Darf Vermieter nach Auszug d. Wohnung den Wasserverbrauch Anteilig auf das ganze umlegen o. hätte Sie den Wasserzählerstand z. Zeitpunkt ablesen müssen?

6 Antworten

Guten Tag,

zunächst ist anzumerken, dass die Besonderheit hinsichtlich Ihres Auszugs im April und dem tatsächlichen Ende des Mietvertrags zum Ende September aufgrund der nicht vorhandenen Wasserzähler grundsätzlich zu Ihren Lasten geht. 

Hier wäre zu prüfen, ob in der Landesbauverordnung für Ihr Bundesland eine grundsätzliche Pflicht zum Einbau und zur Verwendung von Wasserzählern besteht.

Ergänzend wäre zu prüfen ob auf den Einbau der Zähler aus gegebenen Gründen (z.B. "chaotische Leitungsführung" in einem Altbau, unwirtschaftliche Zapfstellenmessung etc.) verzichtet werden konnte.

Wenn dem nicht so ist, besteht evtl. die Möglichkeit den auf Sie abgerechneten Teil zu kürzen.

Ihre Vermieterin ist tatsächlich nur dazu verpflichtet jährlich abzurechen (§ 556 BGB). Dies bedeutet, dass Sie die Gesamtumlagekosten entsprechend der geltenden Abrechnungsmaßstäbe umzulegen hat und den Anteil, welcher auf Ihre Wohneinheit entfällt, in diesem Zuge zeitanteilig abgrenzen muss. 

Da die Verteilung der Wasserkosten nach Wohnfläche ohnehin "nicht das gelbe von Ei" ist, wäre der Aufwand um eine sog. Zwischenablesung des Hauswasserzählers vorzunehmen nicht zweckmäßig. Hierzu ist Ihre Vermieterin im Übrigen nicht verpflichtet. 

Wenn der Wasserverbrauch nicht nach einzelnen Zählerständen pro Wohneinheit ermittelt wird, gibt es immer eine Ungenauigkeit. Nun könnte man zwar sagen, dass eine Zwischenablesung in Deinem Fall ein etwas genaueres Ergebnis hätte bringen können, jedoch ist der Vermieter dazu nicht verpflichtet.

Ich weiß nicht, wieviele Wohnparteien in Eurem Haus sind, aber in größeren Blöcken kann es durchaus sein, dass es 20, 50 oder noch mehr sind. Wenn in so einem Haus ein häufiger Mieterwechsel stattfinden würde, wäre es ein unglaublicher Aufwand, die Verteilung auf die einzelnen Wohnungen vorzunehmen.

Da die Aufteilung sowieso schon ungenau ist, mutet man das dem Vermieter nicht zu.

Es handelt sich hierbei um ein Mieterschicksal, dem man nur dann entkommen kann, wenn man sich nur eine Wohnung anmietet, die einen eigenen Wasserzähler hat.

Welcher Umlageschlüssel ist im Mietvertrag für Frischwasser vereinbart worden?

Ich lese es wird nach Wohnfläche Abgerechnet.

Dann zahlst Du anteilig für Deinen Mietzeitraum, sprich für 9 Monate.

Die Gesamtwasserkosten des Hauses werden durch die Gesamtwohnfläche geteilt, mit der Wohnfläche Deiner Wohnung multipliziert, dann durch 365 Tage geteilt und dann mit den Tagen Deines Mietzeitraumes multipliziert.

Beispiel:

1000 € Ges.-Wasserkosten :  400 m² Ges.-Wohnfläche = 2,50 € Wasserkosten pro m²

2,50 € Wasserkosten pro m²  x 50 m² Deine Wohnfläche = 125 € Wasserkosten für 12 Monate bzw. 365 Tage

125 € Wasserkosten für 12 Monate bzw. 365 Tage : 365 Tage Abrechnungszeitraum x 273 Tage Dein Mietzeitraum = 93,49 € anteilig für Deinen Mietzeitraum

Ja die Rechnung ist mir bekannt. Jedoch die klare Frage nochmal. Ist sie verpflichtet mit dem Zählerstand zu kalkulieren, an dem Tag des Verlassens der Wohnung?

Sonst könnte nun 4 Familien in der Wohnung Leben und verursachen einen enormen Wasserverbrauch für die letzten 3 Monate des Jahres, obwohl ich nicht mehr Mieter im Hause bin. 

Bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube es zählt das Datum der Schlüsselübergabe. Du kannst ja sonst theoretisch bis zum Ende die Wohnung benutzen. 

Ok, hier wurde jedoch Anteilsmäßig berechnet. Mehrfamilienhaus und der Verbrauch wird auf qm berechnet (nicht pro Person oder kein separaten Wasserzähler pro Wohnung).

Nach mir gab es ein Nachmieter für die letzten 3 Monate des Jahres. Nun die Frage weiterhin. Hätte Sie den Wasserzählerstand bei Übergabe des Schlüssels ablesen müssen und den Anteilsmäßig von den 9 Monaten aufteilen müssen? Oder darf Sie den ganz Jahresverbrauch inkl. des Neuen -Nachmieters mitberechnen?

@Salvadore83

Wie ich bereits sagte, Zählerstände  werden in der Regel zum Zeitpunkt  der Schlüsselübergabe abgelesen. Aber frag zur Sicherheit einfach mal beim Mieterschutzbund.

@Salvadore83

Da hier nach der Wohnfläche abgerechnet wird, also verbrauchsunabhängig, werden der Abrechnung die Gesamtkosten des Abrechnungszeitraumes zugrunde gelegt und dann anteilig für Mietzeitraum umgelegt.

Ob man nun Wasser verbraucht hat oder nicht spielt in dem Fall keine Rolle.