Vermieter hat ohne Mahnung gekündigt wegen Mietrückstand, keine Wohnung, Räumungsbefehl wie komm ich trotz Mietschulden an eine neue Wohnung?

10 Antworten

Ebenfalls hat das Unternehmen, dass mir die Wohnung vermietet, meine Bescheinigung ,das ich Spätzahler bin verloren/ weggeworfen

Eine Bescheinigung? Von wem? Eine "Bescheinigung für Spätzahler" habe ich noch nie gesehen, geschweige denn, davon gehört. Das gibt es nicht! Die Miete muss bis zum Monatsdritten auf dem Konto des Vermieters sein. Natürlich kann man Nebenabreden treffen - aber nur in beidseitigem Einverständnis und schriftlich.

da ich in kurzer Zeit nicht soviel Geld auftreiben konnte.

Wieso? Du hast 4 Monate lang die Miete nicht gezahlt. Also müsstest Du ja 4 x Monatsmiete verfügbar haben, weil nicht ausgegeben.

Die Mietzahlung ist das Allererste, was am Monatsbeginn vom Konto abgehen sollte! Man kann an allem sparen, aber ohne Dach überm Kopf sieht's halt schlecht aus.

Wie nur komme ich an eine neue Wohnung, auch wenn ich Mietschulden habe?

gar nicht - kein Vermieter wird an Dich vermieten wollen mit solchen Rückständen. Zudem: bei Abschluss eines Mietvertrages sind i.d.R. 2-3 Kaltmieten als Kaution zu hinterlegen.

Ich war auch schon bei einem Anwalt, er meinte zwar "Da kann man nichts machen"

da hat er Unrecht. Du kannst sofort die ausstehenden Mieten nachzahlen und die drohende Kündigung verhindern.

Gehst Du arbeiten? Wie fändest Du es, wenn Dein Arbeitgeber Dir einfach mal 4 Monate lang Dein Gehalt nicht überweisen würde?

Der Vermieter muß Dich bei einem Mietrückstand nicht anmahnen, denn die Fälligkeit der Mietzahlung ist entweder mietvertraglich oder aber gesetzlich gem.  § 556b BGB geregelt. Automatisch bist Du somit ab dem 4. Werktag des Monats in Zahlungsverzug.

Als Mieter ist man bezüglich der fristgemäßen Zahlung in der Beweispflicht. Wenn Du die Vereinbarung, daß Du "Spätzahler" bist nicht vorlegen kannst sieht es bezüglich des Nachweises eines späteren Fälligkeitstermins schlecht aus.

Aber die Mietrückstände bleiben ja dennoch.

Auf Dein Angebot die Rückstände der Miete in Raten begleichen zu dürfen, muß der Vermieter nicht eingehen.

Die fristlose Kündigung kann nur durch die Begleichung sämtlicher Mietrückstände "geheilt" werden. Unter der Voraussetzung allerdings, daß der Vermieter Dich in den vergangenen 2 Jahren das erstemal wegen Mietrückstand fristlos gekündigt hat.

Selbst im gerichtlichen Räumungsverfahren kann der Mietrückstand noch gezahlt werden, allerdings muß dies Zahlung dann spätestens 2 Mon. nach Zustellung der Räumungsklage beim Vermieter auf dem Konto eingehen.

Die Kosten für die Räumungsklage würden dann allerdings auf Dich zukommen.

Falls der Vermieter zur fristlosen Kündigung noch hilfsweise eine ordentliche Kündigung ausgesprochen hat, bleibt diese auf jeden Fall bestehen.

Das mit den 2 Jahren gilt nicht nur für den aktuellen Vermieter, sondern für alle Mietverhältnisse innerhalb der letzten 2 Jahre.

Sonst Top Antwort.

Das ist so nicht ganz richtig. Zwar gerät man üblicherweise in Verzug, da die Mietzahlung vertraglich oder gesetzlich auf einen Tag nach dem Kalender bestimmt ist. Dennoch gilt es hier Spielregeln einzuhalten, beispielsweise muss ein Mietrückstand von mindestens 2 vollen Monatsmieten aufgelaufen sein. Davon steht in der Frage des TE erst mal nichts. Wenn es nur eine Monatsmiete war und er seither weiter bezahlt hat, ist eine fristlose Kündigung grundsätzlich anfechtbar und wirkungslos. Die Räumungsklage wird dann keinen Erfolg haben.

Daneben ist auch die "Spätzahlung" der Miete kein fristloser Kündigungsgrund. Erst Recht nicht, wenn das der Vermieter beispielsweise jahrelang toleriert hat. Hier muss der Vermieter vernünftig und mit Fristen die Spätzahlung anmahnen und erst im Wiederholungsfall kann es unter Umständen einen Kündigungsgrund daraus geben.

Auf Dein Angebot die Rückstände der Miete in Raten begleichen zu dürfen, muß der Vermieter nicht eingehen.

Natürlich muss er das nicht. Aber so oder so müssen die Schulden irgendwann abbezahlt werden. Insofern empfiehlt es sich, damit einfach anzufangen. Dann hat man auch ggf. ein gutes Argument, die Räumung am Ende hinaus zu zögern um genug Zeit für die Wohnungssuche zu haben. Denn so oder so ist das Verhältnis zerrüttet und auch wenn man die Wohnung weiterhin "besetzt" und dafür weiterhin Miete zahlt, was keine schlechte Idee an sich ist, sollte man sich zügig nach einer neuen Wohnung umsehen.

@mepeisen

@mepeisen

der FS schreibt selbst in einem Kommentar, daß ein Mietrückstand von 4 Monatsmieten bestand oder besteht.

Selbst wenn zwischenzeitlich ein Teil bezahlt worden wäre, wäre die fristlose Kündigung noch wirksam, zumal der Vermieter den Mieter auch fristlos kündigen kann, wenn ein nicht unerheblicher Teil der Miete zur Zahlung aussteht. (ein nicht unerheblicher wäre 1 Monatsmiete und 1 Ct.) siehe § 543 BGB. Auch kann die fristlose Kündigung erst bei einem vollständigen Zahlungsausgleich der Mietrückstände "geheilt", also unwirksam werden.

Der FS schreibt in seiner Frage, daß

da der Dauerauftrag abgebrochen würde, da kein Geld auf dem Konto war.

d.h. für mich, daß der FS seine Kontoauszüge nicht ausreichend kontrolliert hat. . Ich kann mir nicht vorstellen, daß es nicht auffällt, wenn Ende des Monats viel mehr Geld auf dem Konto ist, als üblich. Das kann einen Monat vorkommen, aber nicht 4 Monate lang. Wenn der Dauerauftrag nun erst nach dem 3. Werktag (aufgrund der Vereinbarung bez. Spätzahler) von der FS so eingerichtet wurde, dann gerät der FS bei Nichtabbuchung  auch ohne Mahnung in Verzug.

Daneben ist auch die "Spätzahlung" der Miete kein fristloser
Kündigungsgrund. Erst Recht nicht, wenn das der Vermieter beispielsweise jahrelang toleriert hat. Hier muss der Vermieter vernünftig und mit  Fristen die Spätzahlung anmahnen und erst im Wiederholungsfall kann es unter Umständen einen Kündigungsgrund daraus geben.

Klar ist, daß bei einem permanenten Zahlungsverzug die pünktliche Mietzahlung vorher angemahnt werden muß. Allerdings kann dann bei Nichtbeachtung eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Das ist hier aber nicht von Belang, da ja der FS ja mit 4 Monatsmieten im Rückstand war/ist.



So ist es. Das Kind ist in der Brunnen gefallen, jetzt geht es um Schadensbegrenzung.

Bemühe dich deshalb unbedingt, das fehlende Geld nachzuzahlen. Kannst du dir das Geld nicht von Freunden oder deiner Familie ausleihen? Hast Du Arbeit? Vielleicht kannst du dann in diesem Notfall deinen Arbeitgeber fragen, ob er dir einen Vorschuss gibt. Wenn du Hartz-4-Empfängerin (Transferleistungsempfängerin) bist, dann muss das Jobcenter dir das Geld vorschießen (auf Darlehensbasis), da sie verpflichtet sind, dich vor Obdachlosigkeit zu bewahren.

Sollte es allerdings der Fall sein, dass "hilfsweise" gültig fristgemäß gekündigt wurde, dann ist es tatsächlich schwierig für dich, diese Wohnung zu behalten. Dann solltest du dich tatsächlich um eine neue Wohnung bemühen. Kontaktiere dazu die Sozialbehörden deiner Stadt/Gemeinde. Sie werden dir sicher weiterhelfen können.

Und zum Schluss noch: Kann es sein, dass du noch "andere Baustellen" (Sucht) hast? Hol dir dann ebenfalls Hilfe.

aber irgendwas muss man doch machen können. Man kann mich doch nicht einfach so auf der Straße sitzen lassen.

Richtig: Ist dies dein erster qualifizierter Mitrückstand, kann man den noch im Räumungstermin durch Zahlung aller offenen Forderungen (Sicherheitshinterlegung) abwenden.

Spätestens dann sollte man aber das Geld auftreiben, und sei es als Darlehen vom Amt :-O

Wieso ist das längst noch nicht geschehen, ist dir die Sitaution nicht ernst genug, eine Räumungsklage zu provozieren?

Kündigte der Vermieter hilfsweise ordentlich mit, ist in drei Monaten Schluß mit lustig. Wieviele Bewerbungsgespräche glaubst du mit schufa-Eintrag oder Mietschuldenbescheinigung des Ex-Vermieters mit Vermietern führen zu können?

G imager761

Man kann mich doch nicht einfach so auf der Straße sitzen lassen.

Man kann doch nicht so einfach die Miete nicht bezahlen und das gleich 4x.

Mit das wichtigste, was man hat, ist die Wohnung. Die setzt man doch nicht aufs Spiel. 4 Monate Rückstand bedeutet, 4 Monate Zeit, das zu regeln. Da braucht man auch nicht auf eine Mahnung zu warten.

Ich weiß, wenig hilfreich, aber wenn ich immer lese, wie einfach es ist, die Miete nicht zu zahlen, aber wie schwer es sein soll, die Leute dann nicht auf die Straße setzen zu können...

Du sollst hilfreich antworten. Das macht man meist, indem man die Rechtslage schildert. Deine Moral ist hier völlig falsch.

Wann bist du zuletzt bei roter Ampel rüber? Wie ich solche Heuchler verachte.

@GoldMoralAnwalt

Wer bei rot über eine Ampel geht, verursacht (i.d.R.) keinen Schaden.

Wer seine Miete nicht zahlt, schädigt seinen Vermieter finanziell.

@GoldMoralAnwalt

Tschuldigung, GoldMoralAnwalt, meine Moral ist falsch. Sie ist wohl nicht Gold-Moral, was auch immer das sein soll...

Wann ich zuletzt bei roter Ampel rüber bin? Heute. Aber ehrlich mach ich nicht jeden Tag und Ampel war rot und weit und breit kein Auto zu sehen. Auch keine Kinder. Niemand wurde geschädigt. Andernfalls wäre ich doch tatsächlich stehen geblieben. Genauso ehrlich!

@meini77

Danke, meini77, genauso meine ich das auch.

Um beim Vergleich von GoldMoralApostel zu bleiben:

Wenn ich über die Strape bei roter Ampel gehe und nicht merke, dass einer deswegen plötzlich bremsen muss und es kracht und mich kümmert das nicht weiter, ist das eine Gemeinheit.

Wenn ich das dann immer wieder mache und jesemal kracht es und jedes Mal mache ich mich aus dem Staub, ist das kriminell.

Wer Miete einmal nicht zahlt, weil er trotz 1 Monat Zeit sich nicht gekümmert hat und weil es eben so bequem ist, es einfach mal drauf anzukommen und sich auch nicht mit dem Vermieter in Verbindung setzt, handelt gemein gegenüber dem Vermieter, der vielleicht dringend auf das Geld angewiesen ist.

Wer das aber gleich 4x macht, egal ob hintereinander oder mal so zwischendurch, ohne das dann nachzuzahlen, gilt zwar nicht als kriminell, aber ich würde ihn trotzdem als gemeinen Betrüger bezeichnen. Aus dem Supermarkt kann man auch nicht einfach so seine Einkäufe an der Kasse vorbei raus tragen.

Wer jedoch Probleme hat, seine Miete zu zahlen und darüber rechtzeitig mit dem Vermieter spricht, der hat eher eine Chance auf eine einvernehmliche Lösung oder er wird frühzeitig und vielleicht so auch rechtzeitig erfahren, wann die "rote Linie" überschritten ist.

da bleibt dir im Augenblick nur das Sozialamt wegen Geld und einer Wohnung.

Sozialamt war ich ja auch schon. Die können da auch nichts machen.

@anette1986

Doch, dass können ( müssen ) die. Vor allem wenn es "nur" 4 Monate Mietschulden sind.

Die Stadt, hier das Sozialamt, muss Obdachlosigkeit immer vermeiden.