MPU wegen Punkt in Probezeit? Lohnt sich Gericht und Anwalt?

6 Antworten

Der wievielte A-Verstoß wäre das in der verlängerten Probezeit?

Insgesamt der 4. seit Erhalt des Führerscheins

Und der 2. seit Probezeitverlängerung (1 nach Wiedererteilung wegen Führerscheinentzug)

@wilees

Vielleicht gilt das??  ( seeeeehr fraglich )
Laut § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen sich zum Beispiel Personen im Haus-zu-Haus-Verkehr (Lieferdienste) nicht anschnallen, wenn Sie in kurzen Zeitabständen und regelmäßig Ihr Fahrzeug verlassen müssen.

Eine MPU wäre in deinem Fall unbedingt nötig.

Du bist offensichtlich lernresistent und das wird das Gericht genau so sehen.

Wie redest du und beurteilst ihn?

Kennst du ihn eigentlich du Spinner?
Du bist lernresistent!

A-Verstoß → 1. A-Verstoß in der verlängerten Probezeit (Verlängerung der Probezeit) → 2. A-Verstoß in der verlängerten Probezeit ⇒ Führerscheinverlust

Nach der Entziehung der Fahrberechtigung wird eine Sperrfrist verhängt. Diese kann von 6 Monate und 5 Jahre andauern. 

Etwa 3 Monate vor Ablauf der Frist kann der Fahrausweis wieder erteilt werden. 

Ob dann eine erneute Fahrschulausbildung absolviert werden muss oder an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung sowie einem Aufbauseminar teilgenommen werden muss, ist vom Einzelfall abhängig.

Wird die Fahrberechtigung wieder erlangt, beginnt die Probezeit von neuem

Nur bei Fahrverbot ruht die Probezeit  . 

Begeht der Fahranfänger dann Verkehrsvergehen können die Strafen in der Regel höher als gewöhnlich ausfallen. 

Neben dem Führerscheinentzug in der Probezeit kann es auch zu einer Freiheitsstrafe kommen.

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinentzug/

Meine Probezeit hat nicht von Neu begonnen. Sie wurde vom 31.01.16 auf den 11.5.17 verlängert 

Wenn diese Strafe jetzt nicht wäre, wäre ich eigentlich auch schon raus aus der Probezeit 

@O50808

Sie wurde vom 31.01.16 auf den 11.5.17 verlängert 

Deine Probezeit wurde kein zweites mal verlängert, so etwas gibt es nicht.

Deine Probezeit war ausgesetzt, sie hat geruht, das ist immer so wenn die FE entzogen ist.

@Crack

Ja dann halt so.

DG: Nimm deine Tabletten sonst holen sie dich wieder.

Für deinen Fall relevant ist der letzte Satz in § 2a Abs. 5 StVG

Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Wenn der Handyverstoß vor dem 19.10.2017 begangen wurde, ist es nur ein B-Verstoß. Dann droht keine MPU.

Seit dem 19.10.2017 ist das jedoch ein A-Verstoß. Dann stünde eine MPU im Raume.

Nein, das war am 09.04.2017

Hallo.

Das handelt sich hier um einen B Verstoß 60€ + Gebühren

Du behälst deinen Schein nach der Neuerteilung  1 Punkt.
Du musst beim letzten mal einen neuen Führerschein bekommen haben.

(Wiedererteilung) Dann nimm den Widerspruch zurück.

Mit Gruß

Bley 1914