Dürfen Polizisten Zivilisten beleidigen?

7 Antworten

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Kein eigener Straftatbestand der Beamtenbeleidigung Bearbeiten
Im  deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung  kein eigener Tatbestand. Ein  Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Bürger. Es handelt sich also um eine „gewöhnliche“  Beleidigung gemäß  § 185  Strafgesetzbuch (StGB). [1]
Eine Ausnahme findet sich  § 90 StGB. Demnach ist die  Verunglimpfung des Bundespräsidenten in besonderer Weise strafbewehrt, in schweren Fällen (Abs. 3) mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Der  Bundespräsident hat jedoch nach Abs. 4 das alleinige Recht zur Ermächtigung der Strafverfolgung und somit auch zu deren Unterbindung.
Historisch enthielt das ehemalige  preußische Strafrecht für die Beleidigung von Beamten eine besondere Strafvorschrift ( § 102 PrStGB).

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung

Egal wer dich beleidigt, du kannst dagegen vorgehen und egal wen du beleidigt, ob Beamter oder nicht, kann er nach dem gleichen Weg vorgehen. Allerdings sind Polizisten fast nie alleine unterwegs im Dienst. Was immer er zu dir sagt, wenn der Kollege ihn deckt, hast du fast keine Chance es zu beweisen.

Jeder Mensch kann einen anderen wegen Beleidigung anzeigen. Egal ob einer davon Polizist ist. Es gelten dieselben Regeln für alle.

Beamtenbeleidigung ist meines Wissens nach kein eigener Straftatbestand, also ist es wie eine normale Beleidigung. Beleidigungen sind verboten; das gilt auch für Polizisten.

Polizisten haben auch keine extra Rechte.

Sie dürfen genauso jemanden beleidigen, wie ein normal Bürger.

Exakt genau andersherum!

Polizisten haben sehr wohl „extra“ Rechte.

Andere beleidigen dürfen sie deswegen trotzdem genau so NICHT, wie andere auch.

Es gibt keinen straftatbestand der Beamtenbeleidigung. Keine Ahnung wo dieser Mythos herkommt. Es gibt aber Beleidigung.

Ein Polizist darf also nicht einen Anderen Menschen beleidigen.

Es gibt ne zwangs und ordnungsstrafe

@Nill

Du lebst wo?

@Nill

Ah okay, da ich die beiden Begriffe nicht kannte fragte ich. Wieder was gelernt.