Autorückgabe nach Kauf von Privat ohne Kaufvertrag?

5 Antworten

Ich bin kein Rechtsexperte, aber soweit ich weiß, gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung. Als Privatverkäufer kannst du diese Gewährleistung allerdings ausschließen. Dass du die Gewährleistung ausgeschlossen hast, musst du nachweisen, sonst gilt sie. Zumindest könnte das die Argumentation des Händlers sein. 

Auf der anderen Seite bist du als Privatverkäufer schon geschützt und für den Händler gelten besondere Sorgfaltspflichten, die er offenbar nicht allzu ernst genommen hat. 

Auf jeden Fall eine ungute Situation. Wenn der Käufer anfängt, mit Sachmängelhaftung zu argumentieren und wenn er rechtlich versiert zu sein scheint, dann könnte es sinnvoll für dich sein, einen Anwalt um Rat zu fragen. 

Ohne Vertrag stehst Du zwar blöd da, der aber auch. Du könntest ihn ja wegen Diebstahls anzeigen (er kann nicht beweisen, dass er das Auto von Dir gekauft hat)... Beim Gebrauchtwagenkauf von Privat gilt "Gekauft wie gesehen". Er (gerade er als Händler) hätte vor dem Kauf auf Mängel testen sollen. 

Insgesamt eine komische Geschichte. Wenn ich als Händler ohne Vertrag kaufe, habe ich doch Dreck am Stecken, oder?

Also Diebstahl geht ja nicht, da er ja alle Papiere hat. Außerdem finde ich das etwas daneben. Ich will ja nur das Auto nicht mehr zurücknehmen. Ich als Laie hab keine Ahnung von Autos und wenn er als "Fachmann" die Mängel nicht bemerkt...

@AcidSid

Ich habe nicht gesagt, dass Du es sollst, sondern dass Du es könntest. Auch wenn er alle Papiere hat, er kann erst mal nicht nachweisen, dass das Auto ihm gehört. Er ist ja nicht eingetragen (außer, er hat das schon erledigt).

Sag ihm, als Privatverkäufer gelte "Gekauft wie gesehen" und Du seiest nicht zur Rücknahme oder Gewährleistung verpflichtet und er solle Dich doch verklagen. Es sollte ihm schwer fallen, damit vor Gericht durchzukommen. (btw. Hast du einen Zeugen, der bei dem "Verkauf" dabei war? Hat er einen?)

@Girschdien

Ja, schon klar ;) So hab ich es auch nicht verstanden.

Er hat zwei ich habe einen. 

@AcidSid

Dann mach es so. Du bist und bleibst Privatverkäufer und kannst hoffentlich glaubhaft versichern (vor Gericht), von den Mängeln nichts gewusst zu haben.

Ohne eine Vereinbarung hast du wohl Pech. Hast so ja keine Absicherung.

Genauso wenig wie er, oder nicht?

@AcidSid

Ja, von beiden seiten aus

Wenn ich mich nicht irre besteht bei sowas gekauft wie gesehen. Solange dir davon nichts bekannt war, bist du auch auf der sicheren Seite.

Ich nehme an der will noch ein bisschen Geld reinholen mit dem Auto.

das ist nur ein trick  des händlers?

gehe mal zur polzei und frage ob der dies schon öfters gemacht hat?