Anzeige wegen Beleidigung (Nachbar)

4 Antworten

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html

Wenn die dich bei der Polizei anzeigen, kommt es auf jeden Fall zur Staatsanwaltschaft, selbst wenn die nicht unbedingt Beweise haben sollten. Und dort bist du dann jedenfalls schon mal "bekannt", selbst wenn das Verfahren eingestellt werden sollte.

Derartige Nachbarstreitigkeiten werden üblicherweise nicht verfolgt, weil das sog. besondere öffentliche Interesse fehlt. Vor allem, wenn du bisher strafrechtlich nicht aufgefallen bist. Denkbar wäre aber auch eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldbuße an einem gemeinnützige Einrichtung (§ 153a StPO). Jedenfalls erwartet dich kein Strafurteil.

Fred4u  01.02.2012, 22:03

Normalerweise kommt es erst gar nicht zur Anklage, es sei denn der Nachbar ist Beamter, dann wird es auf jedem Fall hochgeschaukelt, denn nicht ohne Grund heisst es auch Beamtenbeleidigung obwohl offiziell nur Beleidigung im Paragraphen steht. http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html

juergen04  02.02.2012, 12:07
@Fred4u

Es gibt keine "Beamtenbeleidigung", nur wird von der Staatsanwaltschaft das zur Verfolgung notwendige "Öffentliche Interesse" eher dann bejaht, wenn die Tat im Zusammenhang mit einer ordnungsgemäßen hoheitlichen Diensthandlung begangen wurde und der Beleidigte keinen Anlass für eine Ehrverletzung gegeben hat. Beispiel: Bezeichnung eines Polizeibeamten als "Bullenschwein". Wie man den privaten Nachbarn, Kollegen oder Zechkumpel beleidigt interessiert im Normalfall niemanden. Die Justiz ist nicht dazu da, Nachhilfe in sittlicher und sozialer Reife zu geben.

Nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft, die öffentliches Interesse wohl eher verneinen wird, kann dann die sg. Privatklage betrieben werden. Die Parteine treffen sich dann bei einem Schiedsmann.

Beherrsche Dich! Falls ein Staatsanwalt meint, der Fall sei verfolgenswert, wird es zu einer Verhandlung kommen. I.d.R. werden Beleidigungen mit Geldstrafen belegt. Kommt drauf an, was Du gesagt hast.