Trockenräume, Schuppen, Garagen und ähnliche Räume. Wirtschaftsräume wie Futterküchen, Vorratsräume, Backstuben, Räucherkammern, Ställe, Scheunen, Abstellräume und ähnliche Räume

es ist kein wohnraum und somit komplett nicht anrechenbar.

Die seit dem 01.01.2004 gültige Wohnflächenberechnung wurde für den sozialen Wohnungsbau entwickelt.

Für freifinazierte Wohnungen ist die Wohnflächenverordnung nicht direkt anzuwenden, aber die Bestimmungen werden im Regelfall als Maßstab berücksichtigt.

Bei einer lichten Höhe von weniger als 1 m wird die darunter liegende Wohnfläche nicht berücksichtigt.

Zwischen 1 m und 2 m lichte Höhe wird die darunter liegende Wohnfläche zu 50 % berücksichtigt.

Über 2 m wird lichte Höhe werden 100 % der Wohnfläche angerechnet.

Einbauten ( Einbaumöbel, Öfen, Badewannen, Duschwannen ) werden zur Wohnfläche gerechnet.

Flächen vor den Balkontüren und die darunter liegenden Flächen bei Dachfenstern werden zu 100 % berechnet.

Kamine, Vorvermauerungen ( wie man sie oft in Bädern antrifft ), Treppen mit über drei Stufen, Türnischen und Fensternischen, die bis zum Fußbodne reichen und max. 0,13 cm groß sind werden nicht berücksichtigt.

Balkone und/oder Terrassen werden in der Regel zu 25 % angerechnet.

Allerdings kann bei einer Überdachung ( auch wenn oberhalb die Überdachung durch einen Balkon erfolgt ) 50 % der Fläche berücksichtigt werden.

In der Praxis muss auch beachtet werden, ob der Balkon zu einer verkehrsberuhigten Strasse liegt ( 50 % ) oder einer stark frequentierten Strasse ( 25 % ).

Es ist daher durchaus möglich, dass Balkone und Terrassen an einem Haus unterschiedlich bei der Wohnflächenberechnung zu berücksichtigen sind.

Ich hoffe, es ist verständlich dargestellt.

Die Balken betrachte ich als keinen Grund eine Nichtberücksichtigung der darunter liegenden Fläche zu sehen. Eine Einschränkung ist einfach hier zu gering

viel123gedacht 
Fragesteller
 09.05.2010, 14:27

Vielen Dank. NAchfrage zum letzten Satz: Die BAlken stellen IHrer Meinung keine beeinträchtigung dar, führen aber dazu, dass die Raumhöhe deutlich unter einen Meter geht. Zudem ist der Raum nicht beheizbar und nur durch eine Öffnung von ca. 45 x 80 cm zu betreten. Kann das als Wohnfläche zählen? ICh möchte nur sicher sein, für den Fall, dass ich meinen Vermieter tatsächlich damit konfrontieren werde.

Vielen Dank und Gruß

wunhtx  09.05.2010, 19:19
@viel123gedacht

Danke für den weiteren Hinweis.

Für die Berechnung der Betriebs- und Heizkosten ist der Raum anzurechnen.

Der Raum kann beheizt werden. Hierauf kommt es an. Nicht ob der Raum eine Heizung hat.

Allerdings habe ich ein Problem mit dem Hinweis, dass der Raum nur durch eine Öffnung von 45x80 cm zu betreten ist.

Kann der Raum dann überhaupt genutzt werden ?

Durch den zu geringen Zugang sollte hier nur 50 % der Fläche berechnet werden, kann der Raum nicht wirtschaftlich genutzt werden, denn Möbel gehen da ja kaum durch, habe ich Zweifel, ob der Raum überhaupt als Wohnraum gerechnet werden kann.

Eine Berechnung mit 0 % dürfte nicht gelingen.

Obelhicks  09.05.2010, 19:18

antwort am thema vorbei. aber wenn nicht durch solche expertenratschläge, wie sollen die anwälte sonst ihr geld verdienen?

wunhtx  09.05.2010, 19:23
@Obelhicks

Dann würde ich es an Deiner Stelle mal versuchen zu antworten.

Das ging ja schnell. Vielen Dank!

Aber nur um es genau zu wissen: Der Großteil der Fläche ist über einem Meter hoch. Die Deckenbalken verringern die Höhe alle 90 cm auf unter 1m. Zählt die Fläche jetzt zu 50%? Oder ziehe ich die Fläche unter den Balken (unter 1m) ab und nehme 50% vom Rest?

Die Standardberechnung habe ich gelesen, nur leider ist dieses Fachwerk alles andere als Standard.

Mismid  09.05.2010, 13:46

dann ziehst du die Balken ab

Keine der Antworten ist korrekt und beantwortet die Frage direkt.

Anrechenbarer Wohnraum muss bewohnbar sein. Die Bewohnbarkeit des besagten Raumes ist wegen der geringen Eintritts- oder Türhöhe und der Breite von 45 x 80 cm nicht gegeben. Ein weiterer Grund der Unbewohnbarkeit ist die geringe Deckenhöhe von maximal 108 cm.

Verpflichte den VM, den Zugang zumauern zu lassen, da er andernfalls einen Teil deiner Heizkosten zu tragen hat. Reduziere sofort Deine monatliche Mietzinszahlung und fordere die bisherige Überzahlungen zurück. Erkundige Dich bei einem Mieterverein.

Die Vermessung des "Raumes" ist nur für Flächen unter ununterbrochenen Deckenhöhen ab 1,00m vorzunehmen. Hier wird diese Fläche mit den m² zu 50% der Wohnfläche zugerechnet, wenn die Deckenhöhe 2,00m nicht übersteigt. Die Anordnung der querlaufenden Balken im Raum kann durchaus eine messbare Fläche ergeben, weil hier nichts über Länge und Breite des Raumes angegeben wird. Eher glaube ich, dass dieser Raum nicht beheizbar ist und deshalb der Wohnfläche der Wohnung noch nicht einmal hälftig oder geringer anteilig zu zurechnen ist. Wohnfläche heißt immer noch Fläche, auf der man wohnen kann. MFG

viel123gedacht 
Fragesteller
 09.05.2010, 14:24

Vielen Dank! Die Raummaße sind ca. 3 x 3 meter und die Fläche ist tatsächlich nicht beheizbar - eher im Winter ein Problem, weil es von dort zieht (DEck zum Dachboden schlecht isoliert). Eine dichte Wand wäre mir lieber ;) Der Raum ist nur teilweise über einem Meter hoch.