Mietwohnung und Hund zu Besuch?

6 Antworten

Solange deine Freundin als Besuch gilt und - wichtig - solange der Hund immer nur mit ihr zusammen da ist, ist auch der Hund Besucher und der Vermieter kann nichts machen.

Allerdings ist deine Freundin ja häufiger mehr oder eniger regelmäßig, schläft auch mehr oder weniger regelmäßig da. Und so kann es möglich sein, dass man deine Freundin nicht mehr als Besuch ansehen muss, sondern wie eine Mitbewohnerin im Sinne einer Zweitwohnung. Die Grenze, wann ein Besucher zum Mitbewohner wird, ist fießend, lässt sich nicht genau definieren, da es auf die genaueren Umstände ankommt. Jedenfalls kann der Vermieter dann Probleme machen, wenn er meint, dass diese Grenze erreicht ist und deine Freundin mehr als nur Besuch ist.

Der "Pferdefuss" (im Mietvertrag) ist der Satz: " ...nach Absprache " ;-(

Bedeutet, das der Vermieter entscheidet ! Dadurch hast Du schlechte Karten.

Wenn eine alleinstehende Mieterin (mit Mega-Dogge, die ständig bellt) in dem Haus wohnt, juck ihn das nicht.

Du bist halt nur ein "Geduldeter" (Mietzahler), der die Füsse still halten soll.

Klingt nach eifersüchtigerm, perversem Vermieter.

Einfach ausziehen.

Nein natürlich nicht, aber da der Hund nicht dir gehört und auch niemanden stört, dürfte der Vermieter nichts sagen können.

Den Hund als Besuch kann kein Vermieter verbieten, auch keine Übernachtung an wenigen Tagen hintereinander.