Bekommt man als Beschuldigter immer Bescheid wenn ein Verfahren eingestellt wurde?
Habe vor ca 5 Monaten eine Anzeige wegen Nachstellung und knapp vor 2 Monaten hat mein Anwalt Akteneinsicht beantragt.Ich befand mich in der Zeit auch in der Einbürgerungsphase.Meine Einbürgerung müsste eigentlich gestoppt werden da ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft dies ist aber nicht der Fall und habe vor einer Woche meine Einbürgerungsurkunde bekommen.Kann es sein,dass das Verfahren eingestellt wurde ohne mir Bescheid gesagt zu haben?
2 Antworten
Interessant dass du schon Einbürgerungsurkunde bekommen und das Verfahren war noch nicht eingestellt? Hast du denn die Einbürgerungsbehörde mitgeteilt dass du anhängige Verfahren hast?
ich bin jetzt genau in gleicher Situation und weiss nicht ob ich muss mitzuteilen oder sie erfinden es selber...
Ja, das kann sein. Eine Information an den Beschuldigten ist nur dann vorgeschrieben, wenn es eine Beschuldigtenvernehmung gab und er diesen Termin auch wahrgenommen hat. Aber auch dann wird es manchmal schlicht vergessen. Ein kurzes Schreiben an die Staatsanwaltschaft kann Klarheit bringen. Dein Anwalt sollte das dann aber eigentlich auch wissen.
Danke für deine Antwort..