differenzbesteuert - welche vorsteuer kann geltend gemacht werden?
Ich bestelle im Internet Software per Vorkasse. Die Software wird geliefert und in der beiliegenden Rechnung wird anstelle der MwSt nur der Hinweise. Differenzbesteuert nach §25a USTG ausgegeben. ( Also kein Betrag, wie hoch der MwSt Anteil ist.) Auf mehrfache Anfrage beim Handler schreibt dieser dann irgendwann, dass ich einen Artikel gekauft hätte der differenzbesteuert wäre insofern auch keine MwSt ausgewíesen werden muss. (??) Das wirft gleich eine Reihe von Fragen auf: 1. weil man beim Kauf neuer Software davon ausgeht, dass 19% Mwst enthalten sind, wie muss darauf hingewiesen werden, dass nur differenzbesteuert wirde. 2. braucht bei differnzbesteuerung kein Mwst Betrag in der Rechnung ausgeführt zu werden ? Woher weiss man dann, welcher Vorsteuerbetrag geltend gemacht werden kann?
MFG
4 Antworten

Bei der Differenzbesteuerung wird im Gegensatz zur üblichen Methodik nur der Unterschiedsbetrag zum Einkaufspreis der Umsatzsteuer unterworfen. In Ermangelung der ausgewiesenen MWST kann daher für diesen Artikel der Käufer auch keine Vorsteuer abrechnen, somit ist es praktisch dem Erwerb von Privat gleichzusetzen. Darauf hätte der Verkäufer allerdings vor Vertragsabschluss hinweisen müssen.

Stimmt so. :-)
DH

Da ist keine MWST drinnen: Er hat sich korrekt verhalten: hier aus obigen Link zitiert
Die Umsatzsteuer darf in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen werden.
Es ist eine Rechnung ohne Umsatzsteuer (ohne gesonderten Ausweis der im Verkaufspreis enthaltenen Umsatzsteuer) auszustellen (Gesamtpreis = 1.150 Euro).
Dies gilt auch dann, wenn der Wiederverkäufer einen Gebrauchtgegenstand an einen anderen Unternehmer liefert, der eine gesondert ausgewiesene Steuer aus dem Erwerb dieses Gegenstandes als Vorsteuer abziehen könnte. Liegen die Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung vor und weist ein Wiederverkäufer für die Lieferung eines Gebrauchtgegenstandes die auf die Differenz entfallende Steuer gesondert aus, haftet er hierfür. In der Rechnung ist auf die Anwendung der Regelungen der Differenzbesteuerung ist in der Rechnung gesondert hinzuweisen.
Letzteres hat er getan! Hinweis in der Rg allein genügt demnach!

Die Anwendung kann erfolgen wenn es sich z.B. um gebrauchte Artikel handelt. Bei Neuware vom Händler muss die MWST ausgewiesen werden. Es sei denn das Unternehmen ist als Kleinunternehmen nach § 19 Abs. 1 USTG befreit:
http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/umsatzsteuer_mehrwertsteuer_national/Differenzbesteuerung.jsp

so sehe ich das auch. Danke für den Link.

http://www.stb-mundorf.de/ustg/25a.htm §§ lesen hilft erstmal. ich wühl mich da jetzt nicht durch...