Bei Zwangsräumung: Löst ein Antrag auf Vollstreckungsschutz ein schwebendes Verfahren aus wenn der Räumungstermin bereits feststeht?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein die Antragsstellung hat keine aufschiebende Wirkung. Würde aber den Gerichtsvollzieher von dem Antrag in Kenntnis setzen. Er kann dann selber aktiv werden und vielleicht sogar eine schnelle Bearbeitung erreichen. 

Je nach Einzelfall kann aber auch das Ordnungsamt noch tätig werden und sollte kein Platz im Obdachlosenheim vorhanden sein etc. sogar die Wiedereinsetzung in die Wohnung anordnen. Dagegen ist der Vermieter dann machtlos. Die können auch helfen bezüglich einer Unterkunft wie eben das Obdachlosenheim!

Wenn die Bekannte im Leistungsbezug beim Jobcenter etc. sein sollte, dann würde ich empfehlen vor Ort ebenfalls vorstellig zu werden.  ABER NICHT OHNE BEISTAND. Dort die Situation schildern und in allerhöchster Not die Kostenübernahme für einen Transporter und einen Lagerraum beantragen wo die Sachen untergebracht werden. Weil je nach Räumung darf der Vermieter die Gegenstände dann eben "einkassieren" Packen würde ich auf jeden Fall.

Mir ist völlig egal wie es dazu gekommen ist. Wenn aber  bereits Fristen verstrichen sind, dann spielt oftmals auch die Gesundheit eine Rolle. Würde daher evtl. auch mit dem Hausarzt reden und bevor man auf der Straße landet sich mal für einige Zeit einweisen lässt. Ja ich meine Psychiatrie um mal wieder sein Leben in den Griff zu bekommen. Vorab empfehle ich aber eine Vorsorgevollmacht, damit keine Behandlungen gemacht werden denen man nicht zustimmt. Ist nur eine Idee... 

Wie gesagt ist die Bekannte vielleicht schon im Leistungsbezug, dann eben mit Hilfe vom JC dann auch eine andere Wohnung suchen. 

Wenn die Bekannte mit allem überfordert ist, vielleicht wäre es dann auch sinnvoll, dass Freunde, Bekannte, Familie zusammen anpacken und alles zusammen packen. Ist zwar nen großer Eingriff in die Privatsphäre aber geht dann eben nicht anders. Auspacken geht immer. Du musst aber davon ausgehen, dass der Schutz nicht greifen wird und der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht..

Je nach Stadt gibt es auch Initiativen die bei drohender Obdachlosigkeit und Räumung aktiv werden und oftmals auch Vermieter zum Umdenken bewegt haben. 

Wünsche der Bekannten alles gute!

xAdmiralAckbarx  11.06.2016, 17:37

Der Räumungschutzantrag und der Vollstreckungsschutzantrag dürfte übrigens das Selbe sein. Wenn keine Gründe vorgebracht werden die eine verspätete Antragsabgabe rechtfertigen, dann hat sich dieser Antrag also bereits erledigt. 

Angel941 
Fragesteller
 11.06.2016, 18:10

Vielen Dank für die ausfühliche Antwort und den Tipps.

Meine Bekannte erhielt die Kündigung aufGrund von Mietminderung wegen Schimmelbefall. Die ganze Wohnung ist davon betroffen. Der Vermieter hat alles ignoriert und nach der Kündigung die Räumungsklage veranlasst.

Trotz Widerspruch und allem ging die Zwangsräumung durch.

Und ja, sie ist im Leistungsbezug. Vielleicht kann man wirklich noch etwas übers JC etwas erreichen.

Beim Vollstreckungsschutzantrag wegen Härtefall, drohender Obdachlosigkeit usw. hat sie bereits ein Attest ihres Psychiologen mit eingereicht.

Es ist für mich echt nur schwer zu verstehen, warum sie erst jetzt (so spät) damit auf mich zugekommen ist und um Hilfe gebeten hat.

Räumungsschutzantrag und Vollstreckungsschutzantrag sind wirklich zweierlei. Ich hatte mich für sie schlau gemacht was noch geht, eben weil die Frist für Räumungsschutz schon abgelaufen war.....

Schade das dieser Antrag keine aufschiebende Wirkung der Vollstreckung hat. Darauf hatte ich gehofft

xAdmiralAckbarx  11.06.2016, 18:25
@Angel941

Ich hoffe erst mal, dass es sich um ein Attest von Psychiater und nicht vom Psychologen hat. Zweites sind nämlich keine Ärzte. Solche Anträge gehen aber wirklich sehr selten durch.. 

Wenn sie sich aber in ärztlicher Behandlung befindet. Dann kannst du davon ausgehen, dass durch solch ein Ereignis die Krankheit daran schuld ist, dass sie sich erst so spät meldet. Die Psyche versucht durch eine vermeintliche Schutzfunktion die schlechten Gedanken an die Räumungsklage zu blockieren. Dazu können dann solche Gedanken wie "ist doch eh alles egal" kommen. Dir als Umfeld bleibt da erst mal nichts anderers übrig als dies hinzunehmen. Es gibt aber auch Selbsthilfegruppen wo man als "Angehöriger oder Freund sich über die Situation informieren kann. 
Ich hatte mal eine Partnerin mit einer bipolaren Störung und starken Depressionen. Ist ein schmaler Grad zwischen Verständnis und allem. Wichtig ist nur, dass deine Bekannte sich Hilfe holt und auch am Ball bleibt. Vielleicht kannst du sie auch bei allen Wegen begleiten und vielleicht auch beim Gespräch beim Psychiater beiwohnen. Je nach schwere der Krankheit gibt es so viele Möglichkeiten der Hilfe. Das ambulante betreute Wohnen zum Beispiel die aktiv dabei helfen können alles wieder in den Griff zu bekommen. Da ist dann jemand der Unterstützt bei Gängen zu Ämtern, Ärzten etc.. Haushaltsplanung. Daran arbeitet, dass Rechnungen und Schreiben vom Gericht z.B. nicht liegen bleiben und einfahc mal fragen "haben sie die Woche Post bekommen. Nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Betreuung! 
In der Zwischenzeit gibt es auch den sozialpsychologischen Dienst der ähnliche HIlfe anbietet in der Übergangszeit. 

Nach Hilfe fragen ist für sie 100%ig der schwerste Schritt gewesen.

Dann les dir mal den Absatz 3 hier durch..
https://dejure.org/gesetze/ZPO/765a.html

Ist wirklich das Selbe...

Angel941 
Fragesteller
 11.06.2016, 19:31
@xAdmiralAckbarx

Zitat:Nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Betreuung!

Ich befürchte leider das es auf darauf hinaus laufen wird, da das AG ihr bereits geschrieben hat, das eine Betreuung angeregt wurde und der Arzt XY zur Terminabsprache zwecks Begutachtung auf sie zukommen wird. Das war jedoch noch vor ihrem Hilferuf

xAdmiralAckbarx  11.06.2016, 19:38
@Angel941

Die Vorsorgevollmacht ist jetzt um so wichtiger!  Unbedingt mit dem Psychiater besprechen ob er eine gesetzliche Betreuung für notwendig hält und ebenso wichtig ob man die wenn zeitlich begrenzen muss.. Hast du das Attest mal lesen können?

Angel941 
Fragesteller
 11.06.2016, 19:59
@xAdmiralAckbarx

Nein leider konnte ich es nicht lesen. Also der Psychiater bei dem sie in Behandlung ist..... (seit 2 Jahren krank geschrieben) hat ihr gesagt, er werde im Attest übertreiben, schwere Depressionen usw. und eine Zwangsräumung könnte eine Suizidgefahr auslösen.

Zig nummern hat er aus dem Katalog angeblich aufgeführt. Wie gesagt, ich habe es selbst nicht zur Vorlage. Er war der Meinung, das all die Gründe die er aufführte eine Zwangsräumung verhindern würden.

Wenn der Schuss mal blos nicht nach hinten losgeht.

Der Arzt vom Gericht, welcher sie begutachten will ist jedoch ein anderer. Mit welchem von den beiden sollte man das besprechen? Hat ihr behandelnder Arzt überhaupt Einfluß auf die angeregte Betreuung, oder zählt nur die Begutachtung des Arztes, welcher vom Gericht bestellt wurde?

xAdmiralAckbarx  11.06.2016, 20:11
@Angel941

Mit einer Vorsorgevollmacht hatte sie auch einen direkten Einfluss auf die Ärztewahl. Eine Zwangsbegutachtung kann damit verhindert werden.  Hier wäre aber dann der Gang zum Anwalt zu empfehlen. Beratungsschein gibt es beim Amtsgericht. Kann auch beim Anwalt beantragt werden, wenn die Zeit knapp wird. Die Gefahr besteht tatsächlich. Der Richter könnte mit Hilfe des Attests bereits eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie beschließen (Suizidgefahr). Dann hätte sie aber auch zumindest mal eine Unterkunft. Ist alles wirklich ein Gang auf Messersscheide.. Ich würde zum Anwalt in Kombination mit dem derzeitigen Psychiater raten. Packen Packen Packen ist jetzt aber wirklich angesagt.. Montag die Kosten für den Transporter und das Lager klarmachen. Übrigens kann auch eine Garage von Bekannten diesbezüglich angemietet werden etc. oder sogar nen Kellerraum.. 

Angel941 
Fragesteller
 11.06.2016, 20:58
@xAdmiralAckbarx

Ich hatte sie vorhin zwischendurch angerufen und ihr mitgeteilt, das der Vollstreckungsschutzantrag keine aufschiebende Wirkung hat und das sie noch heute irgendwie Kartons besorgen und mit Packen anfangen soll. Sie ist einem Nervenzusammenbruch nahe. Ein Auto hat sie auch nicht.

Eigentlich ist sie nur eine entfernte Bekannte. Ich bin ihr nur 3 x vor mehr als 2 Jahren begegnet. Da sie jedoch niemanden hat, hat sie sich jetzt nach über 2 Jahren an mich erinnert. Ich weiß nur aus Ihrer Erzählung, das sie zu Ihrer Tochter seit Jahren auf eigenen Wunsch keinen Kontakt mehr hat. Geschwister hat sie auch keine, Eltern auch nicht mehr. 

Da wird es dann schwierig mit der Vorsorgevollmacht. Wen einsetzen? Und all die Wege Arzt, Anwalt, Jobcenter, Lagerfindung und Packen.......

Sie tut mir echt leid, aber meine Hilfe ist auch nur begrenzt möglich, da sie auch zu weit weg wohnt und die öffentlichen Verkehrsmittel sehr ungünstig sind.

xAdmiralAckbarx  11.06.2016, 21:20
@Angel941

Sie soll morgen zum sozialpsychatrischen Dienst gehen! Welche Stadt ist das denn?

Angel941 
Fragesteller
 11.06.2016, 21:35
@xAdmiralAckbarx

Sie wohnt in einem Dorf der zum Kreis Lörrach gehört. Auch sehr umständlich zum hinkommen. Bus>Bahn über Basel>Lörrach

Haben diese Dienste denn Sonntags geöffnet?

xAdmiralAckbarx  11.06.2016, 21:46
@xAdmiralAckbarx

Aber am Ende noch was. Wenn du merkst dass dich das selbst belastet, dann musst du für dich eine klare Entscheidung treffen! Ich finde du hast ihr für eine ferne Bekannte bereits sehr geholfen. Ihr Infos beschafft etc.. Lass dich zur Not selbst beraten bei der telefonseelsorge z.B.. So ein Erlebnis kann auch für einen gesunden Menschen sehr hart zu sein. Das alles mitzubekommen etc.. Schützen musst du dich selbst auch auf jeden Fall.. 

Angel941 
Fragesteller
 11.06.2016, 22:00
@xAdmiralAckbarx

ღ*ღ*ღ Herzlichen Dank ღ*ღ*ღ  für die Guten Ratschläge, Informationen und die aufgebrachte Zeit.... und ein Schönes WE.

Ich werde jetzt mal für sie nach Lagermöglichkeiten suchen

Angel941 
Fragesteller
 11.06.2016, 22:23
@xAdmiralAckbarx

.Deine letzte Nachricht hatte ich nach meinem Gruß bekommen.

Ist ja lieb sich auch noch um mich zu Sorgen.

Ich kann das schon soweit verkraften. Ich weiß nur eines mit Sicherheit. Ich kann die Verantwortung zur Vorsorge für diese Frau leider nicht übernehmen, da sie am Ende gegen jedwede Abmachung dann doch anders agiert.

Ich hatte vorgestern stundenlang mit ihr geredet und ihr in Anbetracht der angeregten gerichtlichen Betreuung davon abgeraten dieses Attest bei Antrag auf Vollstreckungsschutz zu verwenden. Ich hatte angeraten den Antrag nur auf sozialen Härtefall auszulegen. Ich hatte ihr auch alle erdenklichen Gründe dazu gereicht.

Außerdem hatte ich sie gebeten sich eine Geschäftsfähigkeitsbescheinigung vom Arzt unterschreiben zu lassen, was sie auch tat. Des weiteren hatten wir besprochen, dann eine Patverfü mit Versorgungsvollmacht auszustellen.

http://www.patverfue.de/

Alles war besprochen, um das ich ihr helfen könnte bezüglich der Begutachtung. Ich wollte sie zu diesem Gang dann begleiten. So wäre es zu keiner Begutachtung gekommen.

Aber nee..... Am nächsten Tag rief sie mir dann nach der Antragsstellung an und teilte mir mit, dass sie es jetzt doch nicht so wie besproechen sondern mit Attest eingereicht hätte, weil sie über Nacht zu der Ansicht kam, es wäre so besser.

Ich mache ihr keinen Vorwurf. Es ist ihre freie Selbstbestimmung dies zu tun. Wenn ich jedoch ihren blinden Aktionismus, auch aus dem Vorfeld der Sache dazu betrachte, so ist mir das zuviel Verantwortung, weil ich mich nicht auf ihr Wort verlassen kann.

johnnymcmuff  11.06.2016, 23:17

Da hat sich aber einer richtig ins Zeug gelegt mit seiner Antwort, alle Achtung.  :-)

Wäre schön, wenn alle Beiträge so wären, nur vielleicht nicht so lang.

Angel941 
Fragesteller
 14.06.2016, 16:39

Gute Nachrichten!

Der Eilantrag auf Vollstreckungsschutz v. 10.06 wurde als Beschwerde an das Landesgericht weitergeleitet.

Das LG hat heute (14.06.) per Beschluss die Vollstreckung für morgen früh erstmal ausgesetzt laut GV !!! Der komplette Aparat wurde für alle Beteiligten tel. abgeblasen....... :)

xAdmiralAckbarx  14.06.2016, 16:48
@Angel941

Das hört sich doch mal super an...  Der Richter den Antrag auf Vollstreckungsschutz nicht automatisch als Beschwerde werten brauchen. Also ein großes Entgegenkommen des Richters. Den Vollstreckungsschutz als solches hätte er dann wohl aber auch abgelehnt. Hängt sicherlich mit der Betreuung zusammen die bereits vom Richter angeregt wurde... 

Du meinst wohl, ob der Antrag eine aufschiebende Wirkung hat. Nein, das hat er nicht. Im Regelfall wird das Vollstreckungsgericht aber vor dem Räumungstermin entscheiden, wenn der Antrag nicht gerade einen Tag davor eingeht. Ich kann dir aber auch gleich sagen, dass solche Anträge nur sehr selten erfolgreich sind. Da hier die zweiwöchige Frist nach § 765a III ZPO nicht gewahrt wurde, dürfte er aber ohnehin als unzulässig zurückzuweisen sein.