gebrauchtwagen kauf festgestellt als reimport welches recht habe ich?

4 Antworten

Warum möchtest Du denn Dein Geld zurück oder den rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.. Wo ist der Mangel, Dein Schaden? Du solltest Dich mal dringend mit dem Thema RE-Import beschäftigen.... Dein Plan einer rechtlichen Auseinandersetzung könnte arg peinlich werden...

Wenn Du eine deutsches Auto kaufst dann kannst Du auch davon ausgehen dass es auch ein deutsches Auto ist... Aus welchem Land dieses nun verkauft wurde... das spielt wahrlich keine Rolle....

Eigentlich kannst du nichts dagegen machen, weil der (Privat)Verkäufer nicht gelogen hat. Es gibt z. B. das Auto Marke XYZ. In DE kostet das Kfz. 55.000,- Euro, in Rumänien 43.000,- Euro. Deshalb RE-Import. Angenommen, in Rumänien müssen die Kfz z. B. mit gelben Scheinwerfern ausgestattet sein, werden die für Rumänien auch so gebaut.

Wenn du als Privatkäufer ein deutsches Auto willst, heißt das, dass du ein Auto erwartetst, das den deutschen Zulassungsvorschriften entspricht. Das wäre auf "Treu und Glauben" die Formulierung, wie es ein privater Käufer "verstehen muss". Ein Gewerblicher (Händler) weiß da Bescheid, da zieht dieses Argument nicht. Gelbe Scheinwerfer wären da schon ein Problem. Es gibt vielleicht noch andere Änderungen, die richtig teuer werden können, wenn man auf "deutsch" umändern muss.

Sollte das Kfz den deutschen Zulassungsvorschriften entsprechen, hast du ein deutsches Auto, das auch den deutschen Zulassungsvorschriften entspricht. Also, bitte nicht den Verkäufer verklagen, du zahlst nur drauf.

Sollte es ein RE-Import sein, der nicht den deutschen Zulassungsvorschriften entspricht, hast du sehr gute Chancen, da der Verkäufer mit seinem "juristischen Wortspiel" dich hereingelegt (in die Irre geführt - betrogen) hat. Dann verklag den schlauen Fuchs.

Ein Reimport IST ein deutsches Fahrzeug! Wo wurde es denn sonst gebaut? Nur hat es einen (meist recht kurzen) Umweg beispielsweise über Skandinavien genommen. Solange das Fahrzeug also in Deutschland gebaut, als Neufahrzeug kurzzeitig exportiert und sofort wieder importiert wurde, ist es noch immer ein Fahrzeug deutscher Produktion. Hier wirst Du wohl kaum Möglichkeiten haben, gegen den Verkäufer vorzugehen.

Wo ist denn dein Problem mit RE-Import ? Das Auto ist nicht schlechter oder besser. Die Ausstattung kann variieren, die kanntest du aber beim Kauf. Es ist mir nicht wirklich bekannt, dass es bei einem Gebrauchtwagen in diesem Fall eine Wandlungsmöglichkeit gibt. Bei einem Neuwagen von einem Vertragshändler wäre es schon anders.