Holland / Deutschland bekifft nach DE zurück aber als Beifahrer? Strafe?
Hatte vor kommende woche nach Holland einen Coffeeshop besuchen ;)
Ich besitze zwar einen führerschein ( probezeit) allerdings fahre ich nicht selbst dorthin sondern werde vom Kollegen gefahren... meine Frage ist jetzt bekomme Ich für den Konsum als BEIFAHRER bei einer Kontrolle Probleme mit der Polizei da ich weiss dass der Konsum erlaubt ist ?( Haben auch nicht vor was mitzunehmen !) Danke im Vorraus
3 Antworten
Wird bei einer Polizeikontrolle festgestellt das du Drogen zu dir genommen hast , so hat dies auch folgen ,
Strafrechtlich wird man dir nichts anhaben können , da der Konsum in Deutschland nicht strafbar ist.
Jedoch wird dies gerne der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt . § 2 Abs. 12 STVG
Diese leiten einen Verwaltungsakt ein um deine Fahrtauglichkeit zu prüfen oder verwarnen dich schriftlich .
Jedoch kommt es immer häufiger vor das nach § 14 Abs.1 Nr. 2 FEV ein Fachärztliches Gutachten angeordnet wird ,
Nach § 14 FEV reicht es wenn man Drogen besitzt oder besessen hat . Ein Zusammenhang zum Straßenverkehr muss nicht gegeben sein .
Konsum ist soweit ich weiss nicht strafbar.
Der Besitz schon.
Als Beifahrer, so glaube ich, eh nicht. Wird nur problematisch wenn der Fahrer zugedröhnt gefahren ist ein Unfall passiert und du wusstest dass der gekifft hat.
Und erst wenn du dann einen bleibenden Schaden hast.
Noch immer aktuell dieser Artikel aus dem Jahr 2014:
http://www.zeit.de/wissen/2014-10/marihuana-kiffen-fuehrerscheinentzug
Nur, dass die Dame selbst Gras dabei hatte. Das passt so gar nicht auf das Beispiel oben.