Hausfriedensbruch Ferienwohnung?
Hallo zusammen,
wir haben über Silvester für eine Woche eine Ferienwohnung als Einliegerwohnung in einem großen Haus, in dem der Vermieter mit wohnte, im Sauerland gebucht.
Mein Sohn (14) hatte am ersten Tag keine Lust, etwas mit uns zu unternehmen und verblieb in der Wohnung. Plötzlich ging wohl die Haustür auf und jemand rief"Hallo", mein Sohn grüßte zurück und niemand sprach uns später auf etwas ein, warum man in unserer Wohnung war. (Schlüssel hat nur noch der Eigentümer) Dies brachte uns darauf, dass man sich -aus welchem Motiv auch immer- Zugang zu unserer Wohnung in unserer Abwesenheit verschafft hat.
Also wandten wir den "Zetteltrick" an, mit dem man mittels eines eingeklemmten Zettels oben an der Tür sehen kann, ob jemand in der Wohnung war und siehe da, der Zettel lag unten an unseren Schuhen an den jeweiligen nächsten zwei Tagen. Ein Gespräch mit den Vermietern haben wir verworfen, da er es ´sicher bestreiten würde und es auch keine Notsituation gab für einen "Besuch."
Wir verließen die Unterkunft früher und machten eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bei der hiesigen Polizei. (passieren wird wahrscheinlich nichts) Ich schickte der Vermieterin eine Email mit Kopie der Anzeige und dem Hinweis darauf. Jetzt flattert uns dreisterweise eine Nebenkostenabrechnung herein, was kann man tun?? Es kann doch nicht sein, dass solche Leute Unterkünfte vermieten dürfen? Über eine Plattform wurde nicht gebucht und bei Rezensionen muß man ja anscheinend auch ganz vorsichtig sein....
9 Antworten
Hier handelt es sich um 2 voneinander getrennt zu betrachtende Sachverhalte.
- Hausfriedensbruch. Das wird die Polizei ermitteln
- Nebenkosten. Hier kommt es darauf an, ob dies vertraglich vereinbart wurde. Das steht in Eurem Vertrag.
Dann bemängeln und belegen.
Das kommt doch ganz auf den Vertrag an. Es handelt sich hier nicht um einen Wohnungsmietvertrag, sondern um die Anmietung einer Wohnung zwecks Erholung und da gelten ganz andere Bedingungen.
Möglicherweise steht was von Zimmerservice im Vertrag, der es dem Vermieter erlaubt, z. B. 1x täglich in die Wohnung zu gehen, sie zu reinigen, sie evtl. auch zu lüften und so für Euer Wohlbefinden zu sorgen.
Wie steht es da bei dieser Ferienwohnung?
Und die Nebenkosten müßten auch im Vertrag stehen.
Ich denke, ihr bewegt Euch auf ganz dünnem Eis.
Nein, sie war ohne jeglichen "Service" gebucht. Die Nebenkosten sind abzurechnen, jedoch haben wir uns geringere Zählerstände notiert bzw. fotografiert!
Ihr seid früher abgereist, aber die Wohnung muss weiter beheizt werden und bei der Reinigung wird auch Wasser gelaufen sein. Strom sowieso. Insofern kann es gut sein, dass die Zählerstände vom letzten Tag Eures gebuchten Aufenthalts genommen wurden.
Ihr habt ohne Service gebucht und nun kommt es immer noch auf das Kleingedruckte der Anmietbedingungen an. Gibt es so etwas oder einen Hinweis auf irgendwelche allgemeinen Bedingungen, die ihr akzeptiert habt?
Na ja, die Fotos hätten Sie bei der gemeinsamen Ablesung mit dem Vermieter bei der Schlüsselübernahme fertigen sollen und keinesfalls später!
Da wundert es dann wohl kaum, dass die Verbrauchswerte geringer wurden.
Wenn ihr nach Mietende ohne Herausgabe der Fewo an den Vermieter abgefahren seid, dann nützen euch die abgelesenen Zählerstände nichts. Die "Nebenkosten" waren tatsächlich nur auf verbrauchsabhängige Kosten reduziert und vereinbart?
Das hängt alles vom Mietvertrag und den eventuellen AGB's ab.
Wenn vertraglich festgehalten wurde, dass der Vermieter die Wohnung (auch in Eurer Abwesenheit) betreten kann (wofür auch immer), dann könnt Ihr Euch darüber nicht beschweren, denn der Vertrag wurde vom Vermieter eingehalten und Ihr habt den Mietzins plus Nebenkosten zu zahlen. Die Strafanzeige ist dann auch sinnlos.
Findet sich im Vertragswerk kein solcher Passus, steht dem Vermieter ein Zugangsrecht nur im Gefahrenfall zu. Tägliche Kontrollbesuche sind nicht statthaft und könnten zum Rücktritt vom Vertrag führen – vermutlich aber erst nach ausdrücklichem Hinweis dem Vermieter gegenüber.
Die Strafanzeige ist möglich, scheint mir aber überreagiert. Vor allem mit dem Übersenden der Kopie habt Ihr Euch eher in den Ruf gebracht, dem Vermieter eins auswischen zu wollen, als die Schutzrechte unseres Staates rechtmäßig zu beanspruchen.
Wie andere schon sagten, geht lieber zum Anwalt, dem Ihr dann auch leichter alle Fakten unterbreiten könntet als hier im Forum "die Hosen runter zu lassen" und den Vermieter vielleicht mitlesen zu lassen.
Die Nebenkostenabrechnung wird rechtes sein, denn sie gehört ja zur Miete, je nach Vertrag.
Sie hat nichts mit der Anzeige gegen Unbekannt wegen Hausfriedensbruch zu tun.
Du hast Wohnraum gebucht und demnach nicht gemietet. Buche ich ein Hotelzimmer, dann ist es jedoch notwendig, dass dort die Zimmer gereinigt werden und ich bezahle den Service gleich mit, was bei einer Ferienwohnung wohl ganz anders ist.
Mein Rechtsverständnis sagt mir jedoch, dass es ganz bestimmt nicht in Ordnung ist, dass die Nebenkosten separat abgerechnet werden, weil die eben pauschal im Mietpreis mit eingerechnet sein sollten. Vielleicht hast Du jedoch einen Vertrag unterschrieben, der Etwas Anderes aussagt und darum einfach nochmal lesen.
Ich kann aber auch Deine Probleme nicht verstehen, die Du hast, dass der Vermieter die Räumlichkeiten betreten hat, denn im Urlaub ist man Gast und hat auch nicht so wirklich eine oder seine perönliche Sphäre mit dabei. Etwas Kleidung und Hygieneartikel schon, vielleicht ist der Kühlschrank gefüllt, doch irgendwie wohnt man da auf Zeit und es gibt keine Briefe oder so.
Es wurde doch Nichts geklaut und versetze Dich mal in die Lage von Deinem Vermieter auf Zeit. Der wird vielleicht sich große Sorgen um sein Eigentum gemacht haben und eventuell hat er das erste Mal an Urlauber vermietet oder er hatte schlimme Erfahrungen mit anderen Zeitgenossen und wollte halt nachschauen, ob Ihr die Wohnung nicht innerhalb von ein paar Tagen verwüstet.
Die Nebenkostenabrechnung kann nun auch nicht so sehr hoch sein und ihr habt halt verbraucht und zwar Wasser, Strom und vielleicht oder ganz bestimmt auch Heizkosten, denn Wasser muss auch erwärmt werden.
Schalte mal einen Gang zurück und ziehe auch die Anzeige zurück und versuche mal aus einem anderen Blickwinkel die Situation zu betrachten. Du tust Dir selber auch keinen Gefallen, denn Du wirst nur schlechte Gefühle in Dir haben und Umstände und Deine Lebenszeit dafür opfern.
Es wird Dir besser gehen und Du kannst Dir auch sagen, dass der Klügere nachgibt und es ist Dir kein Schaden entstanden, denn Du wurdest nicht beraubt und ein paar Euro sind es nicht wert, dass Du Deine Lebenszeit hergibst und schlechte Gefühle in Dir trägst. Zeige innerlich den Stinkefinger und dann ist auch gut!
Das sehe ich leider gar nicht so, wo kommen wir dahin, wenn jeder Vermieter sei es Miet- oder Ferienwohnung einfach so in eine Wohnung spaziert, wenn man nicht da ist....?? Der Anspruch auf Privatsphäre muß gewährleistet sein, besonders im Urlaub....Wenn man sich Sorgen um sein Eigentum macht, darf man auch nicht vermieten....Einmal nachzuschauen, was sind dies für Mieter, ist noch halbwegs tolerierbar, aber täglich? Das ist krank meiner Meinung nach und woher weiß man, was die Vermieter dort tun ?? Erzähl mit bitte nicht, dass Du dort gern Urlaub machen würdest....und ein angenehmes Gefühl hast, wenn Du "Besucher" hast...jeder Gast, der NACH uns dort Urlaub macht, sollte gewarnt sein, meine Meinung!
Um andere Gäste zu warnen, gibt es Bewertungsportale. Eine Anzeige, von der niemand etwas erfährt, ist dafür vollkommen ungeeignet.
@Welfenfee
Schalte mal einen Gang zurück und ziehe auch die Anzeige zurück und versuche mal aus einem anderen Blickwinkel die Situation zu betrachten. Du tust Dir selber auch keinen Gefallen, denn Du wirst nur schlechte Gefühle in Dir haben
Sie treffen mit Ihrer Antwort "den Nagel auf den Kopf"!
Der Schuß dürfte gewaltig nach hinten losgehen!
Das ist richtig, wir haben Fotos der Zählerstände gemacht, als wir frühzeitiger abreisten...nun stimmen die Zahlen mit denen des Vermieters nicht überein...