Autoverkauf - Mitarbeiter einer Firma verkauft auto.

4 Antworten

Kannst du ausschließen, dass der Mitarbeiter dir den Wagen im Namen seiner Firma verkaufen will? Dann mußt du allerdings prüfen, ob er die entsprechende Kompetenz hat.

Wenn er dir den Kaufvertrag, mit dem er das Fahrzeug von der Firma erworben hat, nicht zeigen will, und im Fahrzeugbrief nach wie vor die Firma als Eigentümer steht, dann laß die Finger davon. Irgenwann könnte sich die Firma das Fahrzeug zurückholen und du bist dein Geld los. Allerdings wäre das eine strafbare Handlung des Mitarbeiters.

Ruf den Firmeninhaber oder Geschäftsführer an und frage, wem das Auto gehört und laß dir von ihm eine schriftliche Bestätigung geben, dass der PKW an den Mitarbeiter verkauft wurde. Nur dann kannst du sicher sein.

Bin ich auf der sicheren Seite wenn er mit Ne Kopie vom Vertrag gibt?? Er könnte diesen ja eigentlich auf fälschen oder??

@P22051995

In dem Fall käme zu einem Betrug auch noch eine Urkundenfälschung... nur mal so am Rande bemerkt.

Bin ich auf der sicheren Seite wenn er mit Ne Kopie vom Vertrag gibt?? Er könnte diesen ja eigentlich auf fälschen oder??

@P22051995

Ich an deiner Stelle würde die Firma auch dann kontaktieren und nachfragen, wenn er dir einen Kaufvertrag vorlegt.

[...] das Auto ist auf eine Firma angemeldet [...]

Und? Derjenige, der die Papiere hat, ist der Eigentümer, also der materiell Berechtigte.

[...] dass ich mit dem Mitarbeiter (als Privatperson) ein Kaufvertrag über das Auto abschließe [...]

Im Prinzip spricht nichts dagegen.

[...] Der Mitarbeiter behauptet das er das Auto von seinem chef abgekauft hat und kann es nun weiterverkaufen. [...]

Und ZACK! ist er keine Privatperson, sondern ein Gewerbetreibender. Wenn man kaufmännisch handelt (etwas kaufen, um es später wieder zu verkaufen), ist man für den Fiskus Gewerbetreibender und somit steuerpflichtig. Könnte auch Einfluss auf die Gewährleistung haben, denn die darf er als Gewerblicher nicht per Definition ausschließen...

[...] Ist der Kaufvertrag dann nichtig? [...]

Wenn du mit gutem Recht annehmen kannst, dass das Auto ihm tatsächlich gehört (dass er den Brief, den Schein und alle Schlüssel zum Wagen hat, ist ein gutes Zeichen), gibt es etwas wie "gutgläubigen Erwerb". Du wirst tatsächlich Eigentümer des Autos, und wenn es ihm nicht gehört, ist er selbst derjenige, der das Problem hat. Seine Firma wird dann wohl mit ihm ein Hühnchen zu rupfen haben.

Wenn du allerdings weisst (!), dass er nicht der Eigentümer ist (z.B. das Auto gar gestohlen ist, er es unterschlagen hat o.ä.), gilt dieser gutgläubige Erwerb natürlich nicht.

Salvatorischer Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt, daher stellt obiges meine Meinung dar, aber keineswegs eine verbindliche Rechtsberatung! Die darf nämlich nur ein Jurist geben.

Wenn er dir glaubhaft versichert, dass er Eigentümer des Autos ist (eben z.B. durch die Erklärung, dass er es vom Chef abgekauft hat), ist das OK. Wenn du Gründe hast, zu zweifeln, dann solltest du dich durch einen Anruf bei dem Unternehmen absichern.

Der Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsnachweis. Was da drinsteht ist - relativ - unerheblich. 

Das ist Ne kleine Firma. Was ist wenn die Firma behauptet, dass der Mitarbeiter das Auto gar nicht verkaufen dürfte?? Dann wäre ich ja nie Eigentümer vom Fahrzeug oder?

@P22051995

Genau das mußt du prüfen. Setz dich direkt mit der Firma in Verbindung.

@P22051995

Eben. Du musst alle berechtigten Zweifel an der Eigentümerschaft ausräumen. Und du bist ja gerade am Zweifeln, gelle? Und ein Anruf bringt Klarheit.

Ruf die Firma an und frage nach ob der Mitarbeiter berechtigt ist das Auto zu verkaufen bzw. ob es richtig ist, dass der Mitarbeiter das Auto von der Firma gekauft hat und somit auch sein frei verfügbares Eigentum ist.