differenzbesteuert - welche vorsteuer kann geltend gemacht werden?

4 Antworten

Bei der Differenzbesteuerung wird im Gegensatz zur üblichen Methodik nur der Unterschiedsbetrag zum Einkaufspreis der Umsatzsteuer unterworfen. In Ermangelung der ausgewiesenen MWST kann daher für diesen Artikel der Käufer auch keine Vorsteuer abrechnen, somit ist es praktisch dem Erwerb von Privat gleichzusetzen. Darauf hätte der Verkäufer allerdings vor Vertragsabschluss hinweisen müssen.

JoWaKu  21.10.2008, 17:14

Stimmt so. :-)

DH

Da ist keine MWST drinnen: Er hat sich korrekt verhalten: hier aus obigen Link zitiert

Die Umsatzsteuer darf in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen werden.

Es ist eine Rechnung ohne Umsatzsteuer (ohne gesonderten Ausweis der im Verkaufspreis enthaltenen Umsatzsteuer) auszustellen (Gesamtpreis = 1.150 Euro).

Dies gilt auch dann, wenn der Wiederverkäufer einen Gebrauchtgegenstand an einen anderen Unternehmer liefert, der eine gesondert ausgewiesene Steuer aus dem Erwerb dieses Gegenstandes als Vorsteuer abziehen könnte. Liegen die Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung vor und weist ein Wiederverkäufer für die Lieferung eines Gebrauchtgegenstandes die auf die Differenz entfallende Steuer gesondert aus, haftet er hierfür. In der Rechnung ist auf die Anwendung der Regelungen der Differenzbesteuerung ist in der Rechnung gesondert hinzuweisen.

Letzteres hat er getan! Hinweis in der Rg allein genügt demnach!

Die Anwendung kann erfolgen wenn es sich z.B. um gebrauchte Artikel handelt. Bei Neuware vom Händler muss die MWST ausgewiesen werden. Es sei denn das Unternehmen ist als Kleinunternehmen nach § 19 Abs. 1 USTG befreit:

http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/umsatzsteuer_mehrwertsteuer_national/Differenzbesteuerung.jsp

kanadu 
Fragesteller
 21.10.2008, 18:30

so sehe ich das auch. Danke für den Link.

http://www.stb-mundorf.de/ustg/25a.htm §§ lesen hilft erstmal. ich wühl mich da jetzt nicht durch...