Strafe für Fahren ohne Führerschein un weiteres?

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Hallo,

streng genommen liegt ein "Fahren trotz Fahrverbot" vor, ist aber die gleiche Gesetztesstelle wie "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis", spielt also keine Rolle, nur der Vollständigkeit halber.

Zu deiner Frage:

Auf Grund des Erwachsenenstrafrechts, des Wiederholungsfalls (laut deiner aussage wurden letztes Jahr schon Drogen gefunden) und dem Nichtanerkennen von Auflagen (Fahrverbot... das mögen Richter gar nicht gern), bin ich mir nicht mal sicher, ob es zu einer Geldstrafe kommt. Ich könnte mir auch eine Freiheitsstrafe (zur Bewährung!) vorstellen.

Ansonsten ist zumindest bei uns in Bayern üblich:

Drogenfahrt: 60 Tagessätze

Fahren trotz Fahrverbot: 60 Tagessätze

Besitz von BtmG, je nach Menge: ~45 Tagessätze.

Die Drogenfahrt und das Fahren trotz Fahrverbot würde ich selber in Tateinheit sehen, also ca 120 Tagessätze zusammen... bin aber weder Staatsanwalt noch Richter, daher ist das nur ein grober Richtwert...

Ansonsten ergeht im übrigen eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde, welche mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Fahrerlaubnis dauerhaft widerrufen werden... und in dem Fall zu Recht, meiner Meinung nach...

Nicht schlecht. Er hat ein halbes jahr Fahrverbot bekommen. Mpu muss er machen und hat ne Geld Strafe bekommen.

@Paddelk

Danke für die Rückmeldung

Das geht nicht mit Geldstrafe ab der geht in den Knast was auch richtig ist bis zu 1 Jahr ist dafür drin zusätzlich kommen Alkohol und Drogen dazu .

Ist er nicht Halter so wird auch der gleich bestraft so wie das Fahrzeug eingezogen das bekommt man nicht mehr zurück bekommt .

 Strafen beim Fahren trotz Fahrverbot

Der Gesetzgeber geht hart mit jenen Menschen um, die sich trotz Verhängung eines Fahrverbots hinters Steuer setzen und sich im Straßenverkehr fortbewegen.

Gemäß § 21 Abs. 1 StVG wird jemand, der ohne gültige Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnimmt beziehungsweise dem die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft. 

Dasselbe gilt, wenn der Halter eines Kraftfahrzeugs dieses jemandem zur Verfügung stellt, der nicht im Besitz eines Führerscheines ist beziehungsweise der einem Fahrverbot unterliegt. 

Wer fahrlässig trotz Fahrverbot ein Kraftfahrzeug fährt, wird gemäß § 21 Abs. 2 StVG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten sowie einer Geldstrafe belegt.

Diese Strafnorm kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig verwirklich werden. Je nachdem, ob die Tat individuell als vorsätzlich oder fahrlässig eingestuft wird, wird das entsprechende Strafmaß berechnet. 

Wird eine Tat als vorsätzlich eingestuft, so kann zudem auch das Fahrzeug eingezogen werden.

http://www.juraforum.de/ratgeber/verkehrsrecht/fahren-trotz-fahrverbot-welche-strafe-droht

Wenn er da noch mit einer Geldstrafe durchkommen sollte, hat er aber einen seeeeehr gnädigen Richter. Fahren ohne Fahrerlaubnis, unter Drogen und mit Drogenbesitz - da verstehen die Gerichte absolut keinen Spaß.

Führerschein ist für sehr lange weg, mit gaaaaanz viel Glück eine hohe Geldstrafe (mit Sicherheit über 90 Tagessätze - damit hat er eine (weitere?) Vorstrafe), und für die Wiedererlangung des Führerscheins könnte eine MPU fällig werden. Es könnte aber auch auf Haft (mit Bewährung) hinauslaufen.

Mich interessiert nun wie hoch die Geldstrafe für ihn sein wird.

Wer sagt denn etwas von einer Geldstrafe? Erwachsenenstrafrecht, Wiederholungstäter, uneinsichtig, dazu noch diverse weitere Straftaten - warum sollte der Richter so gnädig sein und eine wirkungslose Geldstrafe verhängen? Allein auf FoFE steht bis zu ein Jahr Haft. Ein paar Monate auf Bewährung wären das Mindeste.

Weil es beim ersten Vergehen meist bei einer Geldstrafe bleibt. Deshalb 

Das erste Vergehen wenn ihm bereits der Führerschein (warum auch immer) abgenommen wurde?

@LALALAPOPOPO

Beim Fahrverbot wird es sich aber vermutlich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit handeln... das spielt im Gerichtsverfahren eher keine Rolle...

Hallo.

Fall für einen Richter.