Angehalten von Polizei mit Folgen in der Probezeit?
Hallo Leute, ich wurde heute Abend angehalten von der Polizei für eine Allgemeine Verkehrskontrolle.
Ich hab im Prinzip alles vorgewiesen Führerschein, Papiere, Weste, Warndreieck etc.
Jedoch haben sie mich angeblich nur angehalten weil ich vor eine Tram knapp gehalten hab. Ich hab denen gesagt, dass ich gerade zum ersten Mal in der Gegend bin und mich nicht so gut auskenne. Im Prinzip bin ich rechtzeitig vor der Tram gehalten jedoch habe ich im ersten Moment nicht gesehen, dass es eine Haltestelle war, da sie mitten auf der Straße hielt und nichts auffälliges war (nachts).
Ich habe letztendlich aber rechtzeitig gehalten, sie sagten mir, ja das haben sie, aber es war knapp.
Und nur aus diesem Grund haben sie meine Daten übermittelt und meinten ich werde Post erhalten und kann mich dazu äußern.
So, die Polizisten waren während der Sitaution aber weit hinter mir, da frage ich mich wie diese überhaupt was sehen konnten.
Da keine Zeugen bei mir im Auto waren, habe ich jetzt mega Angst.
Bin ja noch in der Probezeit und würde gerne wissen, was kann das für Konsequenzen nach sich ziehen ?
Grüße
6 Antworten
Hallo,
dafür müsste man nun wissen, welchen Verstoß man dir genau vorwirft.
Welcher Tatbestand soll bei "knapp vor der Straßenbahn gehalten" erfüllt sein?
Im Tatbestandskatalog konnte ich auf die Schnelle nur welche mit "vorbeifahren" finden.
Es bleibt dir also nichts anderes übrig als abzuwarten.
Sobald es für den Verstoß auch einen Punkt gibt, ist es mindestens ein B-Verstoß und vielleicht auch ein A-Verstoß.
Viele Grüße
Michael
Hallo,
Es gibt eine schriftliche Verwarnung. Kostet etwa zwischen 40 bis 80 Euro.
Du kann Widerspruchen einlegen.
Tipp: kein Widerspruch bezahlen.
Grund: es gibt einen Zeugen
Nein, eine Verwarnung ist noch keine Ortnungswidrigkeit.
Bei einer Ortnungswidrigkeit gibt es ein Bußgeld. und Flensburg hat Arbeit.
Natürlich ist auch der kleinste Verstoß eine Ordnungswidrigkeit.
Und ein Bußgeld kann es auch geben, ohne dass Flensburg dann Arbeit hat - also ohne dass es Punkte gibt.
Gruß Michael
Junge, entspann dich. Du bekommst ein Verwarungsgeld und kein Bußgeld. Das sind Unterschiede. Betrachte es so: Großmutter hebt den Finger und sagt (droht warnt) "Bub wenn ich dich nochmal erwische.... dann.... .
Passender Vergleich ;-)
Dennoch sind es beides Ordnungswidrigkeiten ...
Gruß Michael
Ja, wahrscheinlich. Amtsdeutsch halt.
Was für ein unsinniger Rat ....
Eine Verwarnung liegt meist unter 40€.
Tipp: kein Widerspruch bezahlen.
Was soll denn das bedeuten? Keinen Widerspruch bezahlen? Seit wann bezahlt man einen Widerspruch?
Grund: es gibt einen Zeugen
Es gab definitiv KEINEN Zeugen für den FS. Da die Beamten den FS angehalten und mit ihm gesprochen haben, wäre es wohl sehr waghalsig, einen erfinden zu wollen.
Gruß S.
Du schreibst von Polizisten, dass ist Mehrzahl, also mindestens Zwei.
Man kann Dir höchstens vorwerfen, neben § 1 StVO, gegen § 20 Abs. 2, StVO verstoßen zu haben, das ist nichts wildes.
Warte einfach ab, manchmal wollen die Polizisten die Leute nur etwas nachhaltiger auf ihr Fehlverhalten hinweisen.
Da er gehalten hat, sehe zumindest ich hier keinen Verstoß gegen § 20 StVO.
Übrigens sind bis auf das "rechts nicht mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren" alle anderen Verstöße gegen § 20 StVO etwas "Wildes", denn das sind alles A-Verstöße die "Probezeitmaßnahmen" zur Folge haben.
Gruß Michael
Die Probezeit habe ich doch glatt übersehen.
Ansonsten schrieb ich ja, daß vermutlich nichts kommen wird und man ihm nur etwas Angst machen wollte.
Da passiert nichts. Beim ersten mal schon garnicht.
Wenn Du Post erhälst schreibe eine Gegendastellung.
Einfach schreiben was passiert ist.
Es war ja keine Absicht von Dir.
Also ruhig bleiben. Abwarten und Tee trinken.
Wenn Du etwas schlimmes gemacht hättest hätten sie Dir den Führerschein sofort abgenommen.
Mario
Normalerweise bekommst du dann einfach eine Busse. Grundsätzlich gilt doch 50 Meter Abstand?
Ja das war dort so eng, da konnte man ja vorne nicht mal sehen wo die Tram hält oder ob sie hält, gerade wenn man zum ersten mal dort lang fährt. Heißt es wenn ich Post bekomme, dass ich mit einem Aufbauseminar bzw. Punkten rechnen kann ?
Heißt einfach bezahlen und dann hat sich die Sache ? Ist es nicht so dass wenn das Bußgeld rechtskräftig ist, dass das KBA in Flensburg den Ordnungswidrigkeiten nachgeht ?