Rücktritt vom Autokauf mit Kreditvertrag?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hast du die Vertraege als Privatperson geschlossen (also nicht als Unternehmer, Kleinunternehmer oder zur Ausuebung einer selbststaendigen Erwerbstaetigkeit) und wurde der Darlehensvertrag mit dem Autohaus geschlossen oder von diesem vermittelt?

Wenn beides zutrifft, handelt es sich bei dem Verbraucherdarlehen, dem Autokauf und der Inzahlunggabe deines alten Autos um ein sog. "verbundenes Geschaeft". Da du bei Verbraucherdarlehen ein vierzehntaegiges Ruecktrittsrecht hast und dieses sich auch auf die mit diesem verbundenen Vertraege erstreckt, kannst du in diesem Fall sowhl vom Darlehensvertrag wie auch vom Autokauf zuruecktreten.

Das geht aber wirklich nur, wenn die im ersten Absatz genannten Voraussetzungen erfuellt sind. Hast du dir das darlehen hingegen auf anderem Wege unabhaengig vom Autohaendler und ohne dessen Mitwirkung besorgt, geht's nicht (dann kannst du nur vom Darlehensvertrag zuruecktreten, nicht aber auch vom kaufvertrag).

Doch, eigentlich müsstest du aber bei Unterschrift darüber Informiert worden sein, dass du 14 Tage o.ä. ein Widerrufssrecht hast. Hatte ich auch!

Wenn der Vertrag bei einem Händler gemacht wurde ist der Vertrag uneingeschränkt bereits jetzt gültig. Bestenfalls sind in den Vertragsbedingungen Rücktrittsklauseln enthalten. Bitte sehr genau lesen. Ist der Vertrag an der heimischen "Haustür" gemacht worden, oder im Internet gekauft worden sieht die Welt anders aus. Da aber sehr selten Autohändeler von Tür zu Tür über den Bauchladen Autos verkaufen dürfe ersteres wohl zutreffen.
Ich würde versuchen auf dem Kulanzweg aus dem Vertrag rauszukommen. Was auch geht, ist zu erklären, dass man die Raten nicht zahlen kann. Dann wird die abschließende Kreditprüfung (normal ist nur eine vorläufige Zusage da) negativ ausfallen, und der Vertrag kommt durch Absage des Kreditgebers nicht zustande.

Auch bei Verbraucherdarlehen gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht (BGB 495) das sich auch auf mit dem Darlehensvertrag verbundene Vertraege erstreckt.

@DerCAM

Sicher gibt es das. Nur wäre die Empfehlung den Kreditvertrag zu kündigen ein gewaltiger Schuss ins Knie, weil ja der Kaufvertrag noch immer Gültigkeit hätte. Der Kunde (Verbraucher) wäre ja dann gezwungen das Auto zu kaufen, und sich irgendwo anders das Geld zu besorgen. Der Ansatz hier muss also sein wie er aus dem Kaufvertrag rauskommt. Alles andere ist zwar gut für den Oberlehrer aber wenig hilfreich für den Fragesteller.

@DabbelJuh

Wenn der Verbraucherdarlehensvertrag ueber den Autohaendler geschlossen oder von diesem vermittelt wurde, ist davon auszugehen, dass der kaufvertrag und der Darlehensvertrag miteinander verbunden sind. Mit Widerruf des Darlehensvertrages wird dann auch der Kaufvertrag unwirksam.

Anders waere es nur, wenn der Darlehensvertrag voellig unabhaengig vom Kaufvertrag geschlossen wurde (also beispielsweise mit der eigenen Hausbank). Dann haben beide Vertraege wirklich nichts miteinander zu tun und ein Widerruf des Darleghensvertrages haette tatsaechlich keinen Einfluss auf den Kaufvertrag.

So, wie es der Fragesteller aber schildert, scheint es sich sehr wohl um ein vom Autohaendler zum Zwecke der Kauffinanzierung vermitteltes oder moeglicherweise auch selbst gewaehrtes Darlehen zu handeln. Dann bewirkt der Ruecktritt vom Darlehensvertrag auch die Unwirksamkeit des Kaufvertrages(sofern der Fragesteller Verbraucher ist).

@DerCAM

Mit Verlaub: Das stimmt alles. Wird hier auch an keiner Stelle bestritten. Was soll der Fragesteller nun tun. Die juristische Keule schwingen und warten bis in 3 Jahren der Prozess zu Ende ist. Er braucht einen praktischen Hinweis. Der kann lauten: tritt am Montag direkt vom Vertrag aus dem und dem Grund zurück. Oder gehe zum Anwalt. Oder mach dies oder jenes. Die Handlungsempfehlung sollte da sein. Meine kann durchaus nicht die einzige sein. Sie kann sogar unpraktisch sein. Falsch sollte sie nicht sein. Es gibt mit Sicherheit bessere. Generiere eine eindeutige Handlungsempfehlung und dann ist diese die eindeutig bessere. Genau deshalb gibt es aber dieses Forum. Man möchte Handlungsempfehlungen.

@DerCAM

Ergaenzend hier noch die Angabe des einschlaegigen Paragrafen: BGB 358 Abs. 2 und 3

@DabbelJuh

Die Empfehlung lautet ganz klar: Wenn die genannten Voraussetzungen zutreffen (er ist Verbraucher und die Finanzierung wurde vom Autohaus vermittelt oder ueber dieses geschlossen), dann soll er vom Darlehensvertrag zuruecktreten. Alle mit diesem verbundenen vertraege sind dann ebenfalls unwirksam (er braucht sein altes Auto nicht in Zahlung zu geben und das neue nicht zu kaufen).

Einen Rechtsanwalt braucht er dazu nicht. Mit der Ruecktrittserklaerung ist die Sache fuer ihn erst einmal erledigt. Sollte das Autohaus das anders sehen (was aufgrund der eindeutigen Rechtslage kaum zu erwarten sein duerfte), muss dieses ihn verklagen und nicht umgekehrt. Erst wenn dieser doch ziemlich unwahrscheinliche Fall tatsaechlich eintreten sollte, muss man sich mit der Frage beschaeftigen, ob Anwalt oder nicht. Vorher stellt sich diese Frage aber ueberhaupt noch nicht.

@DerCAM

Siehts du. Geht doch!!!! Eigentlich hat nun ein Satz gelangt.

@DerCAM

Schönen Dank für die wirklich hilfreichen Antworten. Ich werde am Montag dann zum autohaus gehen und den Vertrag rückgängig machen wollen. Ich welcher Form muss dies geschehen - gibt es da Vorgaben?

@dscholich

war heute im Autohaus. Der Verkäufer, der mir die unsinnige Kreditausfall- versicherung in den Vertrag mit reingesetzt hatte (ohne mich zu informieren oder gar zu fragen) hat den Vertrag schließlich zerrissen, nachdem er versucht hatte, dies als programmbedingtes Versehen darzustellen und mir als Entschuldigung die erste Inspektion gratis angeboten. Hab drauf verzichtet, gehe da nicht mehr hin. Schönen Dank nochmal!

Steht im Kleingedruckte auf der Rückseite des von dir unterschriebenen Kaufvertrages.

die rücktrittsbestimmungen stehen auf dem von dir unterschriebenen vertrag...

Nein!

@AlicBa

dann würde ich mir gedanken machen, da sowas eigentlich immer! im kleingedruckten des finanzierungsvertrags steht