Name falsch geschrieben auf dem Kaufvertrag-

8 Antworten

kaufverträge haben in deutschland keine zwingende form...es bedarf nur zwei willenserklärungen. die unterschrift an sich ist wichtig... du kannst unterschreiben wie du möchtest. es müssen eh nur die ersten 3 buchstaben erkennbar sein!

Wer sollte die Gültigkeit anzweifeln? Käufer und Verkäufer waren sich ja einig. Trotz der Schreibfehler kann man erkannen, dass der Käufer gemeint ist. Er hat unterschrieben, das hätte der Verkäufer ja nicht zugelassen, wenn der Käufer gar nicht gemeint gewesen wäre.

wenn im Kaufvertrag der Verkäufer und Käufer über weitere Daten (Adresse, Telefon, Geburtsdatum) als Ganzes zu identifizieren sind, dann machen kleine Schreibfehler nichts aus - der Vertrag ist trotzdem gültig

Nein aber man sollte dies dem Verkäufer Mitteilen und die Daten berichtigen ist sicherer!!!

Er ist nicht ungültig, weil der Kaufvertrag vom Käufer unterschrieben wurde.