Beim Kauf eines Reimport Fahrzeugs steht im Kaufvertrag differenzbesteuert, kommen dadurch auf mich weitere Kosten zu?

3 Antworten

Ja, das könnte eine Falle sein. 

Die Differenzbesteuerung, auch Margenbesteuerung genannt, nach § 25a Umsatzsteuergesetz (UStG) ist eine Sonderregelung für die Besteuerung von Lieferungen von (meist gebrauchten) Gegenständen, für kein Vorsteuerabzug in Frage kommt. Der Umsatz wird nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt (Marge). Das typische Beispiel für Differenzbesteuerung sind KFZ-Händler, die mit gebrauchten KFZ handeln, die sie von Privatpersonen ohne Umsatzsteuer-Ausweis angekauft haben.

Das deutet also darauf hin, dass der Händler nur seine Gewinnmarge versteuert hat, Du jedoch noch die Umsatzsteuer für den Preis, den er für das Fahrzeug bezahlt hat, zu berappen hast. Es könnte auch sein, dass Du nur die Differenz zur Umsatzsteuer des Herkunftslandes... wobei die oft nicht erhoben wurde, weil der Wagen ja in den Export...

Unbedingt klären!

Genesis82  09.02.2017, 12:54

Das ist Quatsch. Differenzbesteuert heißt, dass die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden kann. Im diesem konkreten Fall: Das Auto wurde im Ausland ohne Ausweis der Steuer gekauft (z.B. von einer Privatperson oder einem Unternehmen, das nicht Umsatzsteuerpflichtig ist). Darum wird das Auto auch in Deutschland ohne Ausweis der Steuer verkauft, es wird also für den Händler nur Umsatzsteuer in der Höhe der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis fällig (daher Differenzbesteuerung). Diese Differenz wird nicht ausgewiesen, weil der Käufer sonst den Einkaufspreis kennen würde.

Eine Falle ist das schon mal gar nicht: Wendet der Verkäufer unrechtmäßig die Differenzbesteuerung an, dann ist ausschließlich er von einer möglichen Nachversteuerung betroffen. Der Käufer hat damit nichts zu tun, weil die Abführung der Umsatzsteuer in diesem Fall Sache des Verkäufers ist.

Differenzbesteuerung hat nichts mit einem RE-Import zu tun, sondern ist generell gängige Praxis im Gebrauchtwagenhandel.

Smartass67  09.02.2017, 13:32
@Genesis82

Alles schön und gut aber meine weiteren Recherchen haben ergeben, dass die Differenzbesteuerung bei "Landfahrzeugen" (also auch Autos) voraussetzt, dass sie mindestens 6 Monate alt sind und mindestens 6000km auf dem Tacho haben müssen.

Also der klassische Neuwagen-Reimport kann das schonmal nicht sein.

Genesis82  09.02.2017, 15:29
@Smartass67

von einem Neuwagen war hier auch nie die Rede. Es kann sogar sein, dass das Auto ein ganz "normaler" Gebrauchtwagen ist, der schon viele Jahre in Deutschland ist und irgendwann als Neuwagen mal reimportiert wurde.

Kurz gesagt: Nein, auf dich kommen keine umsatzsteuerrelevanten Kosten zu! Der Verkäufer ist für die ordnungsgemäße Abführung der Steuer verantwortlich, nicht der Käufer. Dass das Auto differenzbesteuert ist bedeutet lediglich, dass die Steuer nichts ausweisbar ist, z.B. weil das Auto von einer Privatperson oder einem nicht umsatzsteuerpflichtigen Gewerbetreibenden gekauft wurde. Ganz normaler Vorgang im Gebrauchtwagenhandel: Die Steuerpflicht besteht in so einem Fall nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis.

Nein, weitere Kosten (steuerlich) kommen nicht auf dich zu. Ist ein ganz normales Gebrauchtwagengeschäft wo der Vorbesitzer i.d.R. eine Privatperson war.