Kann man jemanden einfach so anzeigen?

11 Antworten

Anzeige erstatten kannst Du immer. Wenn Du jedoch keine Beweise hast, kanns schnell passieren, dass dich derjenige dann wegen falscher Verdächtigung anzeigt.

Vipgirl17 
Fragesteller
 07.12.2014, 08:54

Nein das problem ist dass ich angezeigt wurde obwohl ich nichts gemacht habe und jetzt einfach zur polizei gehen möchte und diese person wegen rufschädigung, falscher aussage usw anzuzeigen

Messkreisfehler  07.12.2014, 08:55
@Vipgirl17

Ich würd erst mal warten bis das Verfahren gegen dich eingestellt wird. Danach kannste den anderen immer noch anzeigen. Wenn man ihn direkt wegen falscher Verdächtigung anzeigt bekommt das so einen faden Beigeschmack und wird oftmals abgetan, da es so klingt als ob man sich nur rächen möchte....

Vipgirl17 
Fragesteller
 07.12.2014, 09:01

Ok danke für deinen rat! ;)

natürlich brauchst du beweise wenn du jemanden anzeigst und zeugen glaub ich abgesehen davon kein mensch macht eine Anzeige ohne Beweismittel zu haben

Vipgirl17 
Fragesteller
 07.12.2014, 09:00

Dankeschön :)

Deutschland ist ein freies Land. Im Grunde kannst du jeden für alles anzeigen. Der Punkt ist eben nur was letztendlich dabei heraus kommt.

Für eine Anzeige braucht man keine Beweise als Anzeigesteller. Man gibt ja nur Wissen ab und überlässt den Behörden, ob sie Anklage erheben wollen. Dazu können die dann Beweise recherchieren, wenn sie welche brauchen.

Für Dich ist es nicht sinnvoll, jetzt schon eine Gegenanzeige wegen falscher Beschuldigung zu machen. Jedenfalls nicht ohne fachkundigen Rat. Denn als Beschuldigte ist es für Dich das Beste, die Klappe zu halten. Du musst bei der Polizei nichts aussagen, noch nicht einmal dort erscheinen, wenn Du geladen wirst (!)

So können auch keine Aussagen von Dir erlangt werden, mti denen man Dich belasten kann.

Wenn Du aber selbst eine (Gegen)anzeige stellst, musst Du dafür jawohl zwangsläufig einiges erzählen. Wie sonst sollte die Anzeige Substanz bekommen? Mit dem Erzählten könntest Du Dich auch selbst belasten.

Du kannst bei mitanander verbundenen Straftaten (und falsche Beschuldigung ist immer mit der Tat verbunden, wegen der man (falsch) beschuldigt wird) den Strafantrag - nicht die Strafanzeige - bis zum Ende des Gerichtsverfahrens gegen Dich noch stellen.

Wenn Du tatsächlich eine Gegenanzeige bzw. einen Strafantrag - nur der hätte Aussicht auf Erfolg - planst, solltest Du das einem Anwalt übergeben, da die formalen Anforderungen recht hoch sind.

Im Prinzip kann man das, aber man muss seine Anzeige auch begründen (eigene Beobachtungen, evtl. Beweise). Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Anschuldigungen erhebt, kann wegen Rufschädigung belangt werden. Allerdings muss auch dem /der Beschuldigenden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Sie selbst wurden zu Unrecht beschuldigt. Ich selbst würde in dem Fall folgendermßen vorgehen: 1. Zeugen / Beweise zu meiner eigenen Entlastung anführen. 2. Eventuell wird aufgrund dieser Gegebenheiten das Verfahren eingestellt. 3. Nachdem die Nichtigkeit der Anschuldigung festgestellt ist, würde ich der Person, die die Anzeige erstattet hat, in einem höflichen, möglichst freundlichen Schreiben zu verstehen geben, dass Irren menschlich ist und ihr nahelegen, öffentlich, zumindest aber vor Bekannten von beiden Seiten den eigenen Irrtum zuzugeben und sich zu entschuldigen. Denn "Dreck bleibt leicht hängen" - und böses Blut kann allemal zurückbleiben. 4. Zu einer Strafanzeige meinerseits würde ich mich erst entschließen, wenn die Person, die mich beschuldigt hat, sich nicht entschuldigt und sogar weiterhin Unwahrheiten über mich verbreitet.