Angehalten von Polizei mit Folgen in der Probezeit?

6 Antworten

Hallo,

dafür müsste man nun wissen, welchen Verstoß man dir genau vorwirft.

Welcher Tatbestand soll bei "knapp vor der Straßenbahn gehalten" erfüllt sein?

Im Tatbestandskatalog konnte ich auf die Schnelle nur welche mit "vorbeifahren" finden.

Es bleibt dir also nichts anderes übrig als abzuwarten.

Sobald es für den Verstoß auch einen Punkt gibt, ist es mindestens ein B-Verstoß und vielleicht auch ein A-Verstoß.

Viele Grüße

Michael

Hallo,

Es gibt eine schriftliche Verwarnung. Kostet etwa zwischen 40 bis 80 Euro.

Du kann Widerspruchen einlegen.

Tipp: kein Widerspruch bezahlen.

Grund: es gibt einen Zeugen

Heißt einfach bezahlen und dann hat sich die Sache ? Ist es nicht so dass wenn das Bußgeld rechtskräftig ist, dass das KBA in Flensburg den Ordnungswidrigkeiten nachgeht ?

@VeloxZ

Nein, eine Verwarnung ist noch keine Ortnungswidrigkeit.

Bei einer Ortnungswidrigkeit gibt es ein Bußgeld. und Flensburg hat Arbeit.

@Tuvieh

Natürlich ist auch der kleinste Verstoß eine Ordnungswidrigkeit.

Und ein Bußgeld kann es auch geben, ohne dass Flensburg dann Arbeit hat - also ohne dass es Punkte gibt.

Gruß Michael

@19Michael69

Junge, entspann dich. Du bekommst ein Verwarungsgeld und kein Bußgeld. Das sind Unterschiede. Betrachte es so: Großmutter hebt den Finger und sagt (droht warnt) "Bub wenn ich dich nochmal erwische.... dann.... .

@Tuvieh

Passender Vergleich ;-)

Dennoch sind es beides Ordnungswidrigkeiten ...

Gruß Michael

@19Michael69

Ja, wahrscheinlich. Amtsdeutsch halt.

Was für ein unsinniger Rat ....

Eine Verwarnung liegt meist unter 40€.


Tipp: kein Widerspruch bezahlen.

Was soll denn das bedeuten? Keinen Widerspruch bezahlen? Seit wann bezahlt man einen Widerspruch?


Grund: es gibt einen Zeugen

Es gab definitiv KEINEN Zeugen für den FS. Da die Beamten den FS angehalten und mit ihm gesprochen haben, wäre es wohl sehr waghalsig, einen erfinden zu wollen.

Gruß S.


@Sirius66

Du schreibst von Polizisten, dass ist Mehrzahl, also mindestens Zwei.

Man kann Dir höchstens vorwerfen, neben § 1 StVO, gegen § 20 Abs. 2, StVO verstoßen zu haben, das ist nichts wildes.

Warte einfach ab, manchmal wollen die Polizisten die Leute nur etwas nachhaltiger auf ihr Fehlverhalten hinweisen.


Da er gehalten hat, sehe zumindest ich hier keinen Verstoß gegen § 20 StVO.

Übrigens sind bis auf das "rechts nicht mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren" alle anderen Verstöße gegen § 20 StVO etwas "Wildes", denn das sind alles A-Verstöße die "Probezeitmaßnahmen" zur Folge haben.

Gruß Michael

@19Michael69

Die Probezeit habe ich doch glatt übersehen.

Ansonsten schrieb ich ja, daß vermutlich nichts kommen wird und man ihm nur etwas Angst machen wollte.

Da passiert nichts. Beim ersten mal schon garnicht.

Wenn Du Post erhälst schreibe eine Gegendastellung.

 Einfach schreiben was passiert ist.

Es war ja keine Absicht von Dir.

Also ruhig bleiben. Abwarten und Tee trinken.

Wenn Du etwas schlimmes gemacht hättest hätten sie Dir den Führerschein sofort abgenommen.

Mario

Normalerweise bekommst du dann einfach eine Busse. Grundsätzlich gilt doch 50 Meter Abstand?

Ja das war  dort  so eng, da konnte man ja vorne nicht mal sehen wo die Tram hält oder  ob sie hält, gerade wenn man zum ersten mal dort lang fährt. Heißt  es wenn ich Post bekomme, dass ich mit einem Aufbauseminar bzw. Punkten rechnen kann ?

@VeloxZ

Ich bin aus der Schweiz, kenne mich mit eurem schwachsinnigen Punktesystem nicht aus. Könnte aber unter anderem der Fall sein.

@VeloxZ

Nein, geh davon mal nicht aus.