Falsche Angaben im Kfz-Kaufvertrag.Kann ich vom Händer ein Teil der Kaufpreis zurückfordern?

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ja - arglistige täuschung, weil er die nutzung des autos eineinhalb jahre jünger gemacht hat. der wagen ist also nicht gerade 14, sondern schon 15 jahre alt.

fahr mal zum tüv und lass ihn checken. würde er im momentanen zustand die plakette bekommen?

übrigens: ein händler muss 6 monate für die zugesicherten eigenschaften, die beim kauf bestanden, einstehen. 18 monate älter mindern den wert des fahrzeugs.

viel erfolg, pony

Auch ein Autoverkäufer kann sich mal irren, Das ist nicht gleich arglistige Täuschung.Was hat denn jetzt bitte der TÜV damit zu tun. Der Käufer hat auch einen Fehler gemacht. Nämlich die Daten des Fahrzeuges bei Übergabe nicht überprüft.

@kieljo

Also ganz ehrlich... Ich glaube nicht das der Verkäufer sich geirrt hat. Das war Absicht. Beim KM Stand hat er sich einen Fehler bereits erlaubt, und zwar ca. 10.000km. Da ich das Auto dringend für Arbeit gebraucht habe, haben wir KM-Stand einfach korrigiert.

Klar, irren ist menschlich und Tippfehler können ja auch vorkommen aber die falschen Angaben standen ja auch im Onlineinserat (Mob... de) und zwei Fehlern auf einmal ist etwas merkwürdig.

Danke für dein Kommentar

@Ottonormal2012

man könnte mit einem gefaketen kaufinteresse überprüfen, ob er das öfter macht... dann wäre die absicht nachgewiesen...

@pony

...merci fürs sternle...

hoffe, du bekommst geld zurück - wenn nicht, nennt man das "lehrgeld"... denke, sowas wird dir nicht nochmal passieren.

lg

Lassen Sie es einfach gut sein - deswegen schaut das Auto auch nicht anders aus. Falls es wirklich zu einem Rechtsstreit kommen wird, müssen Sie sich fragen lassen, warum Ihnen das erst jetzt nach einigen Monaten erst aufgefallen ist. Anscheinend fährt es sich gut, sonst hätten Sie schon wegen anderer (und wichtigerer) Dinge "reklamiert" :-)

Und von einer Wertminderung kann man bei diesem Alter kaum mehr sprechen.

Eigentlich würde ich es auch sein lassen, es geht aber einfach ums Prinzip. Da ich außer PKW kein andere Möglichkeit hatte in die Arbeit zu fahren, musste ich an dem Tag gleich einen kaufen und der Händler hat das schamlos ausgenutzt. Das Auto war von Anfang an nur eine kurzfristige Lösung, bis ich meine finanzielle Lage stabilisiere. Klar, ich habe keine TOP Angebot erwartet und die vielen Macken haben sich im nachhinein auch bemerkbar gemacht, musste aber aus NOT das Auto behalten. Aber man kann doch wenigstens ehrlich sein und sagen hallo das Auto ist so und so Alt, hat folgende Macken, so viele KM-Stand, etc. würde ich in dem Moment fast alles akzeptieren. Aber Unehrlichkeit kann ich nicht ertragen. Das ist mein Problem!

Danke für Ihre Antwort...

Schau nochmal genau nach, ob das nicht das Datum ist, an dem der Fahrzeugtyp seine KBA-Zulassung erhalten hat.

Habe ich gerade... im Erstzulassung ist 14.01.1997 im Vertrag steht 07.1998. Vielen dank.

Tag der EZ ist im Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)oben links Feld (B).

Unten rechts Feld (8) ist das Datum der EG-Typgenehmigung.

Das wird häufig verwechselt.

Klar, versuchen kann man es. Glaube jedoch nicht das es erfolgsversprechend ist. Gerade bei einem alten Auto da noch iwie nen Cent zu sehen. Man muss halt beim Kauf selbst alles anschauen und Prüfen. Sonst ist man iwie ein wenig selbst Schuld. Klar ist das mies und absolut daneben. Aber mir wäre das den Stress nicht Wert. Geht ja im Endeffekt nur um ein paar Müde Kröten. Trotzdem viel Glück