Habe meine KFZ-Versicherung nicht bezahlt,Zwangsentstempelung droht.

7 Antworten

Hallo Jogibr1962,

es gibt für dich jetzt nur folgende Möglichkeit, um weiteren Ärger und hohe Kosten durch eine Zwangsabmeldung zu vermeiden:

Rufe bei deiner aktuellen Versicherung an. Frage nach, ob dein Versicherungsschutz "reaktiviert" werden kann, wenn du sofort bezahlst. Dann überweise bitte sofort den vollen offenen Rechnungsbetrag, drucke den Zahlungsbeleg aus und schicke ihn an deine Versicherung. Diese wird dann die EVB-Nummer an die Zulassungsstelle übermitteln.

Wenn dein Anbieter den Vertrag nicht weiterführen möchte, musst du dich direkt nach einem anderen Anbieter umsehen. Eine Haftpflichtversicherung muss man dir geben, wenn das Unternehmen in der Vergangenheit noch keinen Kfz-Vertrag von dir gekündigt hat.

Sei auf jeden ehrlich und gebe im Antrag an, dass du gekündigt wurdest! Nur dann wird deine neue Versicherung die richtige EVB ans Amt übermitteln!

Bitte halte die Reihenfolge so ein, wie ich es dir geschrieben habe. Auch wenn dein aktueller Vertrag gekündigt ist, kann dieses Unternehmen unter Umständen darauf bestehen, ihn fortzuführen. Sonst hast du am Ende noch mehr Durcheinander!

Ich drücke dir die Daumen, dass alles schnell geklärt ist!

Viele Grüße

Lydia vom DEVK-Team

Vielleicht kann mir hier auch jemand weiterhelfen. Habe ein ähnliches Problem. Mein Versicherungsschutz ist erloschen wegen Nichtzahlung und meine Versicherung hat mir gekündigt. Mir ist eine Ordnungsverfügung zugegangen mit Androhung der Zwangsentstempelung. Heute war wohl ein Außendienstler des Kreises da und wollte zwangsentstempeln, aber mein Auto steht in der Garage und ich war nicht da. Ich suche nun nach einer neuen Versicherung, habe auch eine gefunden, die ich abschließen kann. Muss ich das Fahrzeug vorher noch abmelden und dann mit neuer eVB wieder anmelden oder ist das An- und Abmelden nicht nötig, wenn ich die Versicherung direkt abschließe?

Auch wenn der Stempel noch auf dem Nummernschild drauf ist, fährst du bereits ohne Versicherungsschutz. Eine evtl. Geschäigter bekäme zwar sein Geld, aber du müsstest es bis auf den letzten Cent zurück erstatten.

Außerdem machst du dich strafbar, wenn du das Fahrzeug weiterhin bewegst.

Hallo,

zunächst würde es helfen, wenn du die rückständige Prämie bezahlst. Dafür reicht es auch aus, wenn du die Summe in einem Büro eines Außendienstmitarbeiters bezahlst, so das dieser die weiterleiten und dir eine neue eVB-Nr. geben kann.

Kommt es zu einer Zwangsentstempelung, dann kommen weitere Kosten auf dich zu, möglicherweise sogar ein Verfahren wegen Fahren ohne Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Strassen parkt. Da können schnell einige Hundert Euro zusammen kommen. Die rückständige Prämie muss natürlich dann auch bezahlt werden.

LG vom Polarfuchs

So einfach kündigt die Versicherung nicht, da mußt Du schon arg im Zahlungsrückstand liegen und so einige Post von der versicherung, Ordnungsamt etc. ignoriert haben!. Ob Dich nach der Sache eine neue Versicherung annimmt, ist fraglich. Die Folgen der Zwangsentstempelung sind nachzahlung der versicherungssumme incl. aller kosten zur Eintreibung bis hin zur Zwangsentstempelung, dazu kommen die Stillegungsgebühren, ev. Abschleppkosten, falls das Fahrzeug noch gepfändet werden kann.