Bekifft von der Polizei in der Probezeit angehalten worden, folgen?

15 Antworten

klarheit gibts wenn du Nachricht von der Polizei bekommst

aber grundsätzlich:

"Fahren unter Einfluss von Drogen wird als A-Verstoß in der Probezeit und damit als schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung eingestuft. Dies führt schon bei einem einmaligen Begehen des A-Verstoßes zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars, welches zwischen € 250,00 und € 400,00 kostet. Bei erneutem Verstoß innerhalb der vierjährigen Probezeit wird eine verkehrspsychologische Beratung auf freiwilliger Basis angeordnet. Dies geschieht auch, wenn der Fahrer zwei weitere B-Verstöße begeht. Grundsätzlich lohnt es sich an dieser nicht kostenfreien Beratung teilzunehmen, da dann ein Punkt vom Punktestand im Fahreignungsregister abgezogen wird. Wird jedoch nach zwei A-Verstößen noch ein gleichwertiges Verstoß / Delikt begangen, wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen."

number11  06.02.2019, 12:58

Ah, da haben wir dieselbe Quelle kopiert, hahaha.

Mekkadrill  06.02.2019, 12:58
@number11

dieses gemeine Google .. ^^

Ich glaube das deine Pappe weg ist.

Ehrlich gesagt würde ich dies sogar befürworten, wenn du nie wieder einen Führerschein bekommst. Du bist noch nicht so weit einen Führerschein zu halten. Denn du bringst dich und andere in Gefahr.

Du hast dir die Antwortmöglichkeiten bereits selbst gegeben. Alles andere entscheidet die Staatsanwaltschaft/Justiz.

Verlängerung Probezeit, Aufbauseminar, 1 Monat Fahrverbot, Voraussichtlich MPU und je nach Höhe der Konzentration Entziehung der Fahrerlaubnis.

Fahren unter Einfluss von Drogen wird als A-Verstoß in der Probezeit und damit als schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung eingestuft. Dies führt schon bei einem einmaligen Begehen des A-Verstoßes zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars, welches zwischen € 250,00 und € 400,00 kostet. Bei erneutem Verstoß innerhalb der vierjährigen Probezeit wird eine verkehrspsychologische Beratung auf freiwilliger Basis angeordnet.

Führerscheinentzug allerdings erst beim zweiten Mal.