Beleidigen ohne Anzeige?

6 Antworten

Was ist eine Beleidigung ?

Was du als solche Empfindest.

Juristisch hilft das Gesetz auch nicht viel weiter

§ 185

Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Tatsächlich ist es wohl ein schwer zu fassendes Delikt, und wie es bewertet wird, hängt von vielen Faktoren ab. Bist du Politiker ist die Schwelle hoch, was du dir gefallen lassen musst. In einer Firma hängt es vom Umgangston ab. Beim Steuerberater kann das berühmte Götz Zitat eine Beleidigung sein, auf der Bausstelle ein übliches Schimpfwort .. LMA warum muss ich wieder die Drecksarbeit machen .. wird kein Vorarbeiter als Beleidigung auffassen.

Klar ist es nur, wenn man jemand in gezielt verletztender Weise angeht:
MotherF ... oder wegen Rasse (das N-Wort) ... oder wegen sexueller Orientierung angreift.

Einfache Beleidigungen werden eher selten angezeigt, "mit Verlaub, Herr Präsident, sie sind ein A---loch" hat wohl nie die Gerichte beschäftigt und Joschka Fischer konnten danach von Aussenminister und Vizekanzler werden.

Natürlich kann man es auch verklausiliert ausdrücken, wenn man es intelligent genug formuliert. Ich würde nie sagen, der türkische Präsident ist ein Ziegenf...
alles juristisch im Sande verlaufen.

Wozu ist denn so ein Nervenkitzel gut? Kannst du nicht einfach höflich mit einem Menschen reden?

Vielleicht wäre es sinnvoller seine Wut in den Griff zu bekommen statt zu versuchen sie ungestraft rauszulassen - was nicht funktionieren wird!

Das wäre ein Widerspruch in sich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung