fahren ohne fahrerlaubnis bei fahrverbot in der probezeit

4 Antworten

Fahrverbot, Entzug, Geldstrafe, .. irgendwie kommt nicht ganz klar heraus, was nun Sache ist. Beim Aufbauseminar zumindest ist auch eine Ueberpruefungsfahrt dabei, fuer die man den Fuehrerschein benoetigt, da man bei dieser Fahrt auch selbst der verantwortliche Fahrzeugfuehrer ist.

Die Fahrerlaubnis hat man Dir nicht entzogen, das ist für einen Monat nicht möglich - Du hattest also ein Fahrverbot. Wenn ich das richtig verstehe hast Du den Strafbefehl für das Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten, die Geldstrafe wurde bezahlt - es gab aber hier keinen Entzug der Fahrerlaubnis oder ein erneutes Fahrverbot? Glück gehabt...

Das Aufbauseminar musst Du natürlich trotzdem noch machen, denn das ist eine Probezeitmaßnahme für den Verkehrsverstoß für den Du das Fahrverbot bekommen hattest. Dafür wurde Dir auch eine Frist von 2 Monaten gesetzt, oder kam die Anordnung für das Aufbauseminar noch nicht? Dann wird das noch folgen.

Eine MPU droht Dir aber nicht, das ist der übliche Unsinn der hier gern verbreitet wird.

Also ich wurde in der probezeit mit 30 zu viel geblitzt, daraufhin habe ich eine Anordnung zum aufbauseminar bekommen der ich nachgekommen bin sodass ich einen entzug der fahrerlaubnis bekommen habe bis ich mein aufbauseminar erledige und in der zeit wurde ich erwischt habe eine richterliche Geldstrafe von 1400 Euro bekommen da stand lediglich drinnen das ich zu bezahlen habe jedoch nichts von weiteren konsequenten

Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, weil du nicht an dem angeordneten Aufbauseminar teilgenommen hast, so musst du erst das noch ausstehende Aufbauseminar absolvieren, bevor dir eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Außerdem werden die Punkte nicht gelöscht (§ 4 Abs. 2 Satz 4 StVG) , wenn die Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an einem angeordneten Aufbauseminar nach § 2a Abs. 3 StVG entzogen wurde.

Aber, wenn ich die Frage richtig verstehe: Du hattest die 1. Stufe erreicht, nach der ein Aufbauseminar angeordnet wurde ( eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen). Erreicht dadurch, dass du u.a. zu schnell unterwegs warst und ein Fahrverbot erhieltest. Während der Fahrverbots kam eine Straftat hinzu (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Dann wäre die 2. Stufe durch die neuerliche schwerwiegende Zuwiderhandlung erreicht. Zweite Stufe bedeutet: schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Diese Beratung ist aber freiwillig.

Das Aufbauseminar kannst knicken, eher wird dir eine MPU aufs Auge gedrückt, du bist halt nicht in der Lage ein Fahrzeug zu führen. Führerscheinentzug oder nur Fahrverbot?

Entzug