MPU wegen Punkt in Probezeit? Lohnt sich Gericht und Anwalt?
Hallo,
um erst einmal den Sachverhalt du schildern: Meine Probezeit wurde damals von 2 auf 4 Jahren erweitert. 2 Jahre nach dem Aufbauseminar quasi ein halbes Jahr vor Probezeitende wurde ich wegen erhöhter Geschwindigkeit von der Polizei angehalten. Die Folge war der Führerscheinentzug. (3 A-Verstöße innerhalb der Probezeit) Dadurch dass ich meinen Führerschein freiwillig zurückgegeben hatte, bekam ich keine Sperrfrist für die Wiedererteilung. Als ich meinen neuen Führerschein abholte, erfuhr ich, dass meine Probezeit erneut um 4 Monate verlängert wurde, da die Zeit des Entzuges nicht mitberechnet wird.
Nun befand ich mich nur noch 3 Wochen vor Ende der Probezeit, als ich während der Arbeit als Pizzabote von 2 Polizisten in einem unauffälligen PKW angehalten wurde. Sie hatten mitbekommen dass ich telefonierte und nicht angeschnallt war. Ich bekam dafür einen Punkt Die Sache ist jedoch: ich telefonierte über die Freisprecheinrichtung und das Handy lag auf meinem Schoß ich nahm es erst in die Hand als ich parkte und den Motor abstellte.
Das bedeutet ich kriege wieder einen Punkt in der Probezeit wenn ich den Vorwurf akzeptiere. Was würde in dem Fall auf mich zukommen? Müsste ich eine MPU absolvieren? Oder würde ich lediglich nur einen Punkt bekommen ohne weitere Konsequenzen? Ich wartete knapp 10-11 Wochen bis der Brief ankam. Ich widersprach natürlich. Nun soll ich Anfang Dezember vor Gericht aussagen. Meine Frage lautet: lohnt sich das? Habe ich vor Gericht Erfolgschancen gegen 2 Polizisten? Ich habe eine Versicherung gefunden die mich rückwirkend rechtschutzversichern kann, damit ich mir einen Anwalt besorgen kann. Ich würde jedoch nur vor Gericht gehen wenn der Punkt in Flensburg bedeutet, dass eine MPU angeordnet wird. Wenn dies nicht der Fall ist, würde ich den Punkt und die Geldstrafe akzeptieren.
6 Antworten
Der wievielte A-Verstoß wäre das in der verlängerten Probezeit?
2. A-Verstoß in der verlängerten Probezeit = Führerscheinentzug:
https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/probezeit-beim-fuehrerschein
Vielleicht gilt das?? ( seeeeehr fraglich )
Laut § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen sich zum Beispiel Personen im Haus-zu-Haus-Verkehr (Lieferdienste) nicht anschnallen, wenn Sie in kurzen Zeitabständen und regelmäßig Ihr Fahrzeug verlassen müssen.
Eine MPU wäre in deinem Fall unbedingt nötig.
Du bist offensichtlich lernresistent und das wird das Gericht genau so sehen.
Wie redest du und beurteilst ihn?
Kennst du ihn eigentlich du Spinner?
Du bist lernresistent!
A-Verstoß → 1. A-Verstoß in der verlängerten Probezeit (Verlängerung der Probezeit) → 2. A-Verstoß in der verlängerten Probezeit ⇒ Führerscheinverlust
Nach der Entziehung der Fahrberechtigung wird eine Sperrfrist verhängt. Diese kann von 6 Monate und 5 Jahre andauern.
Etwa 3 Monate vor Ablauf der Frist kann der Fahrausweis wieder erteilt werden.
Ob dann eine erneute Fahrschulausbildung absolviert werden muss oder an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung sowie einem Aufbauseminar teilgenommen werden muss, ist vom Einzelfall abhängig.
Wird die Fahrberechtigung wieder erlangt, beginnt die Probezeit von neuem.
Nur bei Fahrverbot ruht die Probezeit .
Begeht der Fahranfänger dann Verkehrsvergehen können die Strafen in der Regel höher als gewöhnlich ausfallen.
Neben dem Führerscheinentzug in der Probezeit kann es auch zu einer Freiheitsstrafe kommen.
Meine Probezeit hat nicht von Neu begonnen. Sie wurde vom 31.01.16 auf den 11.5.17 verlängert
Wenn diese Strafe jetzt nicht wäre, wäre ich eigentlich auch schon raus aus der Probezeit
Sie wurde vom 31.01.16 auf den 11.5.17 verlängert
Deine Probezeit wurde kein zweites mal verlängert, so etwas gibt es nicht.
Deine Probezeit war ausgesetzt, sie hat geruht, das ist immer so wenn die FE entzogen ist.
Ja dann halt so.
DG: Nimm deine Tabletten sonst holen sie dich wieder.
Für deinen Fall relevant ist der letzte Satz in § 2a Abs. 5 StVG
Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
Wenn der Handyverstoß vor dem 19.10.2017 begangen wurde, ist es nur ein B-Verstoß. Dann droht keine MPU.
Seit dem 19.10.2017 ist das jedoch ein A-Verstoß. Dann stünde eine MPU im Raume.
Nein, das war am 09.04.2017
Hallo.
Das handelt sich hier um einen B Verstoß 60€ + Gebühren
Du behälst deinen Schein nach der Neuerteilung 1 Punkt.
Du musst beim letzten mal einen neuen Führerschein bekommen haben.
(Wiedererteilung) Dann nimm den Widerspruch zurück.
Mit Gruß
Bley 1914
Insgesamt der 4. seit Erhalt des Führerscheins
Und der 2. seit Probezeitverlängerung (1 nach Wiedererteilung wegen Führerscheinentzug)