Bekommt man eine Rückzahlung von der Versicherung, wenn man das Auto abmeldet?

7 Antworten

... was wurde denn der Versicherung mitgeteilt bzw. welche Fragen wurden Deinem Berater gestellt?

Erstattet werden auf Verlangen des VN die nichtverbrauchten Beiträge, so jedenfalls lese ich die Spielregeln.

Bei einer abverlangten Ruheversicherung werden diese für die Laufzeit "geparkt"

Hallo international90,

der "Wagniswegfall" ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund für die Versicherung. Das Wagnis bei der Kfz-Versicherung ist das Fahrzeug. Eine Abmeldung an sich beendet also nicht automatisch den Versicherungsvertrag.

Viele Kunden glauben, dass der  Vertrag automatisch beendet ist, wenn man das Fahrzeug abmeldet. Dieser Irrglaube beruht vermutlich auf der Tatsache, dass die Abmeldung und Verkauf meist in Kombination auftreten.

Wenn ein Fahrzeug verkauft und in diesem Zusammenhang abgemeldet wird, bekommt man ab dem Tag der Abmeldung anteilig sein Geld zurück. Kurzes Rechnenbeispiel: Man bezahlt für 1 Jahr im Voraus. Nach genau einem halben Jahr wird das Auto ab-/umgemeldet weil es verkauft wurde. Dann bekommt man genau die Hälfte des Jahresbeitrags zurück.

Wenn man es "nur" abmeldet (ohne Verkauf), kann man meist eine Ruheversicherung vereinbaren. Die ist in aller Regel kostenlos. Allerdings behalten viele Versicherer zumindest einen Teil des Beitrags ein. Über die Ruheversicherung ist das Auto nämlich weiterhin Haftpflicht (ggf. auch Teilkasko) versichert, wenn es auf einem umzäunten Privatgelände (anbieterabhängig) abgestellt wird. Der einbehaltene Beitrag wird komplett verrechnet, wenn das Auto wieder angemeldet wird.

Möchte man keine Ruheversicherung haben, wird der Vertrag unterbrochen. Möchte man das Auto zu einem späteren Zeitpunkt bei einer anderen Versicherung wieder anmelden, muss man den Vertrag beim alten Anbieter trotzdem zum üblichen Kündigungstermin kündigen.

Über eine Abmeldung erhält die Versicherung automatisch eine Information vom Straßenverkehrsamt. Dann fehlt aber noch die Info, ob das Auto verkauft wurde. Viele Anbieter kontaktieren zunächst ihren Kunden  und fragen nach. Dadurch verzögert sich die Abrechnung. Am besten informiert man nach einem Verkauf direkt die Versicherung, dass der Vertrag abgerechnet werden soll, sobald die Abmeldung da ist.

Zur Beruhigung: abgerechnet wird immer rückwirkend zum Abmeldedatum, auch wenn sich die Bearbeitung verzögert.

Viele Grüße

Lydia vom DEVK-Team



Ja, Du bekommst Anteilig Versicherung und auch KFZ- Steuer wieder.
Dauert halt etwas...

Die Versicherung wird zwar zeitnah von der Zulassundsstelle über die Abmeldung informiert, aber eine Abrechnung wird nicht sofort vorgenommen. Ruf bei der Versicherung an und teile mit, dass dort kein Ersatzfahrzeug folgt und sie dir das restliche Geld erstatten sollen.

Logisch wird der nur der Betrag angerechnet an dem das Fahrzeug versichert war. Die Bearbeitung kann sich natürlich noch ein bisschen hinziehen.